Jelbi-Finanzierung, aus Senat

20.06.2024

Frage 1:

Wie viele Mittel standen in den vergangenen vier Jahren durch den Landeshaushalt für den Bau von #Jelbi-Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?

Frage 2:

Wie viele Mittel aus dem Titel 52122 in Kapitel 0730 standen in den vergangenen vier Jahren für den Bau von Jelbi- Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?

Frage 3:

Wie viele Mittel stehen im laufenden Haushalt für den Bau der Jelbi-Punkten und -Stationen bereit?

Frage 4:

Unterliegen diese Mittel im laufenden Haushalt geplanten Sparmaßnahmen, insbesondere, um die pauschalen Minderausgaben erfüllen zu können?

Frage 5:

Wie haben sich die Mittel für Jelbi seit 2018 insgesamt verändert (bitte nach Jahr und Bereichen angeben)?

Antwort zu 1 bis 5:

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Land Berlin #finanziert Errichtung und Betrieb von Jelbi-Punkten und –Stationen aktuell über zwei unterschiedliche Vorhaben: Im Rahmen des BVG-Verkehrsvertrags wird die #Erprobung von #Mobilitätsstationen finanziert und im Rahmen eines Pilotprojektes werden #Abstellflächen als Ordnungsrahmen für #Mietfahrzeuge der #Mikromobilität finanziert.

Die Finanzierung im Rahmen des BVG-Verkehrsvertrag erfolgte aus dem Titel 54045 mit den regelmäßigen Abschlagzahlungen. Im Doppelhaushalt 2020/ 2021 wurden 693.750 € für Investitionen und 1.216.250 € für Aufwand verausgabt. Im Doppelhaushalt 2022/ 2023 wurden 2.618.750 € für Investitionen und 4.906.250 € für Aufwand verausgabt. Im Doppelhaushalt 2024/ 2025 stehen 2.550.804 € bereit.

Die Finanzierung des Pilotprojektes zum Ordnungsrahmen startete 2022 und erfolgt aus dem Titel 52122 in Kapitel 0730. Im Doppelhaushalt 2022/ 2023 wurden 1.367.103 € für das Pilotprojekt Ordnungsrahmen zur Schaffung von Abstellflächen verausgabt. Im Doppelhaushalt 2024/ 2025 stehen 1.000.000 € für das Pilotprojekt Ordnungsrahmen zur Schaffung von Abstellflächen bereit. Nach aktuellem Stand unterliegen diese Mittel keinen Auflagen aus der Umsetzung der pauschalen Minderausgaben.

Frage 6:

Welche Anträge der Bezirke auf Finanzierung von Jelbi-Punkten und -Stationen an welchen Standorten wurden in 2024 bereits bewilligt und welche Anträge für welche Standorte wurden abgelehnt beziehungsweise noch nicht bewilligt? Bitte genaue Übersicht aller Anträge, Standorte und Gründe für die Ablehnung angeben.

Frage 7:

Wie priorisiert der Senat die angemeldeten Vorhaben?

Antwort zu 6 und 7:

Die Fragen 6  und  7  werden aufgrund  des engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die #Priorisierung der Jelbi-Standorte im Rahmen des Verkehrsvertrags erfolgte nach einer zwischen BVG und Senat abgestimmten #Bewertungsmatrix. Kriterien dafür waren u.a. Einzugsgebiet für Wohnungen und Arbeitsplätze, Sharing-Bediengebiete, Flächenverfügbarkeit und Kofinanzierungsbereitschaft der Standortpartner. Weiterhin wurden neue Stadtquartiere und Zukunftsorte priorisiert.

Die Standorte und Ausstattung der Jelbi-Punkte und –Stationen werden vom Jelbi-Team der BVG in Abstimmung mit der für Mobilität und Verkehr zuständigen Senatsverwaltung ausgewählt, geplant und mit den Bezirken abgestimmt und anschließend von den Bezirken genehmigt. In die Standortauswahl gehen auch Hinweise und Empfehlungen von Bezirken und Standortpartnern ein. Die Priorisierung erfolgt unter anderem nach den folgenden Aspekten: Parkdruck bei den Mikromobilitätsmietfahrzeugen, Vervollständigung des Standortnetzes, sodass ein Ordnungsrahmen mit flächendeckender Parkverbotszone entsteht und voraussichtliche Genehmigungsdauern bei den Bezirken.

Berlin, den 19.06.2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19341.pdf