Straßenverkehr: Marzahner Knoten: Was erwartet die Berlinerinnen und Berliner?, aus Senat

08.02.2023

Frage 1:

Verfügt der Senat über aktuelle Zahlen und Daten für die jeweiligen #Verkehrsströme auf der #Märkischen Allee bzw. #Landsberger Allee? (bitte getrennt für die PKW, LKW, Rad- und #Fußverkehr für die Stunden der höchsten #Verkehrsleitung ausweisen)

Antwort zu 1:

Im Auftrag des Senats wurde am #Marzahner Knoten eine Zählung des #Kfz- und Radverkehrs am 16.03.2022 zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Anlage 1 zu entnehmen. #Rückschlüsse auf tägliche #Pendlerströme und das #Aufkommen des Güter- und #Logistikverkehrs können anhand dieser Ergebnisse nicht gezogen werden. Weitere Daten liegen hierzu nicht vor.

  1. Falls (1) ja, wie viele Ein- und Auspendler nutzen täglich die beiden Straßen mit dem PKW?
Der Anlage 1 kann die Anzahl der PKW je Fahrtrichtung in einem Erfassungszeitraum von 12 Stunden entnommen werden. Eine Zuordnung der Fahrzeuganzahl zu Ein- und Auspendlern liegt nicht vor.
  • Wie hoch ist im Durchschnitt die tägliche Auslastung beider Straßen durch Güter- und Logistikverkehre?
Aus den in der Anlage 1 beiliegenden Tabellen wird ersichtlich (Fahrzeugartenanteile im Zeitraum 7:00 bis 19:00 Uhr), dass der Anteil LKW (1) und LKW (2) in Summe bei max. 3,9 % gelegen hat.
  • Wie oft wurden in den vergangenen zwei Jahren Schwerlasttransporte auf beiden Straßen angemeldet?
Im Jahr werden im Land Berlin mehrere tausend Schwerlasttransporte beantragt und genehmigt. Eine Zuordnung zu einzelnen Straßenabschnitten ist nicht möglich. Die Streckenführung, die Anzahl der Überfahrungen je Genehmigung und Fahrtrichtung werden nicht gesondert erfasst.

Frage 2:

Von welchen Prognosen für die Verkehrsentwicklung nach der Fertigstellung des Marzahner Knotens in 2029 geht der Senat aus?

  1. Von welcher Kapazität für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) geht der Senat für die Zeit nach der Fertigstellung des Bauvorhabens aus? (bitte getrennt nach PKW- und LKW-Verkehr ausweisen)
  • Von welchen Modellen geht der Senat für die Entwicklung des Fuß- und Radverkehrs für die Zeit nach der Fertigstellung des Bauvorhabens aus?
  • Von welchen Modellen geht der Senat für die Entwicklung des ÖPNV für die Zeit nach der Fertigstellung des Bauvorhabens aus?
  • Von welchen Prognosen und Modellen geht der Senat für die Verbesserung der Luftqualität bzw. Lärmsituation für die Zeit nach der Fertigstellung des Bauvorhabens aus?
Antwort zu 2, a-d:

Die Grundlage für die Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur des Marzahner Knotens bildete einerseits eine Verkehrsprognose 2025, die im Rahmen der Projektbearbeitung für den Prognosehorizont 2030 qualifiziert wurde. Genutzt wurde hierfür das Verkehrsmodell des

Landes Berlins (durchschnittliche werktägliche Querschnittswerte, d. h. Summe beider Fahrtrichtungen).

B 158 Märkische Allee (Nord) 42.600 Kfz/ 24 Std. / 1.600 Lkw>3,5 t zul GG/ 24 Std. Landsberger Allee (Ost)                                         34.100 Kfz/ 24 Std. /   900 Lkw>3,5 t zul GG/ 24 Std. B 158 Märkische Allee (Süd)                       42.600 Kfz/ 24 Std. / 1.700 Lkw>3,5 t zul GG/ 24 Std. Landsberger Allee (West)                 61.000 Kfz/ 24 Std. / 2.000 Lkw>3,5 t zul GG/ 24 Std.

Die Belange des Fuß- und Radverkehrs wurden im Rahmen der Angebotsplanung berücksichtigt.

Die Ausgangsdaten der Bahnstrecken 6011, 6012, 6072, 6080 und 6160 wurden von der DB AG, Resort Digitalisierung & Technik für das Prognosejahr 2030 zur Verfügung gestellt.

Die Ausgangsdaten der Straßenbahn wurden von der BVG, Fachbereich Fahrwege, VBF-BS41 für den Ist-Zustand 2018/ 2019 zur Verfügung gestellt. Diese waren auch maßgebend für die Prognose.

Für den geplanten Umbau des Knotenpunktbereichs Landsberger Allee / Märkische Allee und über die Gleisanlagen der DB AG wurde eine Gesamtlärmbetrachtung bezogen auf die Emittenten Straße und Bahn durchgeführt. Der bauliche Eingriff stellt keine wesentliche

Änderung in Bezug auf Schallbetroffenheiten dar. Auch hinsichtlich der Luftqualität sind anhand der Berechnungsergebnisse keine schädlichen Umwelteinwirkungen der

Schadstoffkomponenten (Stickstoffdioxid) NO 2, (Feinstaubpartikel) PM10, PM2,5 zu erwarten.

Frage 3:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen zur Entsiegelung vorgesehen? Frage 4:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen zur Regenwasserversickerung durch Mulden, Rigolen u.ä. vorgesehen?

Antwort zu 3 + 4:

Die Versiegelung von Boden beträgt nach Abzug der im Zuge des Bauvorhabens entsiegelten alten Fahrbahnflächen im Nach-Eingriffszustand ca. 67.670 m². Im Vor-Eingriffs-Zustand betrugen die befestigten Straßen- und Wegeflächen innerhalb des Baufeldes ca. 65.530 m². Somit ist insgesamt eine zusätzliche Neuversiegelung von Boden nach Realisierung des Bauvorhabens im Umfang von ca. 2.140 m² zu verzeichnen. Die Kompensation erfolgt gemäß des „ Berliner Verfahrens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen“ durch Pflanzungen und weitere Aufwertungen von Natur und Landschaft.

Maßnahmen zur Regenentwässerung durch Mulden, Rigolen u.ä. werden an allen anbaufreien Gehwegen und Hochbordradwegen vorgesehen.

Frage 5:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen für Baumfällungen, Ersatzpflanzungen oder Neupflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen?

Frage 6:

An welchen Stellen sind in welchem Umfang Maßnahmen für die Beseitigung oder Neupflanzung von Sträuchern vorgesehen?

Antwort zu 5+6:

Im Rahmen der Bauvorbereitung und Baufeldfreimachung werden bis zur Fällperiode I. Quartal 2023 die nachfolgenden Mengen bearbeitet:

  • Fällen von 1.513 Bäumen und Rodung der Stubben
  • Abschneiden von 13.400 m² strauchartigen Aufwuchs in verschiedenen Höhenstaffelungen und Rodung der Wurzelstöcke
  • zweifache Mahd von 43.800 m² ruderalem krautigen Aufwuchs

Als Kompensationsmaßnahmen sind entsprechend der Landschaftspflegerischen Begleitplanung die nachfolgenden Mengenangaben vorgesehen:

  • Bepflanzung von Straßenneben- und Grünflächen 375.700 m²
  • natürliche Entwicklung von Gras-/ Staudenfluren und Gehölzen 1.650 m²
  • Einzelb aumpflanzungen 193 St. Hochstämme, 29 St. Solitärgehölze
  • Pflanzung von Baumgruppen und Laubgebüschen 6.090 m²
  • Anpflanzung eines Laubholzriegels 8.740 m²
  • Pflanzung eines Gehölzsaumes 2.850 m²

Damit ist eine angemessene Kompensation der für die Baumaßnahme nötigen Maßnahmen sichergestellt.

Frage 7:

Wie werden die Planungen am Marzahner Knoten mit den Planungen zur Tangentialverbindung Ost (TVO) sowie mit den Planungen der Nahverkehrstangente (NVT) harmonisiert?

Antwort zu 7:

Die Planungen zur Tangentialen Verbindung Ost (TVO) sind in den Verkehrsprognosen zu den Marzahner Brücken enthalten.

Bei den Planungen für die Marzahner Brücken ist eine planerische flächenmäßige Berücksichtigung für einen langfristig zu errichtenden S-Bahnhof „ Bürknersfelde“ gemäß Flächennutzungsplan Berlin beauftragt. Die Realisierung dieser Verkehrsstation ist jedoch abhängig von zukünftigen Entwicklungen. Es liegen wegen der Langfristigkeit keine konkreten Planungen vor.

Frage 8:

Welche Pläne gibt es, den Gewerbepark Georg Knorr an den Marzahner Knoten anzubinden?

Antwort zu 8:

Über den neuen lichtsignalisierten Knotenpunkt Gewerbegebiet Knorr-Bremse mit Auf- und

Abfahrt auf der Südseite der Landsberger Allee und Auffahrt auf die Landsberger Allee auf der Nordseite der Landsberger Allee wird die Anbindung des Gewerbeparks Georg Knorr realisiert. Radwegebeziehungen als Auf- und Abfahrt sind auf beiden Seiten vorhanden. Gleiches gilt für die Fußgängerführung.

Frage 9:

Welche genauen Pläne gibt es für den Schienenersatzverkehr für die betroffenen S-Bahn-Linien sowie für den Regionalbahnverkehr der Linie RB25?

Antwort zu 9:

Für den Zeitraum der Baumaßnahmen gibt es eine Bedarfsanmeldung bezüglich der erforderlichen Sperrzeiträume bezogen auf die jeweiligen Strecken der DB AG (Fern- /

Regionalverkehr) und der Berliner S-Bahn. In Abhängigkeit der erforderlichen Einschränkungen für die Einzelstrecken wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Frage 10:

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Linienführung der Buslinien 195, 191 und X54 im Zuge des Bauvorhabens?

Antwort zu 10:

Der Verkehrsknoten Marzahn wird von der Märkischen Allee <> S Marzahn <> Marzahner Promenade <> Landsberger Allee von den Linien X54 / 191 / 192 / 195 und südlich des Knotens von der Linie 291 tangiert. Auf den ausgewiesenen Umfahrungsstrecken für den

motorisierten Individualverkehr (MIV) (Marzahner Promenade) sind die Linien durch die erhöhten Verkehrsstärken in der Hauptverkehrszeit betroffen.

Die Linien, welche am S-Bf. Marzahn ein- bzw. aussetzen, verkehren über die Landsberger Allee. Ab dem 23.01.2023 wurden die Ein- und Aussetzwege von den Omnibusbetriebshöfen Indira-Gandhi-Straße und Lichtenberg in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr angepasst, da mit Fahrzeitverlusten zu rechnen ist.

Frage 11:

Welche Querungshilfen für den Fußverkehr gemäß Abschnitt 4, § 55 MobG BE sind für den Umbau des Marzahner Knotens geplant?

Antwort zu 11:

Mit der Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung werden Lichtsignalanlagen zur Querung der Landsberger Allee installiert.

Frage 12:

Gemäß Drucksache (19/ 10763) gab es bis vor kurzen noch keine Koordinationsstellen für den Fußverkehr im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Konnten diese Stellen inzwischen besetzt werden und wie werden diese in die Planungen des Marzahner Knotens eingebunden?

Antwort zu 12:

Hierzu führt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf aus:

„ Nein, die entsprechenden Stellen konnten aufgrund fehlender geeigneter Bewerber/ innen bislang leider noch nicht besetzt werden.“

Die Maßnahmen und Randbedingungen für den Rad- und Fußverkehr beim Bauvorhaben Verkehrsknoten Marzahn wurden unter Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf in den jeweiligen Planungsschritten festgelegt und abgestimmt.

Frage 13:

Welche Umleitungen werden für die Zeit der Bauarbeiten für den PKW- und LKW-Verkehr empfohlen?

  1. Wie wird verhindert, dass die anliegenden Siedlungsgebiete durch den PKW- bzw. LKW-Verkehr nicht zu sehr belastet werden?
  • Sind für die Umleitung des PKW- und LKW-Verkehrs Ertüchtigungsmaßnahmen an anderen Straßen bzw. Änderungen an Verkehrsschildern oder Ampelschaltungen erforderlich und wenn ja, welche Maßnahmen sind das wo im Einzelnen?
  • Welche Umleitungskapazitäten sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens für den PKW- und LKW- Verkehr jeweils erforderlich?
  • Sieht der Senat mit Blick auf die erforderlichen Umleitungen Engstellen oder Engpässe auf den Umleitungswegen und welche freien Kapazitäten für den PKW- und LKW-Verkehr sind zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens auf den Umleitungswegen jeweils vorhanden?
  • Welche Rolle spielen dabei die Baumaßnahmen für den Fußgängerüberweg in der Marzahner Promenade?
  • Inwieweit wurden die Baumaßnahmen zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke und dem Ersatzneubau der südlichen Blumberger Damm Brücke mit in die Planungen der Verkehrsführung und der Projektierung einbezogen?

Antwort zu 13, a-f:

Mit Anordnung der Verkehrsphase 0.1 bezüglich der Verkehrseinschränkungen auf der

Landsberger Allee ab dem 02.01.2023 wurden im Bereich der Allee der Kosmonauten und der Rhinstraße Hinweisschilder auf die eingeschränkte Verkehrsführung / Bauarbeiten aufgestellt. Explizite Umleitungsstrecken werden nicht ausgewiesen, da die Verkehrskapazitäten während der Bauzeit zwar eingeschränkt werden aber der Verkehr auf der Landsberger Alle im Zuge der Bauarbeiten weiter möglich ist. Durch diese Maßnahme soll Verdrängungsverkehr in

anliegende Siedlungsgebiete entgegengewirkt werden.

Für die Verkehrsführung während der Bauzeit reduziert sich die Durchlässigkeit für den PKW- und LKW-Verkehr um den Anteil der entfallenen Fahrspuren. Es wird auf den betroffenen Verkehrswegen zu Einschränkungen in der Kapazität (Stauerscheinungen in den Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens) besonders an Knotenpunkten kommen. In Abstimmung mit den zuständigen Anordnungsbehörden werden ggf. Anpassungen in der Programmierung von Lichtsignalanlagen untersucht.

Für den Standort Marzahner Promenade 30 liegt eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges seit Februar 2020 vor. Mit dem Schreiben vom 24.01.2023 wurde dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Mittelzusage für den Bau dieses Fußgängerüberweges von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erteilt. Somit kann der Fußgängerüberweg in der Marzahner Promenade 30 nunmehr vom Bezirksamt umgesetzt werden.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf führt hierzu aus:

„ Die Baumaßnahmen für den geplanten Fußgängerüberweg in der Marzahner Promenade spielen eine geringfügige Rolle, da die Mittelrampe von der Landsberger Allee zur Märkischen Allee erst in einem wesentlich späteren Bauabschnitt zurückgebaut werden soll.“

Planungen von Baumaßnahmen im Umfeld des Vorhabens Marzahner Knoten hinsichtlich der Verkehrsführung werden nach Vorlage der jeweiligen Unterlagen durch die Planungsbeteiligten abgestimmt und koordiniert.

Frage 14:

Wie erklärt sich der Senat die mittlerweile Verdopplung der geschätzten Baukosten?

Antwort zu 14:

Durch enorme Preissteigerungen bei Bau- und Rohstoffen ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtkostenrahmen.

Die Integration neuer Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz in den bereits laufenden Planungsprozess hat zu Leistungserweiterungen gegenüber der ursprünglichen Planungsaufgabe geführt.

Frage 15:

Welche weiteren Öffentlichkeitsbeteiligungen bzw. Informationsveranstaltungen sind für die Anwohner vorgesehen?

Frage 16:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 15 und 16:

Es ist vorgesehen, Öffentlichkeitsveranstaltungen einmal im Jahr durchzuführen. Die nächste Veranstaltung soll im Herbst 2023 stattfinden. Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen gibt es auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Berlin, den 06.02.2023 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de