Leihfahrradsystem, aus Senat

19.06.2024

Frage 1:

Wie viele #Leihfahrräder von nextbike sind zurzeit im gesamten Stadtgebiet in Betrieb? Frage 2:

Wie hat sich die Anzahl der Leihfahrräder in den Jahren seit 2019 entwickelt?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die aktuelle #Radanzahl (Stand Juni 2024) beträgt rund 6.500 Räder. Die Anzahl der Räder kann (vertragskonform) im Jahresverlauf variieren. Im Übrigen wird auf den Bericht an den Hauptausschuss vom 22.05.2024 mit der Roten Nummer 1710 verwiesen (siehe hierzu auch  http s:/ / www.p a rla ment-b erlin.d e/ a d osservice/ 19/ Ha up t/ vo rg a ng / h19-1710-v.pd f)

Frage 3:

Wie viele Stationen des öffentlichen Fahrradverleihsystems sind jeweils innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings (#Kerngebiet) vorhanden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.

Derzeit (Stand Juni 2024) bietet das System rund 4.400 Stationen in allen Berliner Bezirken, davon befinden sich nach Betreiberauswertung mehr als 2.300 Stationen innerhalb und fast 2.100 Stationen außerhalb des S-Bahn-Rings. Als Stationen werden in diesem Zusammenhang von den Kundinnen und Kunden nutzbare Punkte mit Stationsfunktion, also kostenloser Ausleihe und Rückgabe, bezeichnet. Dabei kann es sich sowohl um virtuelle als auch um bauliche Stationen handeln.

    BezirkVerfügbare Stationen insgesamtDavon innerhalb des S- Bahn– RingsDavon außerhalb des S- Bahn– Rings
Charlottenburg- Wilmersdorf695515180
Friedrichshain- Kreuzberg62660521
Lichtenberg2751274
Marzahn – Hellersdorf2210221
Mitte757637120
Neukölln25515897
Pankow371162209
Reinickendorf1160116
Spandau1180118
Steglitz-Zehlendorf2400240
Tempelhof- Schöneberg354237117
Treptow-Köpenick41228384

Frage 4:

Zu welchen Anteilen (Nutzungsgebühren, Öffentliche Mittel, Werbung) erfolgt zurzeit die #Finanzierung des öffentlichen  Fahrradverleihsystems?

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen.

Frage 5:

Wie haben sich die #Nutzungsgebühren für die Fahrräder von #nextbike seit Beginn entwickelt? Ist künftig mit einem Preisanstieg zu rechnen?

Antwort zu 5:

Es wird auf die Antwort auf die Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 13762 verwiesen. Neu eingerichtet wurden Angebote für Studierende der beteiligten Hochschulen, für die der Betreiber im Rahmen der laufenden Vereinbarung vergünstigte Tarife ausgehandelt hat. In der verbleibenden Vertragslaufzeit sind keine Anpassungen avisiert.

Frage 6:

Wie ist der zeitliche Ablauf zur #Neukonzeptionierung und #Ausschreibung des öffentlichen Fahrradverleihsystems?

Frage 7:

Zu welchem Zeitpunkt wird die Neuausschreibung erfolgen?

Frage 8:

Welche Faktoren sind für den Senat bei der erneuten Ausschreibung maßgeblich?

Frage 9:

Wie viele Räder an wie vielen Stationen sollen künftig nach der Neuausschreibung im Einsatz sein?

Antwort zu Fragen 6 bis 9:

Die Fragen 6 bis 9 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Konzeptionierung und Ausschreibung des öffentlichen #Fahrradverleihsystems befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Erst nach deren Abschluss erfolgt eine Festlegung von #Vergabebedingungen und eine Fortschreibung der weiteren zeitlichen Planung.

Fragen 10 bis 11:

Besteht beim Senat die Überlegung, eine #Konzessionsvergabe im Sinne des Kartellvergaberechts an einen Anbieter durchzuführen und andere private Anbieter im Stadtgebiet auszuschließen? Was sind rechtliche Hürden?

Antwort zu Fragen 10 bis11:

Die Fragen 10 bis 11 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit § 11 a BerlStrG, der zum 1. September 2022 in Kraft getreten ist, hat das Land Berlin als erstes Bundesland gesetzlich klargestellt, dass es sich bei dem gewerblichen Anbieten von Mietfahrzeugen um eine straßenrechtliche Sondernutzung handelt, die einer Erlaubnis bedarf. Im Rahmen dieser erforderlichen Erlaubnis erfolgt eine angebotsbezogene Steuerung. Ob und inwieweit im Rahmen dieser Regelung neben der Einführung von Fahrzeugobergrenzen auch eine Begrenzung der Anzahl von Anbietern sinnvoll ist, unterliegt der regelmäßigen Prüfung und Evaluation im Hinblick darauf, ob die mit dem Gesetz verbundenen Ziele erreicht werden.

Frage 12:

Wie viele Leihfahrräder und Stationen müssten aus Sicht des Senats über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein, um ein attraktives Angebot für verschiedene Nutzungsgruppen zu schaffen?

Antwort zu Frage 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben zum konkreten Planungsstand gemacht werden (siehe auch Antwort auf die Fragen 6 bis 9). Im Übrigen wird auf die Antworten 15 bis 17 vom 15. Nov. 2022 auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 19/ 13762 und die Antworten 8 bis 14 vom 7. September 2023 der Schriftlichen Anfragen Nr. 19/ 16478 jeweils der Abgeordneten Niklas Schenker (LINKE) und Kristian Ronneburg (LINKE) verwiesen.

Berlin, den 18.06.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19318.pdf