07.11.2024
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Sendung des rbb Abendschau am 4. Oktober wurden detailliert #Minderleistungen der BVG gegenüber den vom Land Berlin bestellten #Verkehrsleistungen dargestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich nach den #ÖPNV- Minderausgaben im Landeshaushalt.
Frage 1:
Welche Minderleistungen erbrachte die BVG gegenüber den bestellten Verkehrsleistungen im Berlin ÖPNV in 2023? Wie schlüsseln sich diese auf Bus, Tram und U-Bahn auf?
Antwort zu 1:
Die BVG hat im Jahr 2023 5.489.024 km weniger Leistung (inkl. Ausfälle durch #Ausnahmefahrpläne und #Ausfälle im #Schienenersatzverkehr) erbracht als mit der #Fahrplanbestellung vereinbart. Davon entfallen 534.317 km auf den #Straßenbahnverkehr, 531.014 km auf den #U-Bahnverkehr und 4.423.693 km auf den #Busverkehr.
Frage 2:
Welche vom Land Berlin geplanten Ausgaben wurden deshalb für das Jahr 2023 nicht getätigt?
Antwort zu 2:
Die Summe der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten nicht erbrachten Fahrplanleistungen der BVG entspricht einem Wert von 25,33 Mio. € für das Jahr 2023. Hier ist der Form halber zu ergänzen, dass derartige Beträge erst im Rahmen der Schlussabrechnung im jeweiligen Folgejahr festgestellt und haushaltswirksam werden.
Frage 3:
Welche Minderleistungen erbrachte die #S-Bahn gegenüber den bestellten Verkehrsleistungen im Berliner ÖPNV in 2023?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn Berlin GmbH hat im Vertragsjahr 2023 nach vorläufiger Berechnung rund 2,9 Mio. #Zugkilometer (im Land Berlin) nicht erbracht. Davon ist etwa ein Drittel auf baubedingte #Zugausfälle zurückzuführen.
Frage 4:
Welche vom Land Berlin geplanten Ausgaben wurden deshalb für das Jahr 2023 nicht getätigt?
Antwort zu 4:
Für das Land Berlin belaufen sich die Abzüge aufgrund von Minderleistungen im #Vertragsjahr 2023 auf rund 39,7 Mio. €. Davon sind auf Grundlage der verkehrsvertraglichen Regelungen bereits rund 20,5 Mio. € über die monatlichen #Abschlagszahlungen einbehalten worden. Eine Aussage über tatsächliche Rückflüsse/ Nachzahlungen gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH kann erst nach abgerechneter Jahresschlussrechnung erfolgen. Die Endabrechnung der Jahresschlussrechnung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Frage 5:
Welche Minderleistungen erbrachte die BVG gegenüber den bestellten Verkehrsleistungen im Berlin ÖPNV in 2024 – bis einschließlich September bzw. dem letzten vorliegenden erfassten Monat? Wie schlüsseln sich diese auf #Bus, #Tram und #U-Bahn auf?
Antwort zu 5:
Bis einschließlich September belaufen sich die im Jahr 2024 gegenüber der Bestellung des Jahresfahrplans bislang nicht erbrachten Verkehrsleistungen inkl. Streikausfälle, Ausfälle durch Ausnahmefahrpläne, mit dem Aufgabenträger nicht abgestimmte Leistungsreduzierungen (Straßenbahnlinie M4, 2-7/ 2024) und Ersatzverkehrsausfälle auf folgende Umfänge:
- U-Bahn: 929.667 #Nutzzugkilometer
- Straßenbahn: 720.498 Nutzzugkilometer
- Bus: 1.309.716 #Nutzwagenkilometer
Frage 6:
Welche vom Land Berlin geplanten Ausgaben werden deshalb für das Jahr 2024 nicht getätigt? Wie hoch wäre die Summe für das ganze Jahr 2024 bei gleichbleibender Situation?
Antwort zu 6:
Zur Wirkung von nicht erbrachten Fahrplanleistungen auf die Ausgaben des Landes im entsprechenden Haushaltsjahr wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Nach aktueller Prognose für das Jahr 2024 ist damit zu rechnen, dass sich infolge von Änderungen des bestellten Fahrplans durch Ausnahmefahrpläne, durch punktuelle Änderungen sowie gegenüber dem bestellten Fahrplan nicht erbrachte Fahrplanleistungen (Fahrtausfälle) der Ausgleichsanspruch um ca. 41,9 Mio. Euro zugunsten des Landes vermindert.
Frage 7:
Welche Minderleistungen erbrachte die S-Bahn gegenüber den bestellten Verkehrsleistungen im Berlin ÖPNV in 2024 – bis einschließlich September bzw. dem letzten vorliegenden erfassten Monat?
Antwort zu 7:
Die S-Bahn Berlin GmbH hat im Vertragsjahr 2024 bis einschließlich September nach vorläufiger Berechnung rund 3,0 Mio. Zugkilometer (im Land Berlin) nicht erbracht. Davon ist etwa ein Drittel auf baubedingte Zugausfälle und etwa 0,4 Mio. Zugkilometer auf streikbedingte Zugausfälle zurückzuführen.
Frage 8:
Welche vom Land Berlin geplanten Ausgaben wurden deshalb für das Jahr 2024 nicht getätigt? Wie hoch wäre die Summe für das ganze Jahr 2024 bei gleichbleibender Situation?
Antwort zu 8:
Im Land Berlin belaufen sich die Abzüge aufgrund von Minderleistungen bis einschließlich September 2024 auf rund 38,0 Mio. Euro. Davon sind auf Grundlage der verkehrsvertraglichen Regelungen bereits rund 16,0 Mio. Euro über die monatlichen Abschlagszahlungen einbehalten worden. Bei gleichbleibendem Baugeschehen und einer ähnlichen Ausfallquote sind für das Gesamtjahr 2024 Abzüge von rund 46,3 Mio. Euro prognostizierbar. Eine Aussage über tatsächliche Rückflüsse/ Nachzahlungen gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH kann erst nach abgerechneter Jahresschlussrechnung getätigt werden. Die Endabrechnung der Jahresschlussrechnung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Frage 9:
Wieviele Passagiere hat die BVG im Jahr 2019 (vor Corona), im Jahr 2020 und 2021, sowie in den Jahren 2022 und 2023 befördert? Welche Prognose gibt es für 2024?
Antwort zu 9:
Im Jahr 2019 hat die BVG 1.125,5 Mio. Passagiere befördert. Die COVID-19-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der Fahrgastzahlen geführt. Im Jahr 2020 wurden 728,5 Mio. und im Jahr 2021 nur 715 Mio. Fahrgäste befördert. Seit dem Jahr 2022 ist die Tendenz wieder steigend. Im Jahr 2022 hat die BVG 961,4 Mio., in 2023 bereits 1.066 Mio. Passagiere befördert. Für 2024 liegt dem Senat keine Prognose vor.
Frage 10:
Wieviele Passagiere hat die S-Bahn im Jahr 2019 (vor Corona), im Jahr 2020 und 2021, sowie in den Jahren 2022 und 2023 befördert? Welche Prognose gibt es für 2024?
Antwort zu 10:
In der nachstehenden Tabelle sind die #Fahrgastzahlen der S-Bahn Berlin GmbH im Gesamtnetz aufgeführt:
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Fahrgäste (in Mio.) | 485 | 334 | 304 | 410 | 473 |
Für das Vertragsjahr 2024 liegt keine Prognose vor. Nach aktueller Einschätzung werden die Werte für das Jahr 2024 aber voraussichtlich über dem Niveau des Jahres 2023 liegen.
Berlin, den 05.11.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt