Bahnverkehr: Erneuerung des Eisenbahnkreuzungsbauwerks am Nöldnerplatz (II), aus Senat

29.05.2024

Frage 1:

Wird das künftige #Brückenbauwerk zwischen der -Bahn-Strecke und der verlängerten #Kaskelstraße (mit Fahrbahn, Radweg und Fußweg) zwei Regionalbahngleise der #Ostbahn aufnehmen können? Wenn nein, warum nicht?

Frage 3:

Welche weiteren Vorsorgemaßnahmen für die künftige #Zweigleisigkeit der Ostbahn werden getroffen?

Frage 4:

In der Antwort auf die erste Frage in der Drucksache 19/18743 ist von einer großen Brücke als #Ersatzbau die Rede. In der Antwort auf die zweite Frage ist von „Brücken“ die Rede. Wird lediglich eine lange Brücke als Ersatz errichtet oder sollen mehrere Brücken errichtet werden? Wenn mehrere Brücken errichtet werden, um welche handelt es sich und welche Maße werden diese haben?

Frage 5:

Wie teilt sich die #Stützweite von 63,50 m der bisher genannten neu zu errichtenden Brücke auf? Welche Breite ist für den Fuß- und Radweg nördlich des Bahnkörper vorgesehen? Welche Breite ist für die künftigen zwei Gleise der Ostbahn vorgesehen? Welche Breite ist für die zwei S-Bahn-Gleise vorgesehen?

Antwort zu 1 und 3 bis 5:

Die Fragen 1 und 3 bis 5 werden wegen Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das künftige Brückenbauwerk der #Bahnstrecke 6140 Berlin Frankfurter Allee – Berlin- Rummelsburg wird im Streckenabschnitt über die verlängerte Kaskelstraße, die Bahntrasse (Ostbahn und -Bahntrasse) und den #Archibaldweg – anders als im Bestand – in Form einer neuen durchgehenden Fachwerkbrücke mit einer gesamten Stützweite von 63,50 m errichtet.

Zudem wird die weiter südlich liegende Eisenbahnüberführung #Nöldnerstraße durch ein Rahmenbauwerk mit einer lichten Weite von 15,50 m (identisch wie im Bestand) ersetzt.

In Summe entstehen also zwei neue Brücken als Eisenbahnüberführungen.

Für den Straßenraum nördlich des Bahnkörpers (verlängerte Kaskelstraße) ist eine #Mischverkehrsfläche für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr vorgesehen, die in etwa der Breite des Straßenraums vor dem Umbau entspricht (ca. 7,30 m lichte Weite).

Die Gleistrassen der S-Bahn und der Fernbahn (Ostbahn) verbleiben unverändert im Bestand.

Wegen der wegfallenden #Stützpfeiler bei dem künftigen Brückenbauwerk ist zwischen dem bestehenden #Fernbahngleis und der Kaskelstraße prinzipiell ausreichend Platz für ein mögliches zweites Fernbahngleis der Ostbahn. Allerdings ist zwischen der verlängerten Kaskelstraße bzw. der Türrschmidtstraße und dem vorhandenen Fernbahngleis der Ostbahn aufgrund der bestehenden Wohnbebauung und deren Grundstücken nicht genügend Platz für die Errichtung eines zweiten Fernbahngleises. Aufgrund dieser beengten Verhältnisse sowie der umfangreichen Betroffenheiten entlang der Ostbahnstrecke von Nöldnerplatz bis Ostkreuz ist derzeit kein zweigleisiger Ausbau der Ostbahn zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Ostkreuz geplant. Die Züge der Ostbahn nutzen für den Abschnitt zwischen Lichtenberg und Ostkreuz die Gleistrasse der nördlichen Verbindungskurve (zweigleisig und elektrifiziert) und können den oberen Regionalbahnsteig Ostkreuz (Ring) anfahren.

Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/18743 verwiesen.

Frage 2:

Welche Lage soll das neue nördliche Widerlager im Vergleich zum alten Widerlager bekommen?

Antwort zu 2:

Nach Auskunft der DB AG ist das nördliche Widerlager lagebezogen nahezu identisch mit der Lage des alten Widerlagers. Das alte Widerlager wurde parallel zur Straße geführt, das neue Widerlager dagegen hat einen rechtwinkligen Abschluss zur Gleisgradiente.

Frage 6:

Welche Breiten sind für Straße und Fußweg südlich des Bahnkörpers vorgesehen?

Antwort zu 6:

Südlich der Bahntrasse verläuft der Archibaldweg. Aufgrund der dortigen sehr beengten Platzverhältnisse ergibt sich für den #Straßenraum eine Gesamtbreite von 7,70 m. Diese teilt sich auf in eine 4,00 m breite Fahrbahn (Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen) und einen einseitigen 3,20 m breiten Gehweg auf der Südseite sowie einen Schutzstreifen von 0,50 m auf der Nordseite.

Berlin, den 28.05.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz

Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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