21.07.2023
Frage 1:
Im #Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, folgende #Straßenbahnstrecken zu #überprüfen:
#Alexanderplatz – #Potsdamer Platz, #Warschauer Straße – #Hermannplatz (#M10) sowie die #Verlängerung nach #Blankenburger Süden (#M2). Aus welchen Gründen sollen die genannten Strecken überprüft werden?
Frage 2:
Welche Aspekte der Planungen sollen jeweils überprüft werden?
Frage 3:
Werden die genannten Strecken u.U. vollständig #infragegestellt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 1 bis3:
Aufgrund der aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik werden die drei genannten Strecken auf ihre Zusammenhänge und Verzahnung mit weiteren #Infrastrukturvorhaben geprüft.
Frage 4:
Welche finanziellen Mittel sind bisher in die Planungen geflossen (bitte Angabe je Strecke)?
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Antwort zu 4:
Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz – Kulturforum:
Es wird auf die Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/15912 verwiesen.
Straßenbahnneubaustrecke Warschauer Straße –Hermannplatz:
Bisher sind externe Planungskosten in Höhe von ca. 1,0 Mio. EUR angefallen. Zum aktuellen
Projektstand betragen die Gesamtkosten der Planung auf Grund vertraglicher Verpflichtungen
insgesamt ca. 2,0 Mio. EUR.
Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden:
Für die Grundlagenuntersuchung wurden ca. 150.000 EUR für externe Planungsleistungen
ausgegeben. Die weiteren Planungsleistungen befinden sich derzeit in Ausschreibung, wodurch
weitere Verpflichtungen entstehen.
Darüber hinaus sind für alle drei Projekte verwaltungsintern #Planungskosten entstanden, die nicht
näher beziffert werden können.
Frage 5:
Welche Auswirkungen haben die Prüfungen auf den weiteren #Zeitplan für Planung und Bau der Strecken?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich keine Auswirkungen auf die Zeitpläne. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Frage 6:
Die Berliner Zeitung berichtete am 4.7.23: „Dem Vernehmen nach lässt die neue Hausleitung seit Ende Juni für
einige #Straßenbahnprojekte eruieren, wie viele Parkplätze wegfallen müssten, wenn die jeweilige Vorzugsvariante
verwirklicht würde.“ Kann der Senat diese Information bestätigen? Welche Straßenbahnprojekte betrifft dies und wie
viele Parkplätze würden denn bei den jeweiligen #Vorzugsvarianten wegfallen?
Frage 7:
Ist das Kriterium „Wegfall eines Parkplatzes“ das alleinige #Prüfkriterium? Wenn nein, welche anderen Kriterien
werden in den Prüfprozess einbezogen und auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte das?
Frage 8:
Wie gewichtet der Senat den Wegfall von Parkplätzen gegenüber dem Nutzen des Ausbaus der Straßenbahn? Bitte
um detaillierte Begründung.
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Antwort zu 6 bis 8:
Die in Frage 6 zitierten Informationen können nicht bestätigt werden.
Bereits im Rahmen der Grundlagenermittlungen zu den Strecken wurden grundsätzlich
überschlägige Analysen zu den Auswirkungen der Planungen auf Parkplätze im öffentlichen
Straßenland vorgenommen. Diese Auswirkungen werden gesamthaft mit vielen weiteren
Aspekten abgewogen.
Frage 9:
Ebenso berichtete die Berliner Zeitung am 4.7.23 „Erste Ideen für den neuen Landeshaushalt sehen offenbar vor,
die Ausgaben für die Planung neuer #Tramstrecken im Vergleich zu bisher zu kürzen.“ Welche Planungen verfolgt hier
der Senat konkret für den Doppelhaushalt 24/25? Wie begründet der Senat eine Kürzung der finanziellen Mittel für
den Ausbau der Straßenbahn?
Antwort zu 9:
Der Senatsbeschluss zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 vom 11.07.2023 sieht
eine #angemessene #Mittelausstattung vor.
Berlin, den 20.07.2023
In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de