Straßenverkehr: In welchem Zustand befinden sich Berlins Hauptstraßen?, aus Senat

Frage 1:

Gemäß Drucksache 19/10763 wurden in den Jahren 2020/21 die #Fahrbahnen der #Hauptverkehrsstraßen erfasst. Wo und wann kann der Bericht eingesehen werden?

Antwort zu 1:

Die #Befahrung zur Erfassung der #Zustandsdaten erfolgte im Jahr 2020. Die zugehörige Zuordnung zum Datenschema des #Erhaltungsmanagementsystems Straße (#EMS) wurde in der 6. Kalenderwoche 2022 vom Auftragnehmer abgeschlossen und dem Auftraggeber geliefert. Bis zur 10. Kalenderwoche 2022 erfolgt die Abnahmeprüfung der Daten und anschließend die Aufbereitung zur Datenübernahme.

Planmäßig werden die Daten im 2. Quartal 2022 ins EMS übernommen und zu teilnetzbezogenen Daten weiterverarbeitet. Aus dem EMS sind dann #Zustandsberichte der Hauptverkehrsstraßen #bezirksweise und #berlinweit generierbar.

Frage 2:

Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Bestandserfassung?

Antwort zu 2:

Da bisher die Daten der Zustandserfassung derzeit noch nicht in das System überführt sind, können hier noch keine Aussagen getroffen werden.

Frage 3:

Welche #Hauptverkehrsstraßen werden aktuell saniert bzw. instandgesetzt (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?

  1. Liegen die #Baumaßnahmen in der Zeitplanung?
    1. Bis wann werden die Baumaßnahmen beendet sein?
    1. Welche Kosten waren für die einzelnen Baumaßnahmen jeweils geplant?
    1. Mit welchen Kosten bis zur Fertigstellung rechnet der Senat für die einzelnen Baumaßnahmen mittlerweile und wie erklärt der Senat Abweichungen vom ursprünglichen Kostenansatz?

Antwort zu 3:

Mitte: keine

Friedrichshain-Kreuzberg: keine Tempelhof-Schöneberg: keine Lichtenberg: keine

Pankow: keine

Treptow-Köpenick: keine

Neukölln: keine

Steglitz-Zehlendorf: Deckensanierung Hindenburgdamm zwischen Wolfensteindamm und Gardeschützenweg (westl. Seite), 02/2022 bis 03/2022

  1. Liegen die Baumaßnahmen in der Zeitplanung? Ja
  2. Bis wann werden die Baumaßnahmen beendet sein? 03/2022
  3. Welche Kosten waren für die einzelnen Baumaßnahmen jeweils geplant?

170.000 €

  • Mit welchen Kosten bis zur Fertigstellung rechnet der (Senat) Bezirk Ste-Ze für die einzelnen Baumaßnahmen mittlerweile und wie erklärt der Senat Abweichungen vom ursprünglichen Kostenansatz? Der Bezirk geht davon aus, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann.

Reinickendorf:

Hennigsdorfer Straße und Fürstenddamm

  1. Hennigsdorfer Straße ist aus dem Zeitplan
  2. Hennigsdorfer Straße (05/22 Ende) und Fürstenddamm (03/22 Beginn – Ende 03/23
  3. Hennigsdorfer Straße ca. 3,8 Mio € / Fürstendamm ca. 1,5 Mio €
  4. Hennigsdorfer Straße ca. 5 Mio € – gestörter Bauablauf

Marzahn-Hellersdorf

Hellersdorfer Straße, von Neue Grottkauer Straße bis Alte Hellersdorfer Straße

  1. Liegt im Zeitplan
  2. März 2022
  3. Ca. 2.6 Mio Euro
  4. Dazu kann das SGA noch keine Aussage treffen, da die Baumaßnahme noch nicht abschließend beendet wurde.

Erläuterung: Das Land Berlin befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Daher können momentan nur Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (bauliche Unterhaltung) aber keine Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Zu d: Der Senat ist nicht für die Kosten bezirklicher Maßnahmen zuständig – die Angaben ergeben sich aus Zuarbeiten der bezirklichen Verwaltungen

Frage 4:

An welchen Stellen von Hauptverkehrsstraßen soll mit einer Sanierung bzw. Instandsetzung begonnen werden (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?

  1. Für welchen Zeitraum sind die Baumaßnahmen geplant?
    1. Mit welchen Kosten werden für die Sanierung bzw. Instandsetzung jeweils gerechnet?

Antwort zu 4:

StraßeMaßnahmeKostenZeitraum
Mitte
Köpenicker Str. 131Sanierung Bushaltestelleca. 25.000 €April – September 2022
Köpenicker in Höhe OhmstraßeFahrbahndeckensanieru ngca. 10.000 €April – September 2022
Leipziger Straße 60Fahrbahndeckensanieru ngca. 16.000 €April – September 2022
Turmstraße in Höhe WaldstraßeFahrbahndeckensanieru ngca. 12.000 €April – September 2022
Perleberger Straße in Höhe Rathenower StraßeSanierung Bushaltestelleca. 30.000 €April – September 2022
Straße des 17. Juni zw. Klopstockstraße und Großen SternFahrbahndeckensanieru ngca. 20.000 €April – September 2022
Ebertstraße in Höhe BeerenstraßeFahrbahndeckensanieru ngca. 15.000 €April – September 2022
Tiergartenstraße in Höhe Stauffenbergstra ßeFahrbahndeckensanieru ngca. 15.000 €April – September 2022
Karl-Liebknecht- Str.Spandauer Straße Fahrbahndeckensanieru ngca .110.000 €April – September 2022
Müllerstraße in Höhe Nr. 50Fahrbahndeckensanieru ngca. 15.000 €April – September 2022
Seestraße zwischen Afrikanische Straße und DohnagestellFahrbahndeckensanieru ngca. 20.000 €April – September 2022
Friedrichshain-Kreuzberg
Frankfurter Allee ca. 50.000 €im Laufe des Jahres 2022
Tempelhofer Ufer 1 bis Brücke ca. 80.000 €Mai 2022
Warschauer Str./ Stralauer Allee ca. 250.000 €Juli 2022
Reichpietschufer ca. 300.000 €Oktober 2022
Lichtenberg
Treskowalleebeide Fahrbahnen zwischen Dorotheastraße und Waldowallee2.000.000 €Zeitraum 2022 – 2025
Landsberger Alleezw. Vulkanstraße und Weißenseer Weg1.000.000 €Zeitraum 2024 – 2025
Malchower Weg (partiell) und Gehrenseestraße (partiell) 70.000 €Zeitraum 2022 nach Beschluss des Haushaltsgesetz es
Neukölln
keine
Tempelhof-Schöneberg
keine Angaben vor Haushaltssicherheit
Pankow
Über Bauzeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da dies maßgeblich von der zu erteilenden verkehrsrechtlichen Anordnung der
Abteilung VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abhängig ist und oftmals umfangreiche Abstimmungen im Vorfeld der durchzuführenden Baumaßnahme mit verschiedenen Leitungsverwaltungen vorzunehmen sind.
Mühlenstraße in 13187 Berlinzwischen Florastraße und Breite Straße stadtauswärts führende Fahrspurca. 330 T€ 
Greifswalder Straßezwischen Lehderstraße und Ostseestraße in 10437 Berlinca. 120 T€ 
Ostseestraßezwischen Mandelstraße und Greifswalder Straßeca. 150 T€ 
Dietzgenstraße in 13156 Berlinzwischen Am Rollberg und Rosenthaler Weg (stadtauswärts)ca. 240 T € 
Blankenburger Pflasterweg (Kosten ca. 200 T€)in Teilabschnitten in 13125 Berlinca. 200 T€ 
Steglitz-Zehlendorf
Wolfensteindam mDeckensanierung zwischen Schloßstraße und Wolfensteindamm 11 (östl. seite),noch keine Kostenschätzun g06/2022 bis 08/2022
Königsberger Str.Deckensanierung zw. Giesensdorfer Straße und Königsberger Straße 34 Aca. 285 T€05/2022 bis 07/2022
Potsdamer Chausseezwischen Isoldestraße und Kronprinzessinnenweg, Ri. Wannseeca. 485 T€06/2022 bis 08/2022
Reinickendorf
Residenzstraße 15 Mio €2023 bis 2028
Ollenhauerstraße 15 Mio €2025 bis 2030
Provinzstraßevon Pankower Allee bis Drontheimer StraßeCa. 270 T€08/2022
Marzahn-Hellersdorf
Eisenacher Straßevon Blumberger Damm bis Gothaer Straßeca. 7,3 Mio. €2022-2024
Treptow-Köpenick
B 96Die Maßnahmen sind bisher weder verortet, noch sind die dafür aufzuwendenden Kosten ermittelt. Bezogen auf die Maßnahmen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Land Berlin nach Art. 89 VvB derzeit keinen Planungs- und

Frage 5:

An welchen Stellen von Hauptverkehrsstraßen ist die Verkehrssicherheit auf Grund des baulichen Zustands der Straße nicht vollständig gewährleistet (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?

Antwort zu 5:

Der verkehrssichere Zustand ist an allen Hauptverkehrsstraßen gewährleistet. Andernfalls wären diese Straßen nicht für den Verkehr freigegeben.

Frage 6:

An welchen Stellen an Hauptstraßen steht aktuell das Verkehrszeichen Straßenschäden u.ä. (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?

a.  An welchen Stellen an Hauptstraßen soll auf Basis der Erhebung zum Zustand der Hauptstraßen zusätzlich das Verkehrszeichen Straßenschäden u.ä. aufgestellt werden und wann soll das erfolgen (bitte getrennt nach Bezirken angeben)?

Antwort zu 6:

Das Verkehrszeichen Z 101 (Zusatzzeichen Gefahrenstelle) oder geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 007-34 wurde in den Bezirken an folgenden Straßen aufgestellt:

Mitte:

Mühlendamm               Spandauer Straße      Alt-Moabit                      Karl-Liebknecht-

Str.

Levetzowstraße             Stralauer Str.                 Leipziger Straße          Grunerstraße Lützowstraße                  Mollstraße                       Scheringstraße               Hussitenstraße Invalidenstraße              Ebertstraße

Friedrichshain-Kreuzberg: Es liegt keine Statistik vor. Reinickendorf:

Es liegt keine Statisik vor.

Lichtenberg:

Hansastraße (Richtung Weißensee)

Darßer Straße (beide Richtungsfahrbahnen, partiell) Treskowallee (zwischen Waldowallee und Dorotheastraße) Suermondtstraße (Geschwindigkeitsbegrenzung)

Pankow:

Eine Statistik hierzu wird im nicht geführt.

Neukölln:

Blaschkoallee zwischen Britzer Damm und Onkel-Bräsig-Straße (beide Richtungsfahrbahnen)

Neue Späthstraße zw. Späthstraße und BAB (beide Richtungsfahrbahnen) Buckower Damm zw. Mollner Weg und Landesgrenze

Groß-Ziethener Chaussee

Marzahn-Hellersdorf:

38 Schilder

Steglitz-Zehlendorf:

Z 101 „Achtung  Straßenschäden“:Z 274 „30 km/h“.Z 112 „Achtung –  Unebene Fahrbahn“
Dahlemer Weg /Wupperstraße (zw. Persanthestr. und Goerzallee)Hildburghauser Str. (Blanckertzweg bis Bezirksgrenze)Barsekowstr. (Klingsorstr. bis Schalloppstr.)
Gallwitzallee (Lankwitz Kirche bis Tautenburger Str.46)Klingsorstr. (Hindenburgdamm bis Albrechtstraße) 
Hildburghauser Str. (Geraer Str. bis Mariannenstr.)Neue Kreisstr.(Bäkestr. bis Landesgrenze) 
Kaiser-Wilhelm-Str. (Paul- Schneider-Str. bis Alt- Lankwitz)Seehofstr. (Dahlemer Weg bis Osteweg) 
Königsberger Str. (Morgensternstr. bis Ostpreußendamm)  
Malteserstr. (Marchandtstr. bis Bezirksgrenze)  

Treptow-Köpenick:

– keine –

Zu a)

Grundlage für die Entscheidung, wo und wann ein solches Hinweisschild aufgestellt wird, ist die Erfassung der Straßenschäden im Rahmen der Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen ab gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung).

Somit ist es nicht möglich, bereits im Vorfeld zu bestimmen, wann und wo aus Gründen der Verkehrssicherheit die Aufstellung eines solchen Schildes notwendig ist.

Macht jedoch der bauliche Zustand dies erforderlich, handelt es sich in der Regel immer nur um einen relativ kurzen Zeitraum, bevor Maßnahmen ergriffen werden, um einen ordnungsgemäßen und gefahrenfreien Zustand wiederherstellen zu

können, welcher dann das Aufstellen des Warnschildes nicht mehr notwendig macht.

Frage 7:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 7:

Die Zustandserfassung der Fahrbahnen dient der mittel- und langfristigen Erhaltungsplanung und damit der Planung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.

Die Verkehrssicherungspflicht wird hiervon nicht berührt.

Diese wird durch die Straßenbegehung und die daraus abgeleiteten Sofortmaßnahmen (betriebliche und bauliche Unterhaltung) gewährleistet. Diese liegen im Aufgabenbereich der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke.

Dauerhafte Verkehrliche Maßnahmen (z.B. Beschilderungen), die den Fließverkehr des Hauptstraßennetzes betreffen, liegen in Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Berlin, den 03.03.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de