19.12.2024
Frage 1:
Bleibt es beim Plan, die #Elsenbrücke in zwei #Teilbauwerken mit sechs Fahrspuren, sowie beidseitigen Geh- und #Radwegen und straßenbahntauglich herzustellen? Wenn nicht, welche Änderungen sind vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die derzeitigen Planungen zum Ersatzneubau der Elsenbrücke berücksichtigen zwei Teilbauwerke mit jeweils 3 Fahrstreifen und Geh- und Radwegbereiche sowie eine #straßenbahntaugliche #Brückenkonstruktion.
Frage 2:
Sind die Bauarbeiten zur Wiederherstellung der Elsenbrücke im ursprünglichen #Zeitplan, vollständige #Wiederinbetriebnahme 2028? Wenn nicht, wodurch kommt es zu Verzögerungen?
Antwort zu 2:
Die #Bauarbeiten liegen im Gesamtzeitplan, welcher eine Ausführungsdauer bis ins Jahr 2028 vorsieht.
Frage 2.1:
Wird der Westteil der Elsenbrücke im 3. Quartal 2025 in Betrieb genommen? Gibt es schon ein konkretes Inbetriebnahmedatum?
Antwort zu 2.1:
Der aktuelle Bauablauf sieht eine Verkehrsfreigabe in der zweiten Jahreshälfte 2025 vor. Ein konkretes Inbetriebnahmedatum liegt noch nicht vor.
Frage 2.2:
Wann werden die den Ostteil der Elsenbrücke ersetzenden Behelfsbrücken rückgebaut? Welchen Stand haben die Planungen zur Errichtung des Ostteils der Elsenbrücke?
Antwort zu 2.2:
Der Gesamtzeitplan sah den Rückbau im Jahr 2026 vor. Der Rückbauzeitpunkt der Behelfsbrücken steht allerdings in Abhängigkeit zu der verkehrlichen Abwicklung nach der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes der BAB A 100 und den Planungen der Autobahn GmbH des Bundes bezüglich einer eventuellen Fortführung der BAB A 100. Die Entwurfsplanungen zum östlichen Teilbauwerk entsprechen im Wesentlichen den vorliegenden Planungen zum westlichen Teilbauwerk und können somit als fertig gestellt bezeichnet werden.
Frage 2.3:
Bestehen wegen der Planung des 17. #Bauabschnitts der #A100 Beschränkungen oder Auflagen durch das Bundesverkehrsministerium bzw. die Autobahn GmbH des Bundes hinsichtlich der Errichtung des Ostteils der Elsenbrücke? Wenn ja, welche?
Antwort zu 2.3:
Es finden turnusmäßige Abstimmungs- und Koordinierungstermine statt, welche auch die weiteren Planungen zum östlichen Teilbauwerk betreffen. In Abhängigkeit der verschiedenen Projektstände können dadurch die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Frage 3 und 3.1:
Wird es in der Zeit der Errichtung des Ostteils der Elsenbrücke weitere Behelfsbrücken (zur Aufrechterhaltung von sechs Fahrstreifen) geben, um den Verkehrsfluss von und zum Autobahnanschluss Treptower Park zu gewährleisten? Wenn nein, wie soll in dieser Zeit das Verkehrsaufkommen bewältigt werden?
3.1. Wenn zu 3. nein, wie soll in dieser Zeit das Verkehrsaufkommen bewältigt werden? Gibt es für diesen Fall ein Verkehrskonzept bzw. wird dies beauftragt? Was besagt das Verkehrskonzept bzw. was soll das Ergebnis der Beauftragung sein?
Antwort zu 3 und 3.1:
Auf Grund der örtlichen Zwangspunkte aus den angrenzenden #Bahnbrücken, der angrenzenden Bebauung und weiterer projektbezogenen Randbedingungen ist die Errichtung weiterer Behelfsbrücken nicht vorgesehen. Für die weitest gehende Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen und die damit verbundene bauzeitliche Verkehrsführung steht das dann neu errichtete westliche Teilbauwerk der Elsenbrücke sowie die benachbarten Brückenbauwerke zur Verfügung. Die erforderlichen bauzeitlichen Maßnahmen werden auf Grundlage von verkehrstechnischen Untersuchungen und bauzeitlichen Anpassungen der #Verkehrsführungen umgesetzt, turnusmäßig auf den jeweils aktuellen Sachstand angepasst und optimiert.
Berlin, den 19.12.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de