Straßenverkehr: Bauarbeiten an der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße / Pankgrafenstraße im Pankower Ortsteil Karow, aus Senat

Frage 1:
Wann wurden die #Bauarbeiten an der #Eisenbahnüberführung (#EÜ) #Pankgrafenstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Baumaßnahmen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Pankgrafenstraße/Bahnhofstraße sind Bestandteil des Projektes #Nordkreuz-Karow, 2. Baustufe und begannen im November 2018.“

Frage 2:
Wann war zum Zeitpunkt des Baubeginns das Ende der Baumaßnahmen geplant?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Bauzeit war aufgrund der gleisweisen Errichtung in dem #Gesamtablauf des Projektes
Nordkreuz-Karow, 2. Baustufe für mindestens 2 Jahre konzipiert, zuzüglich nachlaufender
Zeiten für die Errichtung der #Straßenkonstruktion. Das geplante Ende lag ursprünglich in
08/2020.“
Frage 3:
Wann ist aktuell mit einer Fertigstellung der EÜ zu rechnen?
Frage 4:
Wann wird die #Fahrbahn unter der EÜ wieder nutzbar sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der letzte Einhub von Brückenüberbauten erfolgte Ende April 2021. Der Eisenbahnbetrieb
wurde im Oktober 2021 erfolgreich aufgenommen. Derzeit sind im Straßenbereich noch
umfangreiche Verlegungen von Leitungen und Kabeln sowie die abschließende Herstellung des
Straßentroges erforderlich. Diese Arbeiten hängen vom zeitlichen Fortschritt der jeweiligen
Arbeiten aller Beteiligten, auch Drittunternehmen wie #Telekommunikationsanbieter und den
Berliner #Wasserbetrieben ab und werden nach aktueller Lage nicht vor Mitte #2023 beendet
sein.“
Frage 5:
Was sind die Ursachen für die #Verzögerung der Baumaßnahmen?
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Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
• „Bauverzug im Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Erschließung des Baufeldes im
Karower Kreuz, dadurch verspäteter Baustart in B-Karow infolge zeitlicher Neueinordnung
von Gleissperrungen.
• Teilweise Umplanung/Umstellung des Bauverfahrens (Baugruben- verbauten) am
Brückenbauwerk zur Schonung/Sicherung der alten Bausubstanz (Empfangsgebäude /
Treppenzugang) nach Auswertung von Schwingungsmessungen notwendig. Die
Vorgehensweise war richtig, jedoch zeitintensiver.
• Erhöhte Aufwendungen bei der Entsorgung von kontaminierten Bodenaushub im südlichen
Widerlagerbereich.
• Nicht näher bezifferbare Leistungseinbußen infolge der allgemeinen Lockdown-
Bedingungen (z. B. reduzierte Personaleinsätze vor Ort, Lieferengpässe).“
Frage 6:
Wer hat neben der DB Netz AG im Bereich der EÜ Pankgrafenstraße Baumaßnahmen durchgeführt bzw. führt
Baumaßnahmen durch?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Um den Zeitraum der Bauaktivitäten möglichst effizient zu nutzen und deren Auswirkungen auf
die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren, werden in dem Areal die Baumaßnahmen der
DB Netz AG mit denen weiterer Unternehmen, unter anderem den Berliner Wasserbetrieben
(BWB), der Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg (NBB), der Stromnetz Berlin GmbH und der
Deutschen Telekom AG gebündelt.
Ferner erfolgte zeitgleich zu den Brückenbauarbeiten eine Sanierung des Innenbereiches im
Empfangsgebäude und des Treppenzugangs zum Bahnsteig durch DB Stationen und Service.“
Frage 7:
Gab es nach Baubeginn Änderungen der Planungen? Wenn ja, durch wen und warum?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Teilweise Umplanung/Umstellung des Bauverfahrens (Baugrubenverbauten) am
Brückenbauwerk zur Schonung/Sicherung der alten Bausubstanz (Empfangsgebäude /
Treppenzugang) nach Auswertung von Schwingungsmessungen (siehe Punkt 5) notwendig.“
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Frage 8:
Ist es zutreffend, dass die Bahnhofstraße/Pankgrafenstraße unter der EÜ um 90cm abgesenkt werden soll? Wenn
ja:
a. Was ist der Grund dafür?
b. Wer hat diese Absenkung der Fahrbahn (damit verbunden, die Vergrößerung der Durchfahrtshöhe) warum
gefordert?
c. Auf welcher Länge beidseits der EÜ müssen durch die Absenkung bauliche Maßnahmen an der
Pankgrafenstraße/ Bahnhofstraße vorgenommen werden?
d. Welche Auswirkungen wird die Absenkung der Fahrbahn auf die benachbarten Straßen (insbesondere
Boenkestraße, Liebenstraße und Streckfußstraße) haben?
e. Sind bei den Planungen zur Absenkung der Fahrbahn die Auswirkungen auf benachbarte Gebäude
berücksichtigt worden? Wenn ja, in welchem Umfang und von wem?
f. Wird die Absenkung der Fahrbahn Auswirkungen auf das Grundwasser bzw. Schichtenwasser haben?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 8:
a)
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja. Die Herstellung des Straßentroges dient der Vergrößerung der Durchfahrtshöhe auf
zukünftig 4,50 m, die im Rahmen der gemeinsam ausgearbeiteten Kreuzungsvereinbarung
durch das Land Berlin bestellt und im Planfeststellungsbeschluss verfügt wurde. Die Absenkung
war keine Forderung der DB Netz AG, da sie für den Eisenbahnbetrieb nicht erforderlich ist.“
b)
Die Pankgrafenstraße ist eine sog. Hauptverkehrsstraße mit Verbindungsfunktion. Für diese gilt
entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), dass eine durchgängige
Befahrbarkeit für die nach § 32 Abs. 2 StVZO maximal erlaubte Fahrzeughöhe von 4,00 m mindestens
ein oberer Bewegungsspielraum von 0,20 m und immer ein oberer Sicherheitsraum von
0,30 m hinzuzurechnen ist.
Das Land Berlin hat daher unter Berücksichtigung der bedeutenden Verkehrsfunktion, insbesondere
der straßenverkehrlichen Anforderungen an die Kreuzung, die Vergrößerung der lichten
Durchfahrtshöhe unterhalb der EÜ auf 4,50 m bestellt.
c)
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die bauliche Auswirkung der Straßenabsenkung endet westlich im Kreuzungsbereich Boenkestraße
und östlich im Einmündungsbereich der Liebenstraße und geht jeweils in die vorhandene
Bestandssituation über. Es wird ein wasserdichter Straßentrog installiert.“
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d)
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Absenkung der Fahrbahn hat keine verkehrlichen Auswirkungen auf die benachbarten
Straßen.“
e)
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der weiten Entfernung der angrenzenden Bebauung entsteht durch das Baufeld kein
Einfluss (wie bspw. Abgrabungen von Fundamenten).“
f)
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auswirkungen auf das Grundwasser wurden im Rahmen der Planfeststellung analysiert und bewertet.“
Frage 9:
Wie wird sichergestellt, dass die Schäden an Fahrbahnen und im Straßennebenraum, die durch die
Umleitungsverkehre bedingt waren und sein werden zeitnah beseitigt werden?
Frage 10:
Wer hat die Kosten hierfür zu tragen?
Antwort zu 9 und 10:
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gemäß Planrechtsbeschluss wird das öffentliche Straßennetz im Rahmen des
Gemeingebrauchs zur Erreichung der Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. In den Bereichen,
in denen die Baustelleneinrichtungsflächen an das öffentliche Straßennetz anbindet, wurden
vor Baubeginn Bestandsaufnahmen durchgeführt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der
somit festgestellte ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, wenn feststeht, dass die
aufgetretenen Schäden bzw. Veränderungen dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen
sind.“
Frage 11:
Wie wird der Senat das Bezirksamt Pankow von Berlin darin unterstützen, die durch die Umleitungsverkehre
induzierten Schäden im über- und untergeordneten Straßennetz zeitnah zu beheben?
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Antwort zu 11:
Das BA Pankow teilt hierzu Folgendes mit:
„Bisher wurden keine großen Schäden festgestellt. Deswegen ist eine Unterstützung der
Senatsverwaltung aus jetziger Sicht nicht notwendig. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden
Teilbereiche der Umleitungsstrecke zu Lasten der Deutschen Bahn AG ertüchtigt.“

Berlin, den 08.09.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de