Infrastruktur: Baumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, aus Senat

Frage 1:

Welche #Baumaßnahmen an der #Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, die mit einer #Beeinträchtigung der #Leistungsfähigkeit für mehr als zwei Wochen einhergehen, werden aktuell durch die #Straßenbaulastträger, die #Verkehrsbetriebe, die #Deutsche Bahn und die #Leitungsbetriebe durchgeführt bzw. befinden sich in Planung? (Bitte jeweils einzeln mit Bezirk, Baubeginn, Bauende, Art der Einschränkung und Veranlasser angeben.)

Antwort zu 1:

Die zentrale #Straßenverkehrsbehörde kann 483 Arbeitsstellen an Straßen des übergeordneten Straßennetzes (Kategorie I bis III) mit einer Mindestdauer von 14 Tagen auflisten (siehe Anlage), die am 15.02.2022 eine #verkehrsrechtliche #Anordnung aufwiesen, hierfür beantragt oder als geplant bekannt waren.

Die Liste umfasst das gesamte Stadtgebiet, da das vorhandene System eine Filterung nach dem Merkmal „innerhalb/außerhalb des S-Bahn-Ringes“ nicht ermöglicht und eine manuelle Sortierung nicht leistbar ist. Es ist nicht

auszuschließen, dass sich darunter Verkehrsmaßnahmen befinden, die bereits vorzeitig von den ausführenden Baufirmen beendet wurden oder ggf. durch Planungsänderungen nicht im angegebenen Zeitraum stattfanden. Die Träger der Maßnahmen sind der Anlage, 9. Spalte, und die zugehörigen Verkehrseinschränkungen der letzten Spalte zu entnehmen. Eine exaktere Filterung nach der jeweiligen Verkehrseinschränkung ist durch das vorhandene System ebenfalls nicht möglich.

Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln melden Fehlanzeige zu dieser Frage.

Der Bezirk Pankow beantwortet diese Frage wie folgt:

„Von Seiten des Straßenbaulastträgers, dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow, werden derzeit keine straßenbaulichen Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt oder geplant, welche die Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen negativ beeinträchtigen würden.

Lediglich die Deutsche Bahn AG plant im Zeitraum April 2022, bis voraussichtlich April 2024, den Neubau des Eisenbahnübergangs Wiltbergstraße. Hierbei wird es zu halbseitigen und teilweise auch zu Vollsperrungen der Wiltbergstraße kommen.

Umleitungen erfolgen über die Straßen Alt-Buch–Pölnitzweg–Hobrechtsfelder Chaussee. Die verkehrliche Koordinierung hierzu erfolgt in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK).

Zusätzlich bleibt weiterhin die Bahnhofstraße im Ortsteil (OT) Karow im Bereich der Eisenbahnüberführung (EÜ) Bahnhofstraße durch die dortigen Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe und der Deutschen Bahn AG gesperrt. Umleitungsstrecken sind dann über Streckfußstraße, Am Danewend bzw. Schräger Weg möglich.“

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Die Baumaßnahme Friedrich-Olbricht Damm läuft noch bis Ende Frühjahr 2022, eine Umleitung ist nicht notwendig.

Baumaßnahme „Tegeler Weg“ BB: 10.01.2022; BE: 15.04.2022, Einspuriger Verkehrsabfluß auf dem Tegeler Weg,

Baumaßnahme „Hüttigpfad“     BB: 01.03.2022; BE: 31.05.2022, Vollsperrung Hüttigpfad,

Baumaßnahme „Messelstraße“BB: 10.01.2022; BE: 28.02.2022, Vollsperrung tlw. Messelstraße,

Baumaßnahme „Reichsstraße“BB: 01.06.2021; BE: 31.12.2022, tlw. Einengung der Fahrspur“

Der Bezirk Spandau beantwortet diese Frage wie folgt:

„Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Spandau führt derzeit keine Baumaßnahmen im Bereich des öffentlichen Straßennetzes innerhalb des Verwaltungsbezirks Spandau durch, durch die die Leistungsfähigkeit des vorhandenen ÖPNV-Angebotes für mehr als zwei Wochen beeinträchtigt wird.“

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Einleitend wird darauf verwiesen, dass der Umfang der mit der Anfrage verbundenen Recherche unverhältnismäßig groß ist und mit Verweis auf die personellen Kapazitäten nicht geleistet werden kann.

Die nachstehende Beantwortung kann sich somit nur auf einzelne sehr markante Bauvorhaben beschränken. Die Auflistung ist somit nicht abschließend.

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat Kenntnis über folgende großen Baumaßnahmen: BWB:

  • Osdorfer Straße zwischen Lichterfelder Ring und Ostpreußendamm, in drei Bauabschnitten, seit 10/2021 bis 12/2025
    • Ostpreußendamm zwischen Giesensdorfer Straße und Osdorfer Starße, seit 10/2021 bis 12/2025
    • Hindenburgdamm (westl. Fahrbahnseite) zwischen Drakestraße und Bäkestraße, von 05/2022 bis 03/2023
    • Hindenburgdamm (westl. Fahrbahnseite) zw. Moltkestraße und Augustastraße, seit 5/21 bis 07/22

Vattenfall Wärme Berlin AG:

  • Hindenburgdamm (östl. Fahrbahnseite) zwischen Händelplatz und Haydnstraße, 08/2022 bis 09/2023
    • Königsberger Straße zwischen Brücke und Goerzallee (südl. Seite), 08/2022 bis 01/2023

SenUMVK:

  • Abriss und Neubau der Motkebrücke am S-Bhf. Botanischer Garten, 03/2022 bis 12/2023

SGA:

  • Deckensanierung Hindenburgdamm zwischen Wofensteindamm und Gardeschützenweg (westl. Seite), 02/2022 bis 03/2022
    • Deckensanierung Wolfensteindamm zwsichen Schloßstraße und Wolfensteindamm 11 (östl. seite), 06/2022 bis 08/2022
    • Deckensanierung Königsberger Str. zw. Giesensdorfer Straße und Königsberger Straße 34 A, 4 Wo im Zeitraum von 05/2022 bis 07/2022
    • Potsdamer Chaussee zwischen Isoldestraße und Kronprinzessinnenweg, Ri. Wannsee, 06/2022 bis 08/2022“

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg beantwortet diese Frage wie folgt:

„Für die Bearbeitung einer derartigen Anfrage stehen dem SGA weder die technischen (Tabellen, Statistiken,… ) noch die personellen Ressourcen zur Verfügung.“

Der Bezirk Treptow-Köpenick beantwortet diese Frage wie folgt:

„Zu 1. und 2.

Eine Zusammenstellung sämtlicher Tiefbaumaßnahmen im Bezirk Treptow-Köpenick kann realistischerweise innerhalb der Bearbeitungszeit nicht erfolgen. Eine Zusammenstellung der Einzelmaßnahmen inklusive der zusätzlichen Nennung der Art der Verkehrsraumeinschränkung, Bauzeit, Veranlasser etc. sowie Umleitungsstrecken erfordert einen immensen Rechercheaufwand und somit personellen Aufwand in verschiedenen Arbeitsgruppen. Dieser ist weder vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Pandemiesituation noch angesichts der seit Langem prekären Personalsituation des Straßen- und Grünflächenamtes leistbar.

Tiefbaumaßnahmen finden im Bezirk Treptow-Köpenick durch vielfältige Bauträger statt.

Neben den eigenen Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes im Bereich des Straßenbaus werden Tiefbaumaßnahmen u. a. auch durch die SenUMVK, die Autobahn GmbH des Bundes (A117), die Berliner Wasserbetriebe, der Stromnetz Berlin, der Berliner Verkehrsbetriebe, diverser Leitungsbetreiber (u.a. Vattenfall / BTB

…) sowie Medienunternehmen (u.a. Telekom, Vodafone …) durchgeführt. Für alle aktuell durchgeführten Tiefbaumaßnahmen im Sinne von

Straßenbauarbeiten ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Treptow- Köpenick Träger der jeweiligen Maßnahme. Davon ausgenommen sind die Arbeiten im Bereich der B96a (Seegraben) sowie die derzeitig laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der A100 (AS Treptower Park / Am Treptower Park) in dem die SenUMVK in Auftragsverwaltung für den Bund tätig war bzw. seit Übergang der Verantwortlichkeiten für die Bundesautobahnen auf den Bund die Autobahn GmbH tätig ist.

Auch in Bezug auf die Planung von Baumaßnahmen wird erneut auf die verschiedenen Baudienststellen hingewiesen. Bezogen auf die Maßnahmen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes wird darauf verwiesen, dass es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Land Berlin nach Art. 89 VvB derzeit keinen Planungs- und Vorbereitungsstand für zukünftige Bauvorhaben gibt, welcher mitgeteilt werden könnte. Es ist derzeitig nicht bekannt, wann und mit wie viel Haushaltsmitteln der Bezirk rechnen kann. Weder können derzeit Planungsaufträge ausgelöst werden, noch können Ausschreibungen für Bauleistungen erfolgen.“

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Lemkestraße Baubeginn: Ende 2020 Bauende: II. Quartal 2022

Art der Einschränkung: Vollsperrung, Anlieger frei

Veranlasser: Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf

Eisenacher Straße

Baubeginn: voraussichtlich Ende 2022 (noch in Abstimmung) Bauende: in ca. 3 Jahren

Art der Einschränkung: einseitige Sperrung der Fahrbahn Veranlasser: SGA Marzahn-Hellersdorf

Dorfstraße Kaulsdorf

Baubeginn: voraussichtlich Ende 2022 (noch in Abstimmung) Bauende: in ca. 1 Jahr

Art der Einschränkung: voraussichtlich einseitige Sperrung der Fahrbahn Veranlasser: SGA Marzahn-Hellersdorf

Tangentialroutenverbindung TR 6/TR 7 Baubeginn: November 2021

Bauende: Ende 2023

Art der Einschränkung: keine nennenswerten Sperrungen

Veranlasser: Planung SenMUVK, Bauausführung SGA Marzahn-Hellersdorf

Tangentialroute TR 7

Baubeginn: September 2021 Bauende: III. Quartal 2022

Art der Einschränkung: keine nennenswerten Sperrungen

Veranlasser: Planung SenMUVK, Bauausführung SGA Marzahn-Hellersdorf“

Der Bezirk Lichtenberg beantwortet diese Frage wie folgt:

„Fachbreich Straßenaufsicht und –Unterhaltung:

Frankfurter Allee (zwischen Jessner Str. bis Gürtelstraße) Bauzeit: 01.01. – 30.04.2022

Verkehrseinschränkungen: 2 Fahrspuren, FR -Ost Berliner Wasserbetriebe

Frankfurter Allee (Buchberger Straße bis FA 218) Bauzeit: 01.01.-31.03.2022

Verkehrseinschränkung: 2 Fahrstreifen, FR -Ost Berliner Wasserbetriebe

Nöldnerstraße (Ecke Karlshorster Straße) Bauzeit: 01.03.2021-31.03.2022

Verkehrseinschränkung: Vollsperrung Nöldnerstraße an der Einmündung auf Karlshorster Straße

Vattenfall Wärme AG

Landsberger Allee (Vulkanstraße bis Storkower Straße, in Teilabschnitten)

  • Bauabschnitt 1: Vulkanstraße bis Weißenseer Weg, Nordseite ca. ab Juni 2023 bis September 2024
  • Bauabschnitt 2: Weißenseerweg bis J.-Auer-Straße, Nordseite ca. ab Oktober 2024 bis Oktober 2025
  • Bauabschnitt 3: J.-Auer-Straße bis Storkower Straße, Nordseite ca. ab November 2025 bis Juni 2027
  • Bauabschnitt 4 (Pankow): Storkower Straße bis Fritz-Riedel-Straße, Nordseite ca. ab Juli 2027 bis Januar 2028
  • Bauabschnitt 5: Anbindungen auf südlicher Fahrbahn, Verdämmen Altleitungen ca. ab Februar 2028 bis August 2028

Gesamtbauzeit: Juni 2023- August 2028

Verkehrseinschränkung: 1 Fahrstreifen je FR, Abbiegeeinschränkungen im gesamten Verlauf der Arbeitsstellen

Berliner Wasserbetriebe

Wartenberger Straße (Ecke Malchower Weg) Bauzeit: 21.02.-14.03.2022

Verkehrseinschränkung: 1 Fahrstreifen, FR –Süd Berliner Verkehrsbetriebe

Fachbereich Planen und Bauen:

  MaßnahmeBaubegin n  Bauendein PlanungVeranlasse r  Umleitung
Sanierung Treskowallee  III/22  III/24   SGA/BWBnoch Planung
  RAD Scheffelstraße  IV/22  III/23   SGAnoch Planung
  RAD Karlshorster Straße  II/21  II/22   SGAeingerichte t
Sanierung Wallensteinstraße  IV/21  IV/23   SGAnoch Planung
  Gehweg Dorfstraße  in Planung  SGAnoch Planung
  RAD Herzbergstraße  in Planung  SGA 
  RAD Siegfriedstraße  in Planung  SGA 
  Gehweg Straße 3  in Planung  SGA 
  RAD Schottstraße   II/23   SGAnoch Planung
Umbau Roedeliusplatz I/23   

Der Bezirk Reinickendorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„im Bau

  • Neubau Hennigsdorfer Straße von Ruppiner Chaussee bis Heiligenseestraße Frühjahr 2018 bis voraussichtlich Mitte 2022

in Abschnitten halbseitige Bauweise mit Einbahnstraßenregelung und Umleitungsstrecke

  • Provinzstraße zwischen Pankower Allee und Drontheimer Straße

derzeit bauen hier die Berliner Wasserbetriebe (BWB), anschließend wird voraussichtlich ab Mitte 2022 für ca. 4 Wochen die Fahrbahn erneuert durch das Bezirksamt Reinickendorf

es wird eine Einbahnstraße eingerichtet

in der Planung

  • Neubau Schmitzweg, Heiligental, Brodersenstraße voraussichtlich von Anfang 2022 bis Mitte 2025

in Abschnitten unter Vollsperrung (fußläufige Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet)

  • Ertüchtigung Fürstendamm für ÖPNV-Nutzung voraussichtlich von Anfang 2022 bis Mitte 2023

in Abschnitten unter Vollsperrung (fußläufige Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet, Anliegerverkehr kann nur teilweise gewährleistet werden)

  • Neubau Ollenhauerstraße von Tessenowstraße bis Scharnweberstraße voraussichtlich von 2025 bis 2028

in Abschnitten halbseitige Bauweise

  • Aktive Zentren Residenzstraße – barrierefreie Neugestaltung / Umbau von Holländerstraße bis Klemkestraße

voraussichtlich von 2023 bis 2025

in Abschnitten halbseitige Bauweise

  • Neubau Mattenbuder Pfad von Hennigsdorfer Straße bis Platenhofer Weg voraussichtlich von 2023 bis 2024

in Abschnitten unter Vollsperrung (fußläufige Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet)“

Die Deutsche Bahn AG beantwortet diese Frage wie folgt:

„Von Seiten der Deutschen Bahn finden in den folgenden sechs Monaten diverse Arbeiten mit Auswirkungen auf den Bahnbetrieb statt. Außerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin sind davon folgende Straßensperrungen in Berlin betroffen:

  • Von Freitag 18. März 2022 bis Freitag 8. Juli 2022 kommt es gegebenenfalls zu temporären Einschränkungen im Straßenverkehr an der Glienicker Straße in Berlin Adlershof, aufgrund von Baumaßnahme an der Eisenbahnüberführung Glienicker Straße. Mindestens eine einspurige Durchfahrt wird jederzeit sichergestellt.
  • Ab 21.02.2022 bis Ende 2022 wird die Niemetzstraße in Berlin-Neukölln auf Höhe der Eisenbahnüberführung für den Straßenverkehr nicht zur Verfügung stehen. Eine Umleitung wird ausgeschildert.“

Frage 2:

Bei welchen dieser (Straßen-) Baumaßnahmen wurden Umleitungsstrecken eingerichtet? Welche dieser Umleitungsstrecken haben Abschnitte, die nicht im übergeordneten Straßenverkehrsnetz liegen?

Antwort zu 2:

Eine exaktere Filterung der erfassten Baumaßnahmen nach verkehrsbehördlich angeordneten Umleitungsstrecken ist durch das vorhandene System nicht möglich und ist manuell nicht leistbar.

Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln melden Fehlanzeige zu dieser Frage.

Die Bezirke Pankow und Treptow-Köpenick sowie die Deutsche Bahn AG beantworten diese Frage zusammen mit Frage 1.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Bei der Baumaßnahme „Tegeler Weg“. Keine Umleitungsstrecke, die nicht im übergeordneten Straßenverkehrsnetz liegt.“

Der Bezirk Spandau beantwortet diese Frage wie folgt:

„Entfällt. Anmerkung: Die Frage nach möglichen Umleitungen über das Nebennetz lassen sich in der Planungsphase mitunter noch gar nicht beantworten, da sich  dies u.U. erst zu einem späteren Zeitpunkt ergibt, wenn die Planungen konkretisiert worden sind.“

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Für die Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes sind keine Umleitungsstrecken geplant. Für die Maßnahmen der Leitungsverwaltungen müssen diese ggf. dort oder bei der zentralen Straßenverkehrsbehörde erfragt werden.“

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Für alle aufgeführten Baumaßnahmen gab und gibt es Umleitungsstrecken die nicht ausgeschildert waren und zum Teil nicht im übergeordneten Straßenverkehrsnetz lagen bzw. liegen.“

Der Bezirk Lichtenberg beantwortet diese Frage wie folgt:

„Keine.“

Der Bezirk Reinickendorf beantwortet diese Frage wie folgt:

„Die Hennigsdorfer Straße mit Umleitungsstrecke über Schulzendorfer Straße.“

Frage 3:

Gibt es eine Koordinierung der einzelnen Baumaßnahmen? Wenn ja, durch wen und wie?

Antwort zu 3:

Die zeitliche und räumliche Koordinierung von Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland ist vorrangig die Aufgabe des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers als Erlaubnisgeber der Sondernutzung.

Die Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes regeln sich nach § 11 und § 12 des Berliner Straßengesetzes. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist es Aufgabe der jeweiligen Straßenbaulastträger unter Beachtung bereits erteilter Sondernutzungserlaubnisse sowie zukünftig geplanter Bauvorhaben zu überprüfen, ob der Eingriff notwendig ist und ob die mit der Baumaßnahme verbundene Verkehrseinschränkung auf das geringstmögliche Maß und die geringstmögliche Dauer beschränkt bleibt.

Zwecks verkehrlicher Bewertung der Verkehrseinschränkungen und zur Festlegung verkehrlicher Vorgaben hat der Straßenbaulastträger bei Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz das Einvernehmen mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde   herzustellen.

Auch bei der Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird eine verkehrliche Koordinierung vorgenommen.

Die Verpflichtung hierzu leitet sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung ab, wonach die Straßenverkehrsbehörden die Verkehrssicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleisten müssen.

Berlin, den 22.02.2022 In Vertretung

Markus Kamrad Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de