19.09.2024
Frage 1:
Wie ist der #Sachstand zur geplanten #Straßenbahn zwischen #Johannisthal und der #Gropiusstadt?
Frage 3:
Welcher Zeitraum wird für die nächsten Planungsphasen (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) angestrebt (Vgl. S19-19672, Frage 2)?
Frage 4:
Ist nach dem Abschluss der Grundlagenuntersuchung Ende 2023 eine Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen erfolgt? Wenn nein, wie wurde an der Umsetzung der Strecke weitergearbeitet? Werden die Planungsmittel von 3 Mio. Euro, die im Doppelhaushalt 2024/ 2025 (Vgl. S19-19672, Frage 17) eingestellt sind, verausgabt werden können und wenn ja, wofür?
Frage 6:
Ist weiterhin im Jahr 2029 mit der Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke zu rechnen, obwohl der Senat bislang keinen Zeitpunkt für den Baubeginn mitteilen kann (Vgl. S19-19672, Frage 5)? Welcher Zeitraum ist für die Bauphase vorgesehen?
Antwort zu den Fragen 1, 3, 4 und 6:
Die Fragen 1, 3, 4 und 6 werden wegen Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im August 2024 erfolgte eine #Ausschreibung der weiteren #Planungsleistungen durch die BVG. Die #Bezuschlagung steht noch aus und ist für Anfang 2025 vorgesehen.
Nach der Bezuschlagung wird der #Zeitplan für die nächsten Planungsphasen und die anschließende Bauphase aktualisiert.
Ob die im Doppelhaushalt 2024/ 2025 eingestellten Planungsmittel vollständig verausgabt werden können, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit hinlänglicher Sicherheit beantwortet werden.
Frage 2:
Wie wurde mit den Hinweisen und Anmerkungen aus der Bürger*innenbeteiligung auf mein.berlin zwischen dem 7. Oktober 2022 und dem 20. Oktober 2022 umgegangen? Haben die Autor*innen eine Rückmeldung erhalten?
Antwort zu 2:
Die Hinweise und Anmerkungen flossen in die weiteren Arbeiten zur #Grundlagenermittlung ein und werden in der Planung für die weitere #Projektbearbeitung mit abgewogen. Individuelle Antworten auf die Anfragen wurden nicht erteilt.
Frage 5:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat heute für die Errichtung der Straßenbahn, ausgehend von der Kostenkalkulation über 119 Millionen Euro aus dem Jahr 2022? Zu welchem Zeitpunkt wird die Aufnahme der Strecke in die Investitionsplanung angestrebt (Vgl. S19-19672, Frage 17)?
Antwort zu 5:
Es liegt momentan keine neuere #Kostenkalkulation zu dem Projekt vor. In Abhängigkeit vom Planungsfortschritt wird eine Aufnahme der Strecke in die Investitionsplanung vorgenommen.
Berlin, den 13.09.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de