Frage 1:
Gemäß Drucksache 19/10763 wurden in den Jahren 2020/21 die #Fahrbahnen der #Hauptverkehrsstraßen erfasst. Wo und wann kann der Bericht eingesehen werden?
Antwort zu 1:
Die #Befahrung zur Erfassung der #Zustandsdaten erfolgte im Jahr 2020. Die zugehörige Zuordnung zum Datenschema des #Erhaltungsmanagementsystems Straße (#EMS) wurde in der 6. Kalenderwoche 2022 vom Auftragnehmer abgeschlossen und dem Auftraggeber geliefert. Bis zur 10. Kalenderwoche 2022 erfolgt die Abnahmeprüfung der Daten und anschließend die Aufbereitung zur Datenübernahme.
Planmäßig werden die Daten im 2. Quartal 2022 ins EMS übernommen und zu teilnetzbezogenen Daten weiterverarbeitet. Aus dem EMS sind dann #Zustandsberichte der Hauptverkehrsstraßen #bezirksweise und #berlinweit generierbar.
Frage 2:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Bestandserfassung?
Antwort zu 2:
Da bisher die Daten der Zustandserfassung derzeit noch nicht in das System überführt sind, können hier noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 3:
Welche #Hauptverkehrsstraßen werden aktuell saniert bzw. instandgesetzt (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?
- Liegen die #Baumaßnahmen in der Zeitplanung?
- Bis wann werden die Baumaßnahmen beendet sein?
- Welche Kosten waren für die einzelnen Baumaßnahmen jeweils geplant?
- Mit welchen Kosten bis zur Fertigstellung rechnet der Senat für die einzelnen Baumaßnahmen mittlerweile und wie erklärt der Senat Abweichungen vom ursprünglichen Kostenansatz?
Antwort zu 3:
Mitte: keine
Friedrichshain-Kreuzberg: keine Tempelhof-Schöneberg: keine Lichtenberg: keine
Pankow: keine
Treptow-Köpenick: keine
Neukölln: keine
Steglitz-Zehlendorf: Deckensanierung Hindenburgdamm zwischen Wolfensteindamm und Gardeschützenweg (westl. Seite), 02/2022 bis 03/2022
- Liegen die Baumaßnahmen in der Zeitplanung? Ja
- Bis wann werden die Baumaßnahmen beendet sein? 03/2022
- Welche Kosten waren für die einzelnen Baumaßnahmen jeweils geplant?
170.000 €
- Mit welchen Kosten bis zur Fertigstellung rechnet der (Senat) Bezirk Ste-Ze für die einzelnen Baumaßnahmen mittlerweile und wie erklärt der Senat Abweichungen vom ursprünglichen Kostenansatz? Der Bezirk geht davon aus, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann.
Reinickendorf:
Hennigsdorfer Straße und Fürstenddamm
- Hennigsdorfer Straße ist aus dem Zeitplan
- Hennigsdorfer Straße (05/22 Ende) und Fürstenddamm (03/22 Beginn – Ende 03/23
- Hennigsdorfer Straße ca. 3,8 Mio € / Fürstendamm ca. 1,5 Mio €
- Hennigsdorfer Straße ca. 5 Mio € – gestörter Bauablauf
Marzahn-Hellersdorf
Hellersdorfer Straße, von Neue Grottkauer Straße bis Alte Hellersdorfer Straße
- Liegt im Zeitplan
- März 2022
- Ca. 2.6 Mio Euro
- Dazu kann das SGA noch keine Aussage treffen, da die Baumaßnahme noch nicht abschließend beendet wurde.
Erläuterung: Das Land Berlin befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Daher können momentan nur Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (bauliche Unterhaltung) aber keine Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zu d: Der Senat ist nicht für die Kosten bezirklicher Maßnahmen zuständig – die Angaben ergeben sich aus Zuarbeiten der bezirklichen Verwaltungen
Frage 4:
An welchen Stellen von Hauptverkehrsstraßen soll mit einer Sanierung bzw. Instandsetzung begonnen werden (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?
- Für welchen Zeitraum sind die Baumaßnahmen geplant?
- Mit welchen Kosten werden für die Sanierung bzw. Instandsetzung jeweils gerechnet?
Antwort zu 4:
Straße | Maßnahme | Kosten | Zeitraum |
Mitte | |||
Köpenicker Str. 131 | Sanierung Bushaltestelle | ca. 25.000 € | April – September 2022 |
Köpenicker in Höhe Ohmstraße | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 10.000 € | April – September 2022 |
Leipziger Straße 60 | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 16.000 € | April – September 2022 |
Turmstraße in Höhe Waldstraße | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 12.000 € | April – September 2022 |
Perleberger Straße in Höhe Rathenower Straße | Sanierung Bushaltestelle | ca. 30.000 € | April – September 2022 |
Straße des 17. Juni zw. Klopstockstraße und Großen Stern | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 20.000 € | April – September 2022 |
Ebertstraße in Höhe Beerenstraße | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 15.000 € | April – September 2022 |
Tiergartenstraße in Höhe Stauffenbergstra ße | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 15.000 € | April – September 2022 |
Karl-Liebknecht- Str. | Spandauer Straße Fahrbahndeckensanieru ng | ca .110.000 € | April – September 2022 |
Müllerstraße in Höhe Nr. 50 | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 15.000 € | April – September 2022 |
Seestraße zwischen Afrikanische Straße und Dohnagestell | Fahrbahndeckensanieru ng | ca. 20.000 € | April – September 2022 |
Friedrichshain-Kreuzberg | |||
Frankfurter Allee | ca. 50.000 € | im Laufe des Jahres 2022 | |
Tempelhofer Ufer 1 bis Brücke | ca. 80.000 € | Mai 2022 | |
Warschauer Str./ Stralauer Allee | ca. 250.000 € | Juli 2022 | |
Reichpietschufer | ca. 300.000 € | Oktober 2022 | |
Lichtenberg | |||
Treskowallee | beide Fahrbahnen zwischen Dorotheastraße und Waldowallee | 2.000.000 € | Zeitraum 2022 – 2025 |
Landsberger Allee | zw. Vulkanstraße und Weißenseer Weg | 1.000.000 € | Zeitraum 2024 – 2025 |
Malchower Weg (partiell) und Gehrenseestraße (partiell) | 70.000 € | Zeitraum 2022 nach Beschluss des Haushaltsgesetz es | |
Neukölln | |||
keine | |||
Tempelhof-Schöneberg | |||
keine Angaben vor Haushaltssicherheit | |||
Pankow | |||
Über Bauzeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da dies maßgeblich von der zu erteilenden verkehrsrechtlichen Anordnung der |
Abteilung VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abhängig ist und oftmals umfangreiche Abstimmungen im Vorfeld der durchzuführenden Baumaßnahme mit verschiedenen Leitungsverwaltungen vorzunehmen sind. | |||
Mühlenstraße in 13187 Berlin | zwischen Florastraße und Breite Straße stadtauswärts führende Fahrspur | ca. 330 T€ | |
Greifswalder Straße | zwischen Lehderstraße und Ostseestraße in 10437 Berlin | ca. 120 T€ | |
Ostseestraße | zwischen Mandelstraße und Greifswalder Straße | ca. 150 T€ | |
Dietzgenstraße in 13156 Berlin | zwischen Am Rollberg und Rosenthaler Weg (stadtauswärts) | ca. 240 T € | |
Blankenburger Pflasterweg (Kosten ca. 200 T€) | in Teilabschnitten in 13125 Berlin | ca. 200 T€ | |
Steglitz-Zehlendorf | |||
Wolfensteindam m | Deckensanierung zwischen Schloßstraße und Wolfensteindamm 11 (östl. seite), | noch keine Kostenschätzun g | 06/2022 bis 08/2022 |
Königsberger Str. | Deckensanierung zw. Giesensdorfer Straße und Königsberger Straße 34 A | ca. 285 T€ | 05/2022 bis 07/2022 |
Potsdamer Chaussee | zwischen Isoldestraße und Kronprinzessinnenweg, Ri. Wannsee | ca. 485 T€ | 06/2022 bis 08/2022 |
Reinickendorf | |||
Residenzstraße | 15 Mio € | 2023 bis 2028 | |
Ollenhauerstraße | 15 Mio € | 2025 bis 2030 | |
Provinzstraße | von Pankower Allee bis Drontheimer Straße | Ca. 270 T€ | 08/2022 |
Marzahn-Hellersdorf | |||
Eisenacher Straße | von Blumberger Damm bis Gothaer Straße | ca. 7,3 Mio. € | 2022-2024 |
Treptow-Köpenick | |||
B 96 | Die Maßnahmen sind bisher weder verortet, noch sind die dafür aufzuwendenden Kosten ermittelt. Bezogen auf die Maßnahmen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Land Berlin nach Art. 89 VvB derzeit keinen Planungs- und |
Frage 5:
An welchen Stellen von Hauptverkehrsstraßen ist die Verkehrssicherheit auf Grund des baulichen Zustands der Straße nicht vollständig gewährleistet (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?
Antwort zu 5:
Der verkehrssichere Zustand ist an allen Hauptverkehrsstraßen gewährleistet. Andernfalls wären diese Straßen nicht für den Verkehr freigegeben.
Frage 6:
An welchen Stellen an Hauptstraßen steht aktuell das Verkehrszeichen Straßenschäden u.ä. (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?
a. An welchen Stellen an Hauptstraßen soll auf Basis der Erhebung zum Zustand der Hauptstraßen zusätzlich das Verkehrszeichen Straßenschäden u.ä. aufgestellt werden und wann soll das erfolgen (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?
Antwort zu 6:
Das Verkehrszeichen Z 101 (Zusatzzeichen Gefahrenstelle) oder geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 007-34 wurde in den Bezirken an folgenden Straßen aufgestellt:
Mitte:
Mühlendamm Spandauer Straße Alt-Moabit Karl-Liebknecht-
Str.
Levetzowstraße Stralauer Str. Leipziger Straße Grunerstraße Lützowstraße Mollstraße Scheringstraße Hussitenstraße Invalidenstraße Ebertstraße
Friedrichshain-Kreuzberg: Es liegt keine Statistik vor. Reinickendorf:
Es liegt keine Statisik vor.
Lichtenberg:
Hansastraße (Richtung Weißensee)
Darßer Straße (beide Richtungsfahrbahnen, partiell) Treskowallee (zwischen Waldowallee und Dorotheastraße) Suermondtstraße (Geschwindigkeitsbegrenzung)
Pankow:
Eine Statistik hierzu wird im nicht geführt.
Neukölln:
Blaschkoallee zwischen Britzer Damm und Onkel-Bräsig-Straße (beide Richtungsfahrbahnen)
Neue Späthstraße zw. Späthstraße und BAB (beide Richtungsfahrbahnen) Buckower Damm zw. Mollner Weg und Landesgrenze
Groß-Ziethener Chaussee
Marzahn-Hellersdorf:
38 Schilder
Steglitz-Zehlendorf:
Z 101 „Achtung Straßenschäden“: | Z 274 „30 km/h“. | Z 112 „Achtung – Unebene Fahrbahn“ |
Dahlemer Weg /Wupperstraße (zw. Persanthestr. und Goerzallee) | Hildburghauser Str. (Blanckertzweg bis Bezirksgrenze) | Barsekowstr. (Klingsorstr. bis Schalloppstr.) |
Gallwitzallee (Lankwitz Kirche bis Tautenburger Str.46) | Klingsorstr. (Hindenburgdamm bis Albrechtstraße) | |
Hildburghauser Str. (Geraer Str. bis Mariannenstr.) | Neue Kreisstr.(Bäkestr. bis Landesgrenze) | |
Kaiser-Wilhelm-Str. (Paul- Schneider-Str. bis Alt- Lankwitz) | Seehofstr. (Dahlemer Weg bis Osteweg) | |
Königsberger Str. (Morgensternstr. bis Ostpreußendamm) | ||
Malteserstr. (Marchandtstr. bis Bezirksgrenze) |
Treptow-Köpenick:
– keine –
Zu a)
Grundlage für die Entscheidung, wo und wann ein solches Hinweisschild aufgestellt wird, ist die Erfassung der Straßenschäden im Rahmen der Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen ab gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung).
Somit ist es nicht möglich, bereits im Vorfeld zu bestimmen, wann und wo aus Gründen der Verkehrssicherheit die Aufstellung eines solchen Schildes notwendig ist.
Macht jedoch der bauliche Zustand dies erforderlich, handelt es sich in der Regel immer nur um einen relativ kurzen Zeitraum, bevor Maßnahmen ergriffen werden, um einen ordnungsgemäßen und gefahrenfreien Zustand wiederherstellen zu
können, welcher dann das Aufstellen des Warnschildes nicht mehr notwendig macht.
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 7:
Die Zustandserfassung der Fahrbahnen dient der mittel- und langfristigen Erhaltungsplanung und damit der Planung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Die Verkehrssicherungspflicht wird hiervon nicht berührt.
Diese wird durch die Straßenbegehung und die daraus abgeleiteten Sofortmaßnahmen (betriebliche und bauliche Unterhaltung) gewährleistet. Diese liegen im Aufgabenbereich der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke.
Dauerhafte Verkehrliche Maßnahmen (z.B. Beschilderungen), die den Fließverkehr des Hauptstraßennetzes betreffen, liegen in Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Berlin, den 03.03.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de