06.02.2025
Frage 1:
Gibt es neben der Straße Am #Treptower Park, der #Gürtelstraße und der #Storkower Straße weitere Straßen, wie z.B. die #Puschkinallee, die im Zusammenhang mit der Verlängerung des 17. Bauabschnitts der #A100 aus- oder #umgebaut werden müssen? (bitte einzeln benennen)
Frage 2:
Ist es noch Stand der Planung , dass Im Zuge der Herstellung eines Autobahn- Vollanschlusses Am Treptower Park soll die Straße Am Treptower Park, von der Anschlussstelle bis zur Bulgarischen Straße, von einer #Einbahnstraße in eine Straße im #Zweirichtungsverkehr umgebaut werden?
Frage 3:
Wenn nein, wie sehen die Planungen dann aus?
Frage 4:
Wenn zu Frage 2 ja , ist dann zu dieser Planung ein #Planfeststellungsverfahren notwendig? Wer wäre in diesem Fall dafür Vorhabenträger und welche Planfeststellungsbehörde wäre dafür zuständig? Auf welchen Querschnitt müsste die Straße in diesem Fall durchgehend ausgebaut werden?
Frage 5:
Wer müsste die Kosten für Planung und den Ausbau der Straße tragen? Wie hoch ist die Kostenschätzung für diesen Ausbau?
Frage 6:
Die Gürtelstraße müsste für den Halbanschluss Frankfurter Allee mindestens zwischen der
Anschlussstelle / Ringbahn bis mindestens zum Knotenpunkt Frankfurter Allee erweitert werden. Ist das noch Stand der Planung?
Frage 7:
Wenn nein, was ist worin besteht die alternative Planung? Frage 8:
Wenn zu Frage 6 ja , wird dann dieser Straßenausbau Teil des Planfeststellungsverfahrens für den 17. BA der A100 oder wird das Folgemaßnahme die das Land Berlin tragen müsste?
Frage 9:
Auf welchen Querschnitt soll nach jetzigem Planungsstand die Gürtelstraße ausgebaut werden? In welche Lage wird dabei die Straßenbahn geführt?
Frage 10:
Sind über diesen Straßenabschnitt der Gürtelstraße hinaus weitere Teile der Gürtelstraße bzw. des Knotenpunktes zur Frankfurter Allee betroffen? Wenn ja , welche und wie?
Frage 11:
Wie hoch ist die Kostenschätzung für diesen Ausbau? Frage 12:
Ist der gesamte Abschnitt der Storkower Straße von der Möllendorffstraße bis zur Landsberger Allee von der Planung des 17. BA der A 100 betroffen bzw. welcher Abschnitt ist betroffen?
Frage 13:
Wird der Um- bzw. Ausbau der Storkower Straße Teil des Planfeststellungsverfahrens des 17.BA der A 100, bzw. wer wird hier Vorhabenträger und welche Planfeststellungsbehörde ist dafür zuständig?
Frage 14:
Wenn die Storkower Straße Teil der Planfeststellung des 17. BA der A 100 ist, ist die Straße dann Bestandteil des Projekt des Neubaus der A 100 im Bundesverkehrswegeplans bzw. des Fernstraßenausbaugesetzes, inklusive seiner Anlagen?
Frage 15:
Auf welchen Querschnitt müsste die Straße in welchen Abschnitten ausgebaut werden? Frage 16:
Wer müsste die Kosten für Planung und Ausbau der Straße tragen? Wie hoch ist die Kostenschätzung für diesen Ausbau?
Frage 17:
Ist der nachfolgende Straßenabschnitt der Storkower Straße, ab dem Knoten mit der Landsberger Allee , ebenfalls von der Planung betroffen? Wenn ja, wie weit reicht die Planung und mit welcher Zielrichtung?
Frage 18:
In wie weit sind folgende Straßen von der Planung und Bau des 17. BA der A 100 betroffen: Puschkinallee, Eisenstraße, Markgrafendamm , PersiusStr., Laskerstr., Hauptstraße, Neue Bahnhofstr., Sonntagstr ., Wiesenweg, Kietzer Weg, Wartenbergstr., Wilhelm-Guddorf-Str.?
Frage 19:
Wer ist für diese Straßen in diesem Zusammenhang zuständig, wer trägt die Kosten? Frage 20:
Gibt es weitere Straßen die von Planung und Bau des 17.BA der A 100 betroffen sind?
Antwort zu 1 bis 20:
Die Fragen 1 bis 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„ Aktuelle #Planungsleistungen zum 17. BA umfassen insb. die #Variantenvertiefung anhand der linienbestimmten #Streckenführung unter Berücksichtigung aktueller städtebaulicher, verkehrlicher Entwicklungen und umweltfachlicher Kartierungsarbeiten. Die Untersuchungsräume des betrachteten Variantenspektrums umfassen somit auch den Bereich der Storkower Straße und Landsberger Allee.
Erst im Ergebnis einer an die Variantenuntersuchung anschließenden technischen #Detailplanung werden belastbare Informationen zu erforderlichen #Anpassungen im nachgeordneten städtischen Straßennetz vorliegen. Dieser #Anpassungsbedarf wird – analog zu ggf. erforderlichen Umweltmaßnahmen – im Rahmen des vom #Fernstraßen Bundesamt zu führenden Planfeststellungsverfahrens zu würdigen und im Falle alleiniger Veranlassung durch den Bund zu finanzieren sein.“
Berlin, den 31 .01 .2025 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21404.pdf