Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040 – Wohnungsbaupotenziale und ÖPNV-Erschließung, aus Senat

18.11.2024

Frage 1:

Der DB-Konzernbevollmächtigte für Berlin-Brandenburg, Alexander Kaczmarek, erklärte im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 3. Juli 2024, dass die Fertigstellung der -Bahn #Wartenberg#Sellheimbrücke Anfang der 2030er Jahre erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird auch der neue -Bahnhof #Malchow Nord errichtet. Welche städtebaulichen Planungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für das #Umfeld des S-Bahnhofes Malchow Nord  erarbeitet?

Frage 2:

Welche #Wohnungsbaupotenziale sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Umfeld des S-Bahnhofes Malchow Nord?

Antwort zu 1 und 2:

Das Vorhaben zur Realisierung des S-Bahn-Abschnitts Wartenberg-Sellheimbrücke als Bestandteil der sogenannten #Nahverkehrstangente Nord ist Teil des Projekts #i2030. Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) ist abgeschlossen. Derzeit findet die Vorplanung (Leistungsphase 2) statt. Im Vergleich zur gesamten Nahverkehrstangente Nord ist aufgrund bestehender Vorleistungen für den Abschnitt Wartenberg-Sellheimbrücke eine vorgezogene Realisierung möglich.

Der #Flächennutzungsplan Berlin stellt nordöstlich und westlich des geplanten S-Bahnhofs Malchow Nord Wohnbauflächen dar. Konkretisierende städtebaulichen Planungen für das Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Malchow Nord liegen nicht vor.

Frage 3:

Mit welcher Wohnungszahl wurde die nördlich des S-Bahnhofes Malchow Nord gelegene Wohnungsbaupotenzialfläche Parkstadt Lindenberger Weg (Wofis Nr. W0303_044) in den Flächenpotenzialen des Stadtentwicklungsplanes (StEP) Wohnen 2040  berücksichtigt?

Frage 4:

Mit welcher Wohnungszahl wurde die Wohnungsbaupotenzialfläche Parkstadt Lindenberger Weg  im StEP Wohnen 2030 berücksichtigt? Hat sich die Zahl der berücksichtigten Wohnungen im StEP Wohnen 2040 verändert?

Frage 5:

Wenn 4. Ja: Aus welchen Gründen wurde die entsprechende Wohnungszahl im StEP Wohnen 2040 verändert?

Antwort zu 3 bis 5:

Die Wohnungsbaupotenzialfläche #Parkstadt #Lindenberger Weg war im StEP Wohnen 2030 als langfristiges Potenzial für 2.000 Wohnungen oder mehr dargestellt.

Im StEP Wohnen 2040 ist sie nicht als Wohnbaupotenzial mit einer konkreten Wohnungszahl in die Flächenkulisse eingegangen. Die Fläche fällt jedoch unter den Prüfauftrag zur Identifizierung zusätzlicher Potenziale für die perspektivische Flächenvorsorge. Damit schafft das Land Berlin Voraussetzungen, um zügig, flexibel und bedarfsgerecht auf unerwartete Situationen reagieren zu können.

Frage 6:

Wie sind die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wohnungsbaupotenzialfläche Parkstadt Lindenberger Weg?

Antwort zu 6:

Die  Grundstücke  befinden sich zum  größten Teil  im Eigentum  des Landes Berlin. Einzelne Grundstücke sind Privateigentum.

Frage 7:

Ist  die  Wohnungsbaupotenzialfläche  Parkstadt  Lindenberger  Weg  für  den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau geeignet? Falls nein: warum nicht?

Antwort zu 7: Ja.

Frage 8:

Laut StEP Wohnen 2040, Abschnitt „ Planungsprozesse priorisieren und Ressourceneinsatz steuern“ (S. 46), sollen Wohnungsbaupotenzialflächen dann vorrangig entwickelt werden, wenn sie über einen guten ÖPNV-Anschluss verfügen und auf ihnen ein hoher Anteil an gemeinwohlorientierten Wohnungen möglich ist. Soll die Wohnungsbaupotenzialfläche Parkstadt Lindenberger Weg vorrangig  entwickelt werden?

Frage 9:

In welchem Zeitraum soll die Wohnungsbaupotenzialfläche Parkstadt Lindenberger Weg entwickelt werden?

Antwort zu 8 und 9:

Entsprechend     den     im     StEP     Wohnen     2040     verankerten     räumlichen     Prinzipien     der Wohnungsbauentwicklung sollen Wohnungsbau und Infrastruktur im Einklang erfolgen, d.h. eine gute und klimafreundliche Erschließung ist eine Voraussetzung für den Bau von Wohnungen. Der Zeitraum für eine Entwicklung hängt insofern maßgeblich von der ÖPNV-Erschließung ab (siehe Antwort zu 1 und 2).

Frage 10:

Welche Planungen verfolgt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die südlich des S- Bahnhofes Malchow Nord gelegene Fläche des jetzigen #Golfplatzes #Blankenburg für die Zeit nach dem Auslaufen des Pachtvertrages 2034?

Antwort zu 10:

Aktuell bestehen keine Planungen für das #Golfplatzareal.

Frage 11:

Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Deutschen Bahn zur Gestaltung des S-Bahnhofes Malchow Nord und seiner Umgebung?

Antwort zu 11:

Zur Planung der Nahverkehrstangente Nord generell, in welcher der Bahnhof Malchow Nord Bestandteil ist, finden fortlaufende Abstimmungen zwischen den genannten Senatsverwaltungen und der Deutschen Bahn statt. Dies wird auch bei der Gestaltung des S-Bahnhofes Malchow Nord und seiner Umgebung so sein.

Frage 12:

Auf der Karte „ Stadtentwicklungspläne Wohnen und Wirtschaft –  gesamtstädtische  Einordnung“  ist  eine Verlängerung der U-Bahnlinie 9 von der Osloer Straße über den Blankenburger Süden und das Gelände des jetzigen Golfplatzes Blankenburg zum S-Bahnhof Malchow Nord eingezeichnet. Wird die genaue Trassierung dieser U-Bahn in Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geplant?

Antwort zu 12:

Die Darstellung stellt eine  erste grobe Orientierung dar, eine  #Vorzugstrasse wird über die entsprechenden Untersuchungen erarbeitet. Hierbei finden auch Abstimmungen zwischen den genannten Senatsverwaltungen statt.

Frage 13:

Die geplante Verlängerung der U-Bahn ist nur dann #förderfähig, wenn sie ein positives #Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist. Für diesen Zweck ist es nötig, an der künftigen U-Bahntrasse möglichst große Bebauungspotenziale zu planen. Sehen die Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für das Gelände des jetzigen Golfplatzes Blankenburg entsprechende Bebauungspotenziale vor?

Antwort zu 13:

Generell  ist  es bei  der  Grundlagenermittlung  so, dass die  bestehende  und  die  zukünftige Entwicklung (Wohnungsbau, Gewerbe, etc.) berücksichtigt werden.

Berlin, den 15.11.2024 In Vertretung

Prof. Kahlfeldt

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de