Frage 1:
Laut Drucksache 19/10792 kam es im #Hultschiner Damm vor allem an den Kreuzungen #Akazienallee / Hultschiner Damm und #Bergedorfer Straße/ Hultschiner Damm zu #Verkehrsunfällen, teils sogar mit Schwerverletzten. Was hat der Senat unternommen bzw. was will der Senat unternehmen, um die besagten Kreuzungen #verkehrssicher zu gestalten?
Antwort zu 1:
Der Senat hat geprüft, ob zur Verbesserung der #Verkehrssituation die Installation einer #Lichtzeichenanlage beitragen kann. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse kann der #abbiegende Verkehr jedoch nicht getrennt vom Fuß- und #Radverkehr signalisiert werden, da keine ausreichenden Aufstellflächen vorhanden sind. Damit stellt eine #Signalisierung keine
Lösung des #Hauptkonfliktpunkts dar und wurde daher verworfen.
Stattdessen wird der gegenläufige Radweg im Einmündungsbereich der Akazienallee verbreitert und damit die Verkehrsführung für den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr hervorgehoben. Außerdem soll die Wartepflicht für die Akazienallee durch ein Stop-Schild (Zeichen 206) verdeutlicht werden. Der Bezirk hat zwischenzeitlich die Radverkehrsfurten in Rot unterlegt und durch Fahrradpiktogramme und Pfeilmarkierungen wird auf die gegenläufige
Radverkehrsführung hingewiesen.
Frage 2:
An welchen weiteren Kreuzungen im Hultschiner Damm plant der Senat Verbesserungen im Straßenland zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit?
a. Wann sollen die Baumaßnahmen beginnen?
b. Welches Zeitfenster wird hierfür angesetzt?
Antwort zu 2:
Mit Ausnahme der Umgestaltung des Hultschiner Dammes zwischen Bundesstraße B1/5 und
Rahnsdorfer Straße sind nach aktuellem Kenntnisstand des Senats keine weiteren Maßnahmen
an anderen Kreuzungen im Hultschiner Damm in Planung.
Frage 3:
Wie schätzt der Senat den baulichen Zustand der Straße sowie der Schienen- und Gehwege des Hultschiner
Damms ein?
Antwort zu 3:
Hier ist der Senat auf die Auskünfte der zuständigen Straßenbaulastträger angewiesen, dem
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für die Bestandteile der Straßenverkehrsanlage und die BVG
für die Straßenbahnanlagen.
Die Betriebsanlagen der BVG inklusive der Gleisanlagen mit dem zugehörigen Deckenschluss
am Hultschiner Damm werden sicher und ordnungsgemäß betrieben.
Frage 4:
Welche Sanierungsmaßnahmen fanden in den letzten zwei Jahren im Hultschiner Damm und mit welchem Ziel
statt?
a. Konnten die Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitplan fertiggestellt werden, falls nein, warum nicht?
b. Wie hoch waren die Kosten für die Sanierungsarbeiten?
c. Falls es zu Bauverzögerungen kam, welche Mehrkosten wurden hierdurch verursacht?
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Antwort zu 4:
Mit der Lichtsignalisierung der Einmündung Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße und der
baulichen Anpassung des Straßenraumes sind in begrenztem Umfang Fahrbahnsanierungen
durch den Senat erfolgt.
Vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sind im Abschnitt zwischen Levensauer Straße und
Voltastraße ca. 2.000 m² Fahrbahnfläche oberflächlich saniert worden.
Die Sanierungsarbeiten der BVG beinhalteten im Wesentlichen die Instandsetzung von
Überfahrten, den Austausch von Weichenteilen, die Erneuerung von Schienenbefestigungen und
die Instandsetzung von Deckenschlussschäden im Rahmengleis.
Die Baumaßnahmen konnten planmäßig fertiggestellt werden.
Für die Sanierungsarbeiten sind Kosten in Höhe von ca. 370 TEUR (inkl. Materialkosten)
entstanden.
Frage 5:
Welche Sanierungsmaßnahmen stehen in den nächsten fünf Jahren im Hultschiner Damm an und mit welchem
Ziel?
a. Wann ist mit den Baumaßnahmen zu rechnen?
b. Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
c. Welche Kosten fallen hierfür an?
d. Aus welchen Mitteln im Haushalt sollen die Baumaßnahmen finanziert werden?
Antwort zu 5:
Durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf werden im Rahmen der Unterhaltung fortführend ab
Voltastraße bis kurz vor Lutherstraße weitere Verbesserungen der Fahrbahnoberflächen in einer
Länge von ca. 270 m (ca. 2.000 m²) vorgenommen.
Mit der Realisierung der Verkehrslösung Mahlsdorf ist zukünftig auch die Erneuerung des
Straßenabschnittes zwischen B1/5 und Rahnsdorfer Straße vorgesehen.
Von der BVG sind in den nächsten fünf Jahren keine Sanierungsmaßnahmen geplant.
Frage 6:
Wie ist der Stand der Planungen für die „Verkehrslösung Mahlsdorf“?
a. Welchen Zeitplan gibt es für den Bau der neuen Straße „An der Schule“?
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b. Wurde bereits das Planfeststellungsverfahren eröffnet, falls nein, warum nicht?
c. Wie ist der Stand der Planungen für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn zwischen dem Knoten
Rahnsdorfer Straße und dem Bahnhof Mahlsdorf?
d. Wie werden die Anwohner und Gewerbetreibenden über die geplanten Bauvorhaben informiert?
Antwort zu 6:
Für die Lösung der Verkehrsprobleme in Mahlsdorf werden aktuell zwei Vorhaben planerisch
vorbereitet. Unter a, b und d erfolgen Auskünfte zur Straßenbaumaßnahme der neuen
Straßenverbindung Straße An der Schule und unter c zur Straßenbahnbaumaßnahme im
Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer
Straße.
Zu a. und b.:
Aktuell erfolgt die Einarbeitung von Prüfhinweisen und die Fertigstellung der letzten Gutachten
z.B. Fachbeitrag zum Klimaschutzgesetz. Nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlage
kann das Planfeststellungsverfahren mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der
Anhörungsbehörde (AHB) der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eröffnet werden. Ab hier gelten die im VwVfG geregelten
gesetzlichen Fristen. Abhängig von der Antragstellung des Vorhabenträgers und der Prüfung
auf Auslagefähigkeit durch die AHB ergibt sich der folgende Grobterminplan. Die konkreten
Termine sind durch die AHB festzulegen.
April 2023: Beginn der Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG,
Beginn der sechswöchigen Einwendungsfrist für Betroffene nach § 73 Abs. 4 VwVfG, Beginn der
maximal drei monatigen Einwendungsfrist für Behörden nach § 73 Abs. 3a VwVfG
September 2023: Zusendung der Einwendungen an Vorhabenträger zur Stellungnahme
(abhängig von der Anzahl an Einwendungen wird von einer benötigten Bearbeitungszeit von ca.
zwei Monaten ausgegangen)
November 2023: Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG
Dezember 2023: Ergebnisse des Anhörungsverfahrens durch AHB an die
Planfeststellungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG
Abhängig von der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und ohne
Berücksichtigung möglicher rechtlicher Verfahren wird mit einem frühesten Baubeginn im 4.
Quartal 2024 gerechnet.
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Zu c.:
Die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn wurde Ende 2021
abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG
vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung wird bis zum Herbst 2023 angestrebt.
Zu d:
Mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern wurden individuelle Gespräche geführt.
Hierbei erfolgte eine umfangreiche Information zum geplanten Bauvorhaben und den
Betroffenen wurde der Umfang des Grunderwerbs anhand der überreichten, individuellen
Lagepläne erläutert.
Die kompletten Unterlagen können im Rahmen der, nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG
erfolgenden, Auslegung eingesehen werden. Diese öffentliche Auslegung wird entsprechend
§ 73 Abs. 5 VwVfG rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des
Planfeststellungsverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant.
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 7:
Keine.
Berlin, den 22.12.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de