Fahrradparkhäuser in Berlin

20.08.2024

Frage 1:

Wie stellt sich der aktuelle Stand der #Umsetzung dar und wann ist mit einer Fertigstellung von Fahrradparkhäusern an den folgenden Standorten zu rechnen?

  1. U-Bahnhof Haselhorst
    1. S-Bahnhof  Schöneweide
    1. S-Bahnhof Ostkreuz
    1. S-Bahnhof  Mahlsdorf
    1. S-Bahnhof Pankow
    1. S-Bahnhof Landsberger Allee Frage 3:

Für welche weiteren Standorte liegen #Machbarkeitsuntersuchungen vor?

Antwort zu 1 und 3: zu a.:

U-Bahnhof #Haselhorst: Zwischen 2021-2023 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit Bedarfsplanung und #Betriebskonzept erstellt. Im Ergebnis ist ein #Fahrradparkhaus machbar. Das Projekt wird qualifiziert beendet.

zu b.:

S-Bahnhof #Schöneweide: Zwischen 2021-2023 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit Bedarfsplanung und Betriebskonzept erstellt. Im Ergebnis ist ein Fahrradparkhaus machbar. Die Planung für das Fahrradparkhaus am S-Bahnhof Schöneweide hat begonnen. Die Baufertigstellung ist für Ende 2026 vorgesehen.

zu c.:

S-Bahnhof #Ostkreuz: Zwischen 2019-2022 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit Bedarfsplanung und Betriebskonzept erstellt. Im Ergebnis ist ein Fahrradparkhaus machbar. Das Projekt wird qualifiziert beendet.

zu d.:

S-Bahnhof #Mahlsdorf: Zwischen 2021-2023 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit Bedarfsplanung und Betriebskonzept erstellt. Im Ergebnis ist ein Fahrradparkhaus machbar. Die weiteren Projektschritte sehen die Erstellung des Bedarfsprogramms und die sich anschließende Planung vor, die nun beginnen kann. Die Baufertigstellung wird für Ende 2028 anvisiert.

zu e.:

S-Bahnhof #Pankow: Der erste Teil der Machbarkeitsuntersuchung für den Standort auf der Westfläche des Entwicklungsgebietes „ Pankower Tor“ wurde erstellt. Diese kann erst abgeschlossen werden, wenn die städtebauliche Gesamtplanung des Bezirks für die Westfläche am Pankower Tor und die technische Machbarkeit feststeht. Das Projekt wird qualifiziert beendet.

zu f.:

S-Bahnhof #Landsberger Allee: Zwischen 2021-2023 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit Bedarfsplanung und Betriebskonzept erstellt. Im Ergebnis ist ein Fahrradparkhaus machbar, weitere technische Gutachten sind noch erforderlich. Das Projekt wird qualifiziert beendet.

Bei Projekten, die qualifiziert beendet werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt an den bereits erreichten Planungsstand angeknüpft werden. Die Weiterführung soll in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit erfolgen.

Frage 2:

Für welche Fahrradparkhäuser ist eine #Finanzierung sichergestellt? Wo ist diese jeweils in welcher Höhe veranschlagt?

Antwort zu 2:

Für das Fahrradparkhaus Schöneweide besteht ein prognostizierter Mittelbedarf in Höhe von 3.572.010,72 €. Davon entstammen Bundesmittel in Höhe von 2.592.236,25 € aus dem Förderprogramm „ Fahrradparken an Bahnhöfen“ und aus dem SIWA (Titel 9810/ 82034) in Höhe von 979.774,47 €. Für das Fahrradparkhaus Mahlsdorf wird für die Realisierung mit Mittel in Höhe von 7.485.939 € aus dem SIWA (Titel 9810/ 82034) geplant.

Frage 4:

Für welche weiteren Standorte sollen Machbarkeitsuntersuchungen wann vorgenommen werden?

Antwort zu 4:

Weitere Untersuchungen erfolgen unter der Möglichkeit der Finanzierbarkeit. Derzeit sind keine weiteren Machbarkeitsuntersuchungen vorgesehen.

Frage 5:

Welche  Schritte  wird  der  Senat  einleiten,  um  definitiv  das Ziel  erreichen  zu können,  dass mindestens ein Fahrradparkhaus noch in dieser Legislatur errichtet werden kann?

Antwort zu 5:

Das erste Fahrradparkhaus entsteht gemäß derzeitigem Planungsstand Ende 2026 am S- Bahnhof Schöneweide. Hierfür sind durch die GB #infraVelo GmbH die nachfolgenden Schritte anvisiert:

  • Abschluss der Planung im 1. Quartal 2025
  • Abschluss Vergabe Bauleistungen im 3. Quartal 2025
  • Abschluss Baumaßnahmen im 4. Quartal 2026

Frage 6:

Teilt  der  Senat  die  Auffassung,  dass  die  Verwendung  standardisierter  Bautypen  Planung  und  Bau  von Fahrradparkhäusern beschleunigen können? Wird der Senat davon Gebrauch machen?

Antwort zu 6:

Aus den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchungen für Fahrradparkhäuser an #ÖPNV- Standorten geht hervor, dass hierfür in der Regel nutzungs- und standortspezifische Lösungen notwendig  sind. Insbesondere  die  Flächenverfügbarkeiten  und  Zuschnitte  der  beplanbaren Flächen sowie eine städtebauliche Einfügung erfordern eine individuelle Planung, wodurch ein standardisierter Bautyp in der Regel auszuschließen ist.

Der Einsatz standardisierter #Bautypen wurde bisher bei kleineren #Fahrradabstellanlagen wie zum Beispiel mobilen Fahrradboxen (am U- Bahnhof Wutzkyallee, U- Bahnhof Alt- Mariendorf, S- Bahnhof Schöneweide, S- Bahnhof Friedrichsfelde Ost) praktiziert.

Berlin, den 16.08.2024

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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