Radverkehr + Straßenverkehr: Radverkehrsplan, aus Senat

Frage 1:

Welche im Maßnahmenplan #Radverkehrsplan aufgeführten Maßnahmen sind #umgesetzt?

Antwort zu 1:

Von den 123 im Maßnahmenplan des Radverkehrsplans aufgeführten Maßnahmen sind die 45 in #Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen umgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der #Maßnahmenplan neben konkreten Projekten mit einem klaren Abschluss auch Aufgaben umfasst, die dauerhaft durchzuführen sind, sowie Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Darüber hinaus bestehen einzelne Maßnahmen aus mehreren Teilaufgaben, von denen einige, aber noch nicht alle umgesetzt sind. In Anlage 1 werden entsprechende Hinweise zur Art der Umsetzung gegeben.

Frage 2:

Sind  gemäß Zeitrahmen des Maßnahmenplans Radverkehrsplan bis Juni 2022  umzusetzende Maßnahmen noch nicht umgesetzt und wenn ja, welche?

Frage 3:

Falls Frage 2 bejaht wird, was sind die Gründe für die nicht fristgemäße Umsetzung?

Antwort zu 2 und 3:

Von den 16 gemäß Zeitrahmen des Maßnahmenplans bis Juni 2022 umzusetzenden Maßnahmen wurden vier Maßnahmen noch nicht umgesetzt. Diese Maßnahmen und die Gründe für deren nicht fristgemäße Umsetzung sind in Anlage 2 aufgeführt.

Frage 4:

Wird das #Jahresausbauziel 2022 zur Fertigstellung des #Vorrangnetzes ohne #Radschnellverbindungen von 40 km aus Sicht des Senats erreicht? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort zu 4:

Gemäß den Angaben der Bezirke in der Datenbank der GB #infraVelo GmbH sollen mit den Mitteln des bezirklichen Radverkehrsprogramms durch die Bezirke im Jahr 2022 insgesamt 48,8 km Strecke umgesetzt werden (Stand Juli 2022). Diese verteilen sich auf 26,5 km Vorrangnetz, 16,0 km Ergänzungsnetz und 6,3 km sonstige Strecke. Zusätzlich sollen im Jahr 2022 an rund 7,6 km Strecke weitere Maßnahmen mit Grünbeschichtungen umgesetzt werden (Stand April 2022). Hinzu kommen weitere eigenfinanzierte Maßnahmen der Bezirke. (Hinweis: Die Daten beziehen sich auf die Streckenlänge und sind somit vergleichbar mit der Netzlänge des Vorrangnetzes. Beidseitige Radverkehrsanlagen werden hier nur einfach gezählt.)

Da die Planung der im Jahr 2022 umgesetzten Maßnahmen in der Regel deutlich vor Veröffentlichung des Radverkehrsnetzes begonnen wurde, liegen einige der Maßnahmen außerhalb des Vorrangnetzes.

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Maßnahmen im geplanten Zeitraum umgesetzt werden können. Der Umsetzungsprozess wurde aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft bis Mitte des Jahres  2022 stark verzögert. So lagen bspw. erst Anfang Juli die haushaltsseitigen Voraussetzungen für neue Beauftragungen von Baufirmen vor.

Frage 5:

Inwiefern trägt der Senat dem im Radverkehrsplan formulierten Anspruch Rechnung, dem #Fußverkehr im Berliner #Stadtgrün Vorrang vor dem Radverkehr zu geben?

Frage 6:

Welche #Praxisprobleme sind dem Senat diesbezüglich bekannt?

Antwort zu 5 und 6:

Wie im Radverkehrsplan festgeschrieben, hat in den Gebieten des Berliner Stadtgrüns (Definition siehe RVP S. 21) der Fußverkehr Vorrang vor dem Radverkehr. Da der Radverkehrsplan als Rechtsverordnung verabschiedet wurde, ist diese Vorgabe von allen Aufgabenträgern bei der Planung und Umsetzung einzuhalten.

Kenntnisse zu Problemen bei der Umsetzung dieser Vorgaben durch die Aufgabenträger liegen nicht vor.

Berlin, den 23.08.2022

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Anlage 1 zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12869

NR.MASSNAHMEHINWEIS
4Generelle Berücksichtigung des Radverkehrsnetzes Berlin bei konzeptionellen, planerischen und baulichen Maßnahmen anderer Akteurinnen und Akteure sowie bei anderen ThemengebietenVorgabe in Anwendung
5Festlegung der konkreten und streckenbezogenen Maßnahmenplanung erst bei der jeweiligen Detailplanung und Umsetzung der einzelnen Abschnitte des Netzes vor Ort mit den entsprechenden Baulastträgern und weiteren relevanten BeteiligtenVorgabe in Anwendung
6Konkretisierung des Handlungsbedarfs und der Kosten nach Maßnahmentypen im Rahmen eines straßenscharfen Maßnahmenplans im Jahr 2021 für das Radvorrangnetz, inklusive genauerer Analyse der Vor- Ort-BedingungenUmgesetzt
7Die im RVP für das Radverkehrsnetz festgeschriebenen Standards gelten in den Netzabschnitten des Berliner Stadtgrün nichtVorgabe in Anwendung
9Anbindung neuer Entwicklungsräume, z. B. Wohnstandorte – Überarbeitung der Radverkehrsplanung inklusive Radvorrangnetz für neue Wohngebiete oder andere größere Gebiete mit potenziell wesentlicher Quell- /Zielfunktion; auch Vorhaben an der Stadtgrenze Berlins, um Brandenburg in die Planungen zu integrieren.In Regelaufgabe überführt
11Vereinfachte Prüfung und Einarbeitung für Netzänderungen, die sich aus den bisherigen Stellungnahmen ergeben habenUmgesetzt
13Ablösung des übergeordneten, alten Fahrradroutennetzes durch das Radverkehrsnetz BerlinUmgesetzt
14Weiterführung beziehungsweise Fertigstellung der vor Inkrafttreten des RVP begonnenen Projekte, die auf dem alten Radverkehrsnetz basieren. Begonnene Projekte sind solche, für die bei Inkrafttreten des RVP bereits Planungsleistungen erheblichen Umfangs erbracht oder beauftragt worden sind.Vorgabe in Anwendung
15Ab Inkrafttreten des RVP Realisierung des neuen Radverkehrsnetzes unter Anwendung der entsprechenden StandardsVorgabe in Anwendung
20Bei der Umsetzung des Radverkehrsnetzes Berlin ist der für die jeweilige Netzkategorie definierte Standard anzuwenden (Standards gelten nicht im Berliner Stadtgrün).Vorgabe in Anwendung
21Stehen bei Radverkehrsplanungen weitere Flächen zur Verfügung, sind diese vorrangig der Radverkehrsführung zuzuschlagen.Vorgabe in Anwendung
22Für nicht dargestellte Aspekte ist stets der Stand der Technik oder mindestens der beschriebene Basis- Standard Berlin umzusetzen.Vorgabe in Anwendung
27Prüfung der Ausweitung und Anordnung von Tempo 30 zugunsten der Verkehrssicherheit durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer regelmäßigen AufgabenwahrnehmungVorgabe in Anwendung
33Anwendung der entsprechenden Standards für Hauptverkehrsstraßen im Radvorrangnetz; Anwendung des Basis-Standards für alle anderen HauptverkehrsstraßenVorgabe in Anwendung
38Umsetzung [Anm.: Grünbeschichtung] nur solcher Maßnahmen, bei denen sich Radverkehrsanlagen verbreitern lassen oder die bei Neuanlage den Standards entsprechen.Vorgabe in Anwendung
39Berücksichtigung der im RVP unter 3.3.4.1 aufgeführten Grundsätze und Anforderungen bei der Planung und Gestaltung von KnotenpunktenVorgabe in Anwendung
41Prüfung und Anwendung der im RVP unter 3.3.4.2 genannten Entwurfskriterien bei Knotenpunkten mit LSA entsprechend des jeweiligen KreuzungstypsVorgabe in Anwendung
45Prüfung, und nach Möglichkeit Umsetzung, der Einführung von getrennten Signalisierungen bei jeglichen Veränderungen an LSA, um Konflikte zwischen dem geradeausfahrenden Radverkehr und dem nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr zu vermeidenVorgabe in Anwendung
46Künftig Einbeziehung des Radverkehrs in die Bemessung verkehrsabhängiger   LSA-SteuerungenVorgabe in Anwendung
49Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch die Polizei Berlin und die Ordnungsämter der Bezirke zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem ErmessenTeilweise umgesetzt
55Umsetzung des Leitfadens, der die berlinweiten Standards zum Baustellenmanagement bündeltIn Regelaufgabe überführt
56Entwicklung wiederverwendbarer Umleitungspläne für Strecken des Radvorrangnetzes, die regelmäßig gesperrt werdenIn Regelaufgabe überführt
65Veröffentlichung der Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalyse „Fahrradparken“Umgesetzt
82Laufende Aktualisierung und Optimierung der Webseite als zentrale Anlaufstelle mit relevanten abrufbaren Angaben und Daten; Bündelung von Informationen sowie Verlinkung auf andere WebseitenIn Regelaufgabe überführt
86Mittelfristig Aufbau einer neuen, öffentlichen Austauschplattform für alle verkehrsrelevanten Daten, mit Informationen zum RadverkehrUmgesetzt
87Jährliche Veröffentlichung wesentlicher Entwicklungen und Maßnahmenstände in einem Fortschrittsbericht RadverkehrIn Regelaufgabe überführt
88Einführung und Weiterentwicklung einer neuen, prägnant gestalteten Dachmarke zum Radverkehr; Nutzung für mehrere Anwendungsbereiche, u. a. auf Informations- und Werbematerialien oder an FahrradstationenUmgesetzt
89Inbetriebnahme der ersten Fahrrad-Barometer in Berlin, sowie weiterer Ausbau des AngebotsTeilweise umgesetzt
90Fortsetzung und Ausbau des „Engagementpreises Fahrrad Berlin“ zur Auszeichnung erfolgreicher Projekte im Bereich RadverkehrIn Regelaufgabe überführt
91Konzeption und Umsetzung von kontinuierlichen, zielgruppenorientierten Kommunikationsmaßnahmen zur Aktivierung von Radfahrenden mittels Service-ThemenTeilweise umgesetzt
92Einführung zentraler Servicethemen, wie zum Beispiel die Einführung neuer Fahrradparkangebote, etwa Buchungssystem und FahrradparkhausTeilweise umgesetzt
93Schaffung weiterer Anreize zur Verhaltensänderung, beispielsweise durch Wettbewerbe, Aktionswochen oder BonussystemeTeilweise umgesetzt
94Fortsetzung der Aktion „Stadtradeln“In Regelaufgabe überführt
97Stetiger Austausch mit den Anbietern von Leihfahrrädern, um die Situation des Abstellens in Hinblick auf die Bedürfnisse der zu Fuß Gehenden zu optimierenIn Regelaufgabe überführt
99Verstetigung des Förderprogramms zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, zurIn Regelaufgabe überführt
 Unterstützung von Schulungen und Trainings für verschiedene Zielgruppen 
100Bekanntgabe des Angebots an Schulungen und Trainings online über die Webseite BerlinSicherMobil, sortiert nach Zielgruppen und ThemenstellungenIn Regelaufgabe überführt
101Unterstützung auch kurzfristiger, fokussierter Aktionen für mehr Sicherheit im RadverkehrUmgesetzt
103Ausgestaltung der fortlaufenden Kommunikation zur Verkehrssicherheit unter einem langlebigen Dach zur besseren WiedererkennbarkeitIn Regelaufgabe überführt
106Regelmäßige Teilnahme des Landes Berlin an der Fahrrad-Monitor-Studie, mindestens bis zur nächsten Fortschreibung des RVP (alle zwei Jahre)In Regelaufgabe überführt
109Anwendung des bestehenden methodischen Ansatzes gemäß der formalen VerfahrensvorschriftenVorgabe in Anwendung
111Jährlicher Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich RadverkehrIn Regelaufgabe überführt
114Festlegung einer für die Gesamtsteuerung zuständigen Stelle, die in regelmäßigen Steuerungsrunden zum Stand der Umsetzung berichtet und Entscheidungen herbeiführtUmgesetzt
118Sicherstellung durch die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung, dass Planende auf einer gemeinsamen Ablage auf alle aktuellen Planungsgrundlagen zugreifen könnenUmgesetzt
119Aufstellung und Durchführung einer Qualifizierungsreihe „Mobilitätsgesetz“ für VerwaltungsmitarbeitendeIn Regelaufgabe überführt
121Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden an Schulungen und Fortbildungen zum Thema Radverkehr, mindestens alle drei JahreIn Regelaufgabe überführt

Anlage 2 zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12869

NR.MASSNAHMEGRÜNDE FÜR NICHT FRISTGEMÄSSE UMSETZUNG
12Entwicklung eines präzisen NetzänderungsverfahrensPersonalmangel. Interner Entwurf liegt vor und wird zeitnah finalisiert.
44Durchführung bzw. Beginn zweier Modellversuche in Anlehnung an niederländisches Kreuzungsdesign unter Federführung der für straßenverkehrsbehördliche Anordnung zuständigen AbteilungMit den Vorbereitungen wurden begonnen. Planung und Umsetzung der Modellprojekte inklusive Straßenbau und Umbau von Lichtsignalanlagen erfordern einen erheblichen zeitlichen Aufwand, der insgesamt ca. 2-3 Jahre in Anspruch nehmen wird.
102Kommunikationsmaßnahmen  zu ausgewählten Schwerpunktthemen, etwa Abbiegesituationen oder Dooring- UnfälleIm Rahmen der Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 werden derzeit konkrete  Maßnahmen zu Schwerpunktthemen erarbeitet. Weiterhin sollen bestehende  Schwerpunktthemen zukünftig in regelmäßigen Abständen geprüft und neue Themen entsprechend des sich verändernden Unfallgeschehens definiert werden.
104Erarbeitung von Kommunikationsleitlinien zur Festlegung der kurzfristigen Schwerpunkte von KommunikationsaufgabenVerzögerung aufgrund von Personalmangel. Es bedarf der Einbeziehung des FahrRat.

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