Bahnhöfe: Lärmschutz für Johannisthal, aus Senat

30.09.2022

Frage 1:
Der Neu- und #Umbau des Bahnhofes #Schöneweide und die damit verbundene Fällung von Bäumen entlang des Bahndamms auf Johannisthaler Seite sorgen, ausgehend von den Güter-, Fernverkehrs- und Regionalzügen, für
deutlich mehr #Lärm im #Wohngebiet. Welche dauerhaften #Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Um- und Neubaus des Bahnhofs vorgesehen?
a. Ist die Errichtung einer #Lärmschutzwand von der #Rixdorfer Straße bis zum #Ecksteinweg vorgesehen? Falls nein, warum nicht?
b. Wie hoch wären die #Kosten für eine Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes Schöneweide?
c. Sind alternative #Lärmschutzmaßnahmen geplant?

Antwort zu 1:
Stellungnahme der DB AG:
„Aus den durchgeführten Arbeiten für die #Modernisierung des Bahnhofs Schöneweide hat sich kein Bedarf für dauerhafte #Schallschutzmaßnahmen ergeben. Die Fällung von Bäumen steht nicht in Zusammenhang mit dem Projekt der DB.
Zu a bis c)
Aus dem DB-Projekt ergibt sich, wie oben dargestellt, kein Bedarf für entsprechende Schallschutzmaßnahmen.“
Stellungnahme der BVG:
„Für den Neu- und Umbau des Bahnhofes Schöneweide ist die BVG nicht zuständig. Die BVG führt in diesem Zusammenhang nur eine #Baumaßnahme im Bereich der #Gleisschleife der Straßenbahn durch. Zu den weiteren Fragen kann die BVG daher keine Aussagen treffen.“
Frage 2:
Wurde ein #Schallgutachten erstellt, welches die zukünftige #Lärmbelastung für die Anwohnenden, ausgehend vom #Bahndamm, untersucht? Falls ja, so wird darum gebeten, dieses der Antwort anzuhängen.
Antwort zu 2:
Stellungnahme der DB AG:
„Nein, in Bezug auf den Endzustand innerhalb dieses DB-Projektes nicht. Bauzeitliche Schallgutachten, die den Baulärm betreffen, wurden und werden regelmäßig erstellt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt, insofern gesetzliche Grenzwerte überschritten werden.“
Frage 3:
Sind bereits durch die Baustelle am und um den #Bahnhof Schöneweide bedingte Schäden an Häusern gemeldet
worden?
Antwort zu 3:
Stellungnahme der DB AG:
„Bei der DB sind bisher keine entsprechenden Anzeigen erfolgt.“
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Frage 4:
An welche Stelle können sich Eigentümerinnen wenden, wenn Schäden am Haus entstanden sind, welche nach Auffassung der Eigentümerinnen mit dem Baugeschehen am und rund um den Bahnhof Schöneweide
zusammenhängen?
Antwort zu 4:
Stellungnahme der DB AG:
„Entsprechende Meldungen wären an den jeweiligen Bauherrn zu richten. Im Bereich
Schöneweide ist aktuell nicht nur die DB mit Bauprojekten tätig, sondern u. a. auch die BVG.
Bei der DB kann die folgende e-Mailanschrift genutzt
werden: DBNETZ.OST@deutschebahn.com“
Frage 5:
Wer kommt für die ggf. notwendige Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bzgl. eventueller Schäden durch
die Baustelle an und um den Bahnhof Schöneweide finanziell auf?
Antwort zu 5:
Stellungnahme der DB AG:
„Im Zuge der #Modernisierung des Bahnhofs Schöneweide wurde von der DB vor Beginn der
Baumaßnahme eine dokumentierte #Beweissicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
durchgeführt. Sofern nachweislich #Beschädigungen durch die Baumaßnahme der DB
entstanden sind, werden diese durch die DB versicherungstechnisch geregelt.“

Berlin, den 28.09.2022
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de