30.05.2023
Frage 1:
Welche #Gründe liegen für die #Sperrung der #Bitterfelder #Brücke vor? Wie bewertet der Berliner Senat die #Bausubstanz der Brücke?
Antwort zu 1:
An dem #nördlich liegenden, stadteinwärts führenden #Teilbauwerk der Bitterfelder Brücke zeigen sich zunehmend #Risse, welche nicht in ein übliches Muster für zu erwartende #Bauwerksschäden passen. Im Ergebnis einer durchgeführten „Objektbezogenen #Schadenanalyse“ durch ein
Ingenieurbüro ist nicht auszuschließen, dass systematische Defizite in der #Bauwerkskonstruktion ursächlich für die Risse und deren Zunahme sind. Da die Tragweite der systematischen Defizite zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig abgeschätzt werden kann, wurde zur Vermeidung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit die gegenwärtige #Einschränkung für den öffentlichen
Verkehr veranlasst. Für das nördliche Teilbauwerk wird mit den Ergebnissen der objektbezogenen Schadensanalyse zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer geminderten #Tragfähigkeit ausgegangen. Der Grad der #Minderung kann erst mit Vorliegen der Ergebnisse einer eingehenden, #statischen #Nachrechnung gemäß der Richtlinie zur Nachrechnung von #Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungs-Richtlinie) benannt werden.
Frage 2:
Wann wurden die #Ursachen für die Sperrung #identifiziert und wann ist mit der #Ausbesserung sowie der Freigabe
der Brücke für den Verkehr zu rechnen?
Antwort zu 2:
Bei den regelmäßigen Bauwerksprüfungen ergaben sich für das nördliche Teilbauwerk in 2018
die Zustandsnote 1,8 und in 2021 die Zustandsnote 2,4. Aufgrund der in 2021 festgestellten
Risszunahme wurde in 2022 eine Objektbezogene Schadenanalyse beauftragt, dessen
Ergebnis am 17.03.2023 vorlag.
Eine zwischenzeitlich veranlasste statische Berechnung auf Grundlage der vorliegenden,
gesicherten Erkenntnisse lässt eine Verkehrsfreigabe für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht zu. Die verkehrsrechtliche Anordnung und anschließende Umsetzung der
eingeschränkten Verkehrsfreigabe ist aktuell in Vorbereitung.
Art und Umfang erforderlicher baulicher Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen der
eingehenden, statischen Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie.
Frage 3:
Wann wurde der Berliner Senat über die Ursachen informiert und welche Schritte hat der Berliner Senat
unternommen, um die Brücke möglichst zeitnah wieder für den Verkehr freizugeben (bitte um detaillierte Auflistung
unter Angabe der Daten)?
Antwort zu 3:
Das Ergebnis der Objektbezogen Schadenanalyse lag dem Senat schriftlich am 17.03.2023
vor. Am gleichen Tag wurde die Nutzungseinschränkung für den öffentlichen Straßenverkehr
veranlasst. Am 20.03.2023 und den Folgetagen wurden zusätzliche Untersuchungen am
Bauwerk in den geschädigten Bereichen durchgeführt und eine statische Berechnung zur
Ermittlung einer derzeit zulässigen Verkehrsbelastung beauftragt. Das Ergebnis hierzu liegt seit
dem 05.04.2023 vor. Seit Abschluss der internen Prüfung der Berechnungsergebnisse am
20.04.2023 befindet sich die verkehrsrechtliche Anordnung und eingeschränkte
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Verkehrsfreigabe in Abstimmung und Vorbereitung. Eine Umsetzung ist voraussichtlich Anfang
Juni 2023 zu erwarten.
Berlin, den 22.05.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de