Barrierefreiheit und Sicherheit am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße, aus Senat

26.04.2024

Frage 1:

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Herstellung der #Barrierefreiheit am -Bahnhof #Heinrich-Heine- Straße?

Frage 2:

Welche Gespräche haben hierzu im letzten Jahr zwischen der Senatsverwaltung, der BVG und anderen Beteiligten stattgefunden? Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Gesprächen gewonnen?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Auskunft der BVG werden die Planunterlagen der Leistungsphase 5 der HOAI erstellt.

Im Rahmen in der #Plangenehmigung sind ca. 50 Träger der öffentlichen Belange um eine Stellungnahme gebeten worden. Hierzu wurden Gespräche mit diversen Betroffenen geführt.

Ergebnis war u.a. die Umsetzung einer zentralen Koordinierung des Baugeschehens.

Vorgelagert zur Herstellung der Barrierefreiheit wird derzeit die äußere #Tunnelabdichtung als Baumaßnahme durchgeführt. Hierfür gab es Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Nach Beendigung der #Tunnelsanierung beginnt der Bau des Aufzuges.

Frage 3:

Wie hoch ist der Kostenansatz zur Herstellung der Barrierefreiheit?

Antwort zu 3:

Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kann hierzu derzeit keine Angabe von der BVG gemacht werden.

Frage 4:

Welche #Hilfsmittel oder #Einrichtungen stehen den Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen aktuell am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße zur Verfügung?

Frage 5:

Welche Hilfsmittel können den Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen kurzfristig und bis zur Herstellung der Barrierefreiheit am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße zur Verfügung gestellt werden?

Antwort zu 4 und 5:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet:

Für den U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße kann der „ #MUVA Aufzugersatz“ gebucht werden. Der „ MUVA #Aufzugersatz“ ist eine #Beförderungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen, wenn ein Fahrstuhl in einem Bahnhof defekt oder – wie an diesem U-Bahnhof – gar nicht vorhanden ist.

Frage 6:

Welche Unterstützung gibt es für Fahrgäste mit Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen?

Antwort zu 6

Nach Auskunft der BVG ist am Bahnsteig des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße ein #Blindenleitsystem verlegt und die #Fahrgastinformation vor Ort weitestgehend im #Zwei-Sinne- Prinzip verwirklicht. Informationen zu den nächsten einfahrenden Zügen und zu Störungen werden auf den #DAISY-Anzeigern schriftlich dargestellt, über das #Lautsprechersystem erfolgen Ansagen zu Abweichungen und Störungen. Der Zug gibt Linie und Fahrtziel zudem über Außenansagen bekannt. Die Informations- und #Notrufsäule verfügt über #tastbare Knöpfe.

Hörbehinderte Menschen können über die Kameras per Gesten deutlich machen, dass sie nicht hören. Dann wird Personal gesendet, um die Kommunikation zu ermöglichen.

Frage 7:

Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden auf dem U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße und in dessen Umfeld in den letzten fünf Jahren registriert? (Bitte um monatliche Auflistung nach Art der Delikte und Ordnungswidrigkeiten.)

Antwort zu 7:

Zur Beantwortung wird auf die beigefüge Anlage verwiesen.

Frage 8:

Wie bewertet der Senat die Sicherheitslage am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße und in der U-Bahnlinie 8?

Antwort zu 8:

Sowohl für den U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße als auch für die U-Bahnlinie 8 insgesamt hat sich das registrierte Straftatenaufkommen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre reduziert. Im Jahr 2019 wurden am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße rund 300 Straftaten registriert, während für das Jahr 2023 rund 120 Straftaten zu verzeichnen waren. Die für die U-Bahnlinie 8 rund 8.000 polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2019 sanken auf etwa 5.000 Straftaten im Jahr 2023.

Ein erhöhtes Fallzahlenaufkommen besteht insbesondere im Bereich der Rohheitsdelikte, Taschendiebstahlstaten, Sachbeschädigungen und Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ein verstärktes Augenmerk u.a. auf die U-Bahnhöfe Gesundbrunnen, Osloer Straße und Wittenau sowie die U-Bahnhöfe Alexanderplatz, Hermannstraße und Kottbusser Tor.

In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln kommt es im Bereich der

U-Bahnlinie 8 insgesamt vermehrt zu Taschendiebstahlsdelikten. Das gilt insbesondere für die U-Bahnhöfe Kottbusser Tor und Herrmannstraße.

Die U-Bahnlinie 8 stellt zudem im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten einen polizeilichen Brennpunkt dar. Vor diesem Hintergrund werden aktuell die U-Bahnhöfe Hermannplatz, Hermannstraße, Schönleinstraße, Boddinstraße und Leinestraße als Schwerpunkte für polizeiliche Maßnahmen zu diesem Phänomen betrachtet. Der U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße

stellt bezugnehmend auf die vorgenannten Deliktsbereiche nach aktuellen Erkenntnissen keinen Brennpunkt dar.

Frage 9:

Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Sicherheitslage am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße zu verbessern?

Antwort zu 9:

Neben der stadtweit gültigen „ #Einsatzkonzeption für die polizeilichen Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV)“ der #Polizei Berlin trifft sowohl die Dir 1 (Nord) auf Grundlage der eigenen „ Rahmenkonzeption zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Leopoldplatz und in den korrespondierenden U-Bahnlinien“ als auch die Dir 5 (City) im Rahmen ihrer „ Einsatzkonzeption der Dir 5 (City) zur Stärkung der Sicherheit und Präsenz im Bereich der U-Bahnlinien U1 und U8“ polizeiliche Maßnahmen im Bereich der U-Bahnlinie 8. Dabei fördert die Polizei Berlin durch gezielte Einsätze, Präventionsmaßnahmen sowie regelmäßige Streifen, auch im Zusammenwirken mit der BVG, die objektive Sicherheit im U-Bahnbereich und im unmittelbaren Umfeld und stärkt zugleich das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer der U-Bahn bzw. der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum.

Das Land setzt kontinuierlich gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden im ÖPNV Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven Sicherheit als auch des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fahrgäste um. Grundlage für die Maßnahmen bei der U-Bahn ist der gültige Nahverkehrsplan 2019-2023 sowie dessen Umsetzung über den BVG Verkehrsvertrag.

Gemäß dem geltenden Verkehrsvertrag mit der BVG hat das Land zudem folgende Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage umgesetzt:

  • Verkehrsunternehmen und Sicherheitsbehörden arbeiten auf der Grundlage abgestimmter Sicherheitskonzepte mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen zusammen und bewirken, dass der ÖPNV eine sichere Fahrtalternative bietet und auch subjektiv als eine solche wahrgenommen wird. Hand in Hand soll dazu Sicherheit und Aufenthaltsqualität an Bahnhöfen und Haltestellen und auch in deren fußläufigem Umfeld erhöht werden.
  • Die BVG setzt Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin in den von ihr betriebenen Fahrzeugen und Anlagen um. Sie betreibt eine Sicherheitsleitstelle im 24/ 7-Modus.
  • Zur Verbesserung der Sicherheit bei der U-Bahn werden die Sicherheitskräfte auf definierten Schwerpunktbahnhöfen zu allen Tageszeiten verstärkt in den Einsatz gebracht.
  • Zur Verbesserung der präventiven Wirkung werden Doppelstreifen mit Hund eingesetzt.
  • Die Personaleinsatzkonzepte der Verkehrsunternehmen werden dahingehend aufeinander abgestimmt und optimiert, dass die verfügbaren Sicherheitskräfte optimal und mit hoher Sichtbarkeit für die Fahrgäste im Einsatz sind. (lageabhängige Einsatzplanung).
  • Verkehrsunternehmen, Polizei und Land Berlin setzten in laufender Abstimmung Mittel der Kriminalprävention und Kommunikation ein, die die subjektive Sicherheit positiv beeinflussen.
  • Die technischen Sicherheitssysteme (Videotechnik, Notrufsäulen, App- oder Messenger- basierten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme) werden als wichtiges Hilfsmittel eingesetzt und sollen unter Beachtung der Belange des Datenschutzes und der Privatsphäre der Fahrgäste weiterentwickelt werden.
  • Die Verkehrsunternehmen ergreifen geeignete Maßnahmen zur Prävention, Dokumentation und Beseitigung von Graffiti- und Vandalismusschäden.

Das Land hat zudem das Thema „ Hohe #Aufenthaltsqualität im ÖPNV, speziell Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität bei der U-Bahn,“ als Themenschwerpunkt Qualität im Jahr 2023/ 2024 mit der BVG vereinbart.

Berlin, den 25.04.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de