01.07.2025
Frage 1:
Seit wann liegen der #Anhörungsbehörde die überarbeiteten Unterlagen der #Vorhabenträgerin #BVG für das #Planfeststellungsverfahren für den #Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten #Rahnsdorfer Straße und Bahnhof #Mahlsdorf vor?
Frage 2:
Konnten diese bereits vollständig geprüft werden? Wenn nein, warum nicht? Bis wann werden die überarbeiteten Unterlagen vollständig geprüft sein?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der zuständigen Anhörungsbehörde nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) liegt noch keine abschließend überarbeitete Unterlage vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aktuell erfolgt die Einarbeitung der Prüfhinweise [der Anhörungsbehörde]. Die überarbeitete #Planfeststellungsunterlage wird voraussichtlich im Juli 2025 durch die BVG eingereicht.“
Frage 3:
Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten Rahnsdorfer Straße und Bahnhof Mahlsdorf voraussichtlich offiziell eröffnet werden können?
Antwort zu 3:
Mit Antragsstellung der BVG am 21.11.2024 auf Planfeststellung nach § 28 PBefG wurde das Verfahren begonnen. Nach Übermittlung der überarbeiteten Antragsunterlagen wird die Anhörungsbehörde die Auslegungsfähigkeit der Unterlagen prüfen und bei positiver Prüfung das Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz weiterführen.
Frage 4:
Mit welcher #Bauzeit rechnen Senat und BVG aktuell? Wann soll die Inbetriebnahme planmäßig erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Baubeginn wird abhängig von der Bearbeitungszeit der Stellungnahmen und Einwendungen, der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und unter der Annahme, dass keine umfangreichen Änderungen oder erneuten Auslegungen erforderlich werden, sowie ohne Berücksichtigung möglicher klagerechtlicher Verfahren, voraussichtlich im Jahr 2028 möglich sein. Voraussetzung für den Straßenbahnneu- und -ausbau im Ortskern Mahlsdorf ist, dass die Maßnahme zum Neubau der Straße „An der Schule“ weitestgehend abgeschlossen sein muss, um die Straße „An der Schule“ bereits während der Bauzeit zur Umleitung des Kfz-Verkehrs nutzen zu können.
Die Bauzeit wird ca. zwei Jahre betragen, so dass eine Inbetriebnahme frühestens Ende 2029 bzw. im Jahr 2030 möglich ist.“
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den #Straßenneubau „An der Schule“ in
Mahlsdorf?
Frage 6:
Wie viele Einwendungen und Stellungnahmen sind nach der öffentlichen Auslegung hierzu eingegangen und wie ist der Stand der Bearbeitung?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Zuge der Auslegung der Planunterlagen für das #Straßenbauvorhaben „Straße An der Schule“ sind 150 Einwendungen (von insgesamt 481 einwendenden Personen) und 45 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese wurden der Vorhabenträgerin, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau übergeben und befinden sich aktuell in der Auswertung.
Frage 7:
Wann ist der #Erörterungstermin vorgesehen?
Antwort zu 7:
Aufgrund des aktuellen Bearbeitungsstandes kann nach derzeitiger Einschätzung ein Erörterungstermin frühestens für das IV. Quartal 2025 avisiert werden.
Frage 8:
Bis wann rechnet der Senat voraussichtlich mit dem #Planfeststellungsbeschluss und wann soll der Baubeginn erfolgen?
Antwort zu 8:
Der aktuelle Verfahrensschritt ist im Straßenbauvorhaben die Auswertung der Einwende und Stellungnahmen der Behörden für die nachfolgende Erörterung. Werden aus der Auswertung Änderungen an den Plänen erforderlich, sind die maßgeblichen Behörden erneut zu beteiligen und ggf. eine weitere Auslegung erforderlich. Nach abgeschlossener Erörterung werden die nicht erledigten Einwende von der Anhörungsbehörde der Planfeststellungsbehörde übergeben, die die öffentlichen und privaten Belange abwägt und die Entscheidung mit Begründung in ihrem Planfeststellungsbeschluss darlegt.
Ohne Berücksichtigung dieser sich ggf. wiederholender Prozesse und möglicher Klageverfahren ist die früheste Schätzung für einen Planfeststellungsbeschluss im ersten Halbjahr 2027 anzusetzen. Der früheste Baubeginn ist im III. Quartal 2027 avisiert.
Berlin, den 30.06.2025 In Vertretung
Britta Behrendt Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de