22.07.2025
Frage 1:
Wie ist die #Koordinierung von #Baustellen im #öffentlichen #Straßenland derzeit in Berlin geregelt und wie ist dabei das Zusammenwirken von Senat und Bezirken ausgestaltet?
Antwort zu 1:
Der Senat und die Bezirke arbeiten eng zusammen, um die Koordination der Baustellen zu gewährleisten. Die Bezirksämter sind für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse zuständig und müssen dabei die Flächeninanspruchnahme und die Auswirkungen auf den Verkehr berücksichtigen. Insofern erfolgt hierüber die Koordinierung von Baustellen. Die Bezirksämter haben dabei das Einvernehmen mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung herzustellen.
Frage 2:
Wie wird berlinweit die #Dauer von Baustelleneinrichtungen erfasst und kontrolliert und welche Diskrepanz ergibt sich zwischen #Baustellendauer und tatsächlicher #Arbeitszeit auf Baustellen?
Antwort zu 2:
Die Bezirke Berlins teilen dazu im Wesentlichen mit, dass die Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Straßenland einer Sondernutzungserlaubnis des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) und einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bedarf, welche je nach der Lage (übergeordnetes Straßennetz / Nebennetz) in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde oder der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) liegen und im Programm VMS digital bearbeitet werden. Dieses Programm wird von der VISS-Geschäftsstelle der SenMVKU geleitet. Hier wird neben der Antragsbearbeitung und Genehmigung die Dauer der Baustelleneinrichtungen erfasst.
Grundsätzlich besteht für die Antragsteller ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer #Sondernutzungserlaubnis, wenn auf dem Privatgrundstück diese Einrichtung aus Platzmangel nicht möglich ist, so dass im Rahmen der Antragsbearbeitung durch das SGA nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten bestehen. Im Rahmen des turnisgemäßen Straßenbegangs und die Kontrolle eigener Mitarbeitenden fallen zeitliche Überschreitungen in der Regel auf. Die Sondernutzer werden dann zur unverzüglichen Erklärung über eine Verlängerung über die Genehmigung hinaus sowie Antrag auf Verlängerung aufgefordert. Meist hat es der Sondernutzer bzw. der Bevollmächtigte es versäumt einen Verlängerungsantrag zu stellen, sodass eine Diskrepanz Sondernutzungserlaubnis und tatsächlicher Sondernutzerzeit besteht.
Frage 3:
Welche direkten und indirekten #Folgekosten ergeben sich aus dieser Praxis und was unternimmt der Senat, um dem Phänomen Einhalt zu gebieten?
Antwort zu 3:
Die Bezirke Berlins teilen dazu im Wesentlichen mit, dass wenn Anträge auf zeitliche Änderungen gestellt werden, dies mit für die Antragsteller zusätzliche Gebühren verbunden ist. Im Bereich der Sondernutzung fallen diese regelmäßig höher aus als beim Erstantrag. Längere Baustelleneinrichtungen führen auf Seiten des Bezirksamts zu einem erhöhten Kontroll- und Bearbeitungsaufwand, insbesondere im Zusammenhang mit zusätzlichen Ortsterminen und der Verlängerung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen. Zudem gehen verlängerte Bauzeiten mit anhaltenden Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses sowie einer verstärkten Belastung für die Anwohnerschaft einher. Das Bezirksamt steht daher in engem Austausch mit den beauftragten Bauunternehmen, um Stillstandszeiten möglichst zu vermeiden und die beantragten Bauzeiträume einzuhalten. Gleichwohl lassen sich solche Stillstandszeiten oder zeitliche Verlängerungen aus bautechnischen oder organisatorischen Gründen nicht in allen Fällen ausschließen.
Frage 4:
Weshalb werden nicht alle Baustellen und #Verkehrsbeeinträchtigungen systematisch und #zentralisiert auf der Webseite der #Verkehrsinformationszentrale Berlin (#VIZ) dargestellt und was unternimmt der Senat, um eine verbesserte Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Straßenland sowie Anreize zur Beschleunigung von Bauprojekten zu schaffen?
Antwort zu 4:
Auf der Webseite der Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) werden alle bekannten relevanten Ereignisse im #Hauptstraßennetz erfasst. Zu den bekannten Ereignissen gehören beantragte planbare Ereignisse sowie ungeplante Ereignisse (Havarien, Unfälle etc.) welche die Verkehrsredaktion der VIZ aus unterschiedlichen Quellen bezieht (Verkehrsinformationssystem, Polizei, Feuerwehr, Infos aus Bevölkerung etc.). Der Auftrag der Verkehrsredaktion der VIZ umfasst derzeit nur das Hauptstraßennetz. Der Senat erarbeitet derzeit ein Konzept, welches die verkehrliche Koordinierung von Baumaßnahmen, die das öffentliche Straßenland betreffen, auf Grundlage einer digitalen Plattform vereinfachen soll.
Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses trat im letzten Jahr das #Schneller-Bauen-Gesetz in Kraft, das auf vielen Ebenen des Planungs- und Bauprozesses die #Beschleunigung von Bauprojekten bewirken soll
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den fortschreitenden #Leitungsausbau im gesamten Stadtgebiet und welche Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten werden genutzt, um die Eingriffe in das öffentliche Straßenland so gering wie möglich zu halten und die Dauer der Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Grundsätzlich sieht der Senat den fortschreitenden Leitungsausbau als notwendig und wichtig an, um die Infrastruktur Berlins nicht nur zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sondern im Rahmen des technischen Fortschritts diesen auch zu unterstützen.
Es finden regelmäßige #Baustellenkoordinierungsrunden mit den Bezirken statt, in denen die kurz- bis mittelfristig geplanten Bauvorhaben besprochen werden. Hierbei erfolgt eine Abstimmung der zeitlichen Abfolge und räumlichen Inanspruchnahme.
Berlin, den 18.07.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de