Frage 1:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen im #ÖPNV in Berlin seit 2016 entwickelt (bitte um Auflistung nach Jahren)?
Antwort zu 1:
Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen im öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin wird
auf die nachfolgende Tabelle verwiesen:
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Betriebsbeförderungsfälle
(Summe in Milliarden) 1,62 1,65 1,74 1,77 1,16 1,12
Die dargestellte Summe ist eine Aufsummierung der #Betriebsbeförderungsfälle der
Verkehrsträger (#Schienenpersonennahverkehr, #U-Bahn, #Straßenbahn, #Bus) der in Berlin
fahrenden Verkehrsunternehmen. Diese enthält immer auch Doppelzählungen von Fahrgästen
von rund 15 Prozent, da Menschen mit mehreren Verkehrsmitteln unterwegs sind (Umsteiger).
Frage 2:
Mit welcher Entwicklung der Fahrgastzahlen im ÖPNV rechnet der Berliner Senat bis 2029 (bitte um Auflistung
nach Jahren)?
Antwort zu 2:
Der Nahverkehrsplan Berlin 2019 – 2023 (NVP) hat hinsichtlich der Fahrgastnachfrage im
ÖPNV mehrere Szenarien entwickelt. Im als Planungsbasis verwendeten mittleren
Nachfrageszenario wird von einer Steigerung der mit dem ÖPNV zurückgelegten Wege von
27 % auf 29 % bis zum Jahr 2030 ausgegangen (NVP Kapitel V.1.3.2). Diese Prognose wurde
bei der Erstellung des NVP nicht weiter jahresscharf untersetzt, da dies für die geforderten
Zwecke nicht erforderlich war. Eine überarbeitete Nachfrageprognose wird im Zuge der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Jahre 2024 – 2028 erstellt.
Frage 3:
Welche Anpassungen im ÖPNV-Netz sind auf dem Gebiet des Bezirks Lichtenberg notwendig, um dieser
Entwicklung gerecht zu werden und welche Herausforderungen hat der Senat identifiziert, die einer schnellen
Anpassung des ÖPNV-Netzes im Wege stehen?
Antwort zu 3:
ÖPNV-Maßnahmen werden grundsätzlich gesamtstädtisch und nicht lediglich bezogen auf
einen Berliner Bezirk geplant. Das aktuell gültige Planungsdokument hierfür ist der NVP 2019-
2023, der derzeit für die Jahre 2024 bis 2028 fortgeschrieben wird.
Wesentliche Herausforderungen für die Umsetzung aller Maßnahmen sind die Verfügbarkeit
entsprechender Ressourcen, insbesondere hinsichtlich Fahrzeugen, Fahrpersonalen sowie der
erforderlichen Infrastruktur.
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Frage 4:
Welche Investitionen in die Infrastruktur sind auf dem Gebiet des Bezirks Lichtenberg notwendig, um dieser
Entwicklung gerecht zu werden und welche Herausforderungen hat der Senat identifiziert, die einer schnellen
Errichtung dieser Infrastruktur im Wege stehen? Mit welchen Kosten rechnet der Berliner Senat dahingehend (bitte
um Auflistung der Kosten nach Infrastrukturmaßnahmen)?
Antwort zu 4:
Grundlage des Verwaltungshandelns sind die Senatsbeschlüsse zu grundlegenden Planwerken,
gemäß Mobilitätsgesetz sind dies der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für die
infrastrukturellen Überlegungen sowie der Nahverkehrsplan mit seinen angebotsseitigen und
infrastrukturellen Überlegungen. Der Senat hat gemäß § 29 Abs. 8 Mobilitätsgesetz den ÖPNVBedarfsplan als Teil des Berliner Nahverkehrsplans erarbeitet. Die dortige Anlage 3 beinhaltet
Aussagen zu Maßnahmen der Infrastrukturentwicklung sowie zur Entwicklung von Investitionen in
weitere für den Betrieb des ÖPNV wesentliche Anlagegüter. Diese beziehen sich allerdings
ebenfalls auf das gesamte Land Berlin. Eine lediglich bezirksbezogene Planung findet nicht
statt. Der ÖPNV-Bedarfsplan wird ebenfalls im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans
2024-2028 aktualisiert.
Berlin, den 30.06.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de