Straßenverkehr: Waldrodung für Straßenbau – wie lange will sich der Senat das noch leisten?, aus Senat

09.08.2024

Frage 1:

#Waldrodungen in welchem Umfang wären die Folge einer Umsetzung der ausliegenden Planungen im laufenden Planfeststellungsverfahrens der #TVO? Bitte aufschlüsseln nach den bestehenden Variablen.

Frage 2:

Wurden bislang alle nötigen #Rodungen, einschließlich derer zur #Baustelleneinrichtung, bei der Berechnung der zu rodenden Flächen berücksichtigt? Wenn nein: Warum nicht?

Antwort zu 1 und 2:

Für den #Neubau der Straßen-, Rad- und Fußverbindung zwischen An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt der Märkischen Allee mit der B1 / B5 (TVO) müssen ca. 16,6 ha Wald gerodet werden. Dies ist das finale Ergebnis der im Anhörungsverfahren befindlichen #Planfeststellungsunterlage. Für die Herstellung der Verkehrsanlagen ist eine darüber hinaus gehende temporäre Inanspruchnahme von Wald in einem Umfang von ca. 5,4 ha nicht vermeidbar, so dass insgesamt voraussichtlich ca. 22 ha Wald gerodet werden müssen.

Frage 3:

Wie bewertet der Senat die Rodung intakter #Waldökosysteme angesichts der Klimanotlage?

Antwort zu 3:

Der #Klimaschutz ist auch im Gesamtkontext des Mobilitätsgesetzes (MobG) zu sehen. Der Bezug zu § 8 „ Klima- und Umweltschutz“ ist dabei ebenso zu beachten, wie § 3 „ Mobilität für alle“ , § 4 „ Menschen- und stadtgerechter Verkehr“ und § 6 „ Stadtgerechter  Wirtschaftsverkehr“ . Es sind die #Mobilitätsbedürfnisse aller #Verkehrsteilnehmenden in den Blick zu nehmen. Planerische Entscheidungen sind einer einzelfallspezifischen Abwägung zuzuführen.

Über die #Zulässigkeit wird in dem entsprechenden Planfeststellungsverfahren entschieden werden.

Frage 4:

Bewertet der Senat den Kampf gegen die Klimakrise als „ überragendes öffentliches Interesse“ ?

Antwort zu 4:

Ja.

Frage 5:

Wie lange dauert es, bis die #Ökosystemleistung (u.a. Wasserspeicherung, Kühlung, Lebensraum, Erholungsraum) der zu rodenden Waldflächen voraussichtlich wiederhergestellt ist? Wie verändert sich dieser Zeitraum angesichts der klimatischen Veränderungen im Raum Berlin-Brandenburg aufgrund der Klimakrise?

Antwort zu 5:

Als Zeitraum für die festzusetzende Unterhaltungspflege ist nach gängiger Praxis für Ausgleichsmaßnahmen von 25 Jahren auszugehen. Auf eventuelle klimatische Auswirkungen kann durch eine entsprechend angepasste Pflege reagiert werden, so dass mit keinen Auswirkungen auf den Zeitraum zu rechnen ist.

Frage 6:

Auf welchen Flächen sollen sogenannte Ausgleichsflächen für die Waldrodungen geschaffen werden?

Antwort zu 6:

Die entsprechenden Flächen sind zusammen mit den #Kompensationsmaßnahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Planfeststellungsunterlage U9.1 Maßnahmenübersichtsplan, U9.2 Maßnahmenplan und U9.3 Maßnahmenblätter ersichtlich.

Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:

A2.3    #Wiederherstellung von Wald- und Forstflächen (trassennah)

A2.5    Wiederherstellung/ Herstellung von Wald durch gelenkte Sukzession (trassennah) A3.4            Aufwertung durch Aufforstung (trassennah)

E1.1    Ökokonto #Kaniswall

E1.2    Sukzession/ Entwicklung von Waldflachen Kaniswall E2                #Aufforstung Eichgestell / Straße zum FEZ

E3        Sukzession/ Entwicklung von Waldflachen Bullenacker E4                Aufforstung Waldpromenade

ES          Aufforstung Ehemaliges #Reifenwerk

E6        Sukzession/ Entwicklung von Waldflachen Fürstenwalder Damm nahe Wasserwerk Friedrichshagen

E9          Aufforstung ehemaliges #Landschulheim Pücklerstrarße E10            Aufforstung Fürstenwalder Allee nahe #Wasserwerk Erkner

Frage 6.1

Wie wurden oder werden diese qualifiziert?

Antwort zu 6.1:

Die ausführlichen Beschreibungen der Maßnahmen zur Herstellung bzw. Qualifizierung von Waldbeständen sind in den Maßnahmenblättern der Planfeststellungsunterlage U9.3 ersichtlich.

Es handelt sich im Wesentlichen um gelenkte Sukzession mit #Initialpflanzung, die Entfernung versiegelnd wirkender Schichten, die Lockerung von #Bodenverdichtungen und die Pflanzung von Eichenwald mit gebietsheimischen und standorttypischen Gehölzen.

Frage 6.2

Ist es zutreffend, dass Ausgleichsflächen in erheblich geringerem Umfang geplant werden als gerodet werden soll?

Antwort zu 6.2:

Nein. Im Zuge der Kompensation des Straßenneubaus sollen für den Verlust von ca. 22 ha Wald 27,2 ha Waldfläche #aufgeforstet werden. Damit werden sich nach Abschluss des Bauvorhabens ca. 5 ha mehr Waldfläche etablieren können. Zudem wird eine Walderhaltungsabgabe entrichtet.

Frage 6.3

Ist es zutreffend, dass Ausgleichsflächen auf künftigen #Bahntrassen geplant werden? Wenn ja: Wie ist dies mit dem Bau der #Nahverkehrstangente zu vereinbaren, oder soll diese dadurch verhindert werden? Wie ist das bezüglich des Umweltschutzes zu rechtfertigen? Wie ist das bezüglich eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern zu rechtfertigen?

Antwort zu 6.3:

Die Berücksichtigung der Belange der Nahverkehrstangente (#NVT) gründet bislang auf Abstimmungen mit der DB AG und seit Oktober 2021 auf einer #Trassierungsstudie, Eine eigenständige Planung zur NVT, welche eine genaue Trassenlage abbildet und damit als verfestigte Planung gelten würde, liegt derzeit nicht vor. Aus diesem Grund hat sich der Vorhabenträger der TVO entschlossen, auf den Waldflächen, die bauzeitlich benötigt werden eine Wiederaufforstung vorzusehen, auch wenn sie von der Trassierungsstudie NVT überlagert werden. Wenn sich bis zur Umsetzung der Wiederaufforstung (nach Bauende der TVO) die Planungen für die #Nahverkehrstangente verfestigt haben und geplante Wiederaufforstungsflächen im Trassenverlauf der NVT liegen, besteht die Möglichkeit, die Aufforstungen in Abstimmung der beiden Vorhabenträger umzuplanen bzw. an anderer Stelle vorzusehen.

Berlin, den 08.08.2024 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de