Frage 1:
Ist nach Einschätzung des Senats und der Berliner S-Bahn eine #Verlängerung der #S75 bis #Westkreuz
mit #6-Wagen-Zügen bereits ab dem Jahr 2023 statt den bisher geplanten 8-Wagen-Zügen (nach
der Fertigstellung des neuen Gleichstromwerkes am Nöldnerplatz im Jahr 2025) möglich?
Antwort zu 1:
Die DB Energie GmbH teilt hierzu mit:
„Die heute bestehende #Bahnstrominfrastruktur kann den heutigen S-Bahn Verkehr
sicher versorgen. Darüber hinaus ist unter den Bedingungen der aktuellen
Bahnstrominfrastruktur nur noch der bereits abgestimmte Einsatz eines zusätzlichen
Hauptverkehrszeit- (HVZ)Verstärkers auf der Linie S5 als #Halbzug möglich. Jegliche
weitere verkehrliche #Leistungserhöhung führt zu unzulässigen elektrischen Verhältnissen und muss daher abgelehnt werden. Eine vollständige Zustimmung seitens
der DB Energie GmbH kann erst mit der Inbetriebnahme des #Gleichstromunterwerks #Nöldnerplatz sowie des Gleichstromunterwerks-light #Friedrichsfelde-Ost erfolgen.“
2
Der Aufgabenträger muss bei der Planung und Bestellung des Verkehrsangebots
auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen (neben der Trassenverfügbarkeit
also auch die Bedingungen der #Bahnstrominfrastruktur) berücksichtigen. Unter den
von der DB Energie GmbH benannten Rahmenbedingungen sieht der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Verlängerung der S75
vor Ausbau der Bahnstrominfrastruktur als nicht umsetzbar an.
Ergänzend ist mitzuteilen, dass der ÖPNV-Aufgabenträger die Verlängerung einer
Zuggruppe der S75 auf die Stadtbahn bewusst mit Vollzügen (8-Wagen-Züge)
plant. Auf der Stadtbahn werden aufgrund der hohen Nachfrage bislang durchgängig Züge mit der maximalen Kapazität einer Zuglänge von 8 Wagen eingesetzt. Der Einsatz von kürzeren Zügen, selbst wenn er zusätzlich erfolgt, birgt ein Risiko, dass kapazitive Probleme wie Überfüllungen und längere Fahrgastwechselzeiten entstehen.
Frage 2:
Besteht ein Unterschied im #Stromverbrauch zwischen den älteren S-Bahn Baureihen #481 und den
neueren Modellen der BR #484/483? Ist in dem Falle, dass die neuen Baureihen einen niedrigeren
Stromverbrauch ausweisen, nach Einschätzung von Senat und S-Bahn ein Tausch der Züge möglich,
um schon vor 2025 eine Verlängerung der S75 bis Westkreuz zu erreichen, ohne eine Überlastung
des Stromnetzes zu riskieren?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Hinsichtlich der relevanten maximalen
Energieaufnahme unterscheiden sich die älteren S-Bahn Baureihen (BR) nicht von
den neuen Fahrzeugen der BR 483/484. Diese wird jeweils bei allen S-Bahn Fahrzeugen identisch während der jeweiligen Beschleunigungsphasen bis zur zulässigen
maximalen Energieaufnahme wirksam und ist daher nicht baureihenabhängig. […]
Der Einsatz von ¾-Zügen auf der Linie S75 ist nach Angaben der DB Energie nur mit
einer Begrenzung der Energieaufnahme möglich, welche sicherstellt, dass keine
gegenüber einem ½-Zug höhere Stromaufnahme erfolgt.“
Ergänzend hat die S-Bahn Berlin GmbH zudem mitgeteilt, dass die Fahrzeuge der
BR 481 und BR 483/484 grundsätzlich auch mit einer Oberstrombegrenzung zur Begrenzung der Energieaufnahme eingesetzt werden können. Die Fahrzeuge der BR
483/484 ermöglichen hierbei gegenüber den Fahrzeugen der BR 481 zusätzliche
Möglichkeiten (Stufen) der Begrenzung der Energieaufnahme. Begrenzungen der
Energieaufnahme wirken sich aber stets im entsprechenden Maße auf das Beschleunigungsvermögen der Fahrzeuge mit einer Fahrzeitverlängerung aus.
Im Bündelungsabschnitt Warschauer Straße – Friedrichsfelde Ost verkehrt die Linie
S75 gemeinsam mit anderen S-Bahn-Linien bereits im dichtesten Fahrtenabstand,
sodass selbst kleinere Fahrzeitverlängerungen kaum realisierbar wären und sich
nachteilig auf das Gesamtgefüge der im o.g. Abschnitt verkehrenden Linien auswirken.
3
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge der BR 483/484 für die Erbringung
der Verkehrsleistungen im Teilnetz Ring/Süd-Ost gebunden sind. Es stünden somit
auch nicht ausreichend Fahrzeuge der BR 483/484 für einen Einsatz auf der Linie
S75 zur Verfügung.
Der Aufgabenträger sieht daher auch mit den Fahrzeugen der BR 483/484 keine
Möglichkeit, eine Verlängerung der Züge der S75 vor Ausbau der Bahnstrominfrastruktur umzusetzen.
Frage 3:
Ist nach Einschätzung des Senats und der S-Bahn eine Inbetriebnahme des neuen Gleichstromwerks
am Nöldnerplatz schon vor 2025 möglich? Welche Maßnahmen wären hierfür erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB Energie GmbH teilt hierzu mit: „Die Inbetriebnahme des Gleichstromunterwerks Nöldnerplatz im Jahr 2025 wird nach derzeitigem Stand weiterhin bestätigt.
Eine frühzeitigere Inbetriebnahme ist aufgrund des bereits sehr anspruchsvollen
Zeitplans zur Inbetriebnahme des Gleichstromunterwerks Nöldnerplatz nicht möglich.“
Aus Sicht des Landes erscheint die Einschätzung der DB Energie GmbH nachvollziehbar.
Frage 4:
Welche S-Bahnlinien sollen nach derzeitigem Stand als 7. und 8. Zuggruppe auf der Stadtbahn verlängert werden, sobald 2023 zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen des Weiterbetriebs der BR #480 plant der Aufgabenträger derzeit ein
Angebotskonzept mit Verlängerung der Tageszuggruppe der Linie #S3 (Fahrten enden derzeit am Ostbahnhof) während der Hauptverkehrszeit als siebte Zuggruppe
auf die Stadtbahn ab Dezember 2023 umzusetzen.
Die Umsetzung der Verlängerung der Stammzuggruppe der Linie S75 als achte
Zuggruppe auf die Stadtbahn ist im Rahmen der aktuellen S-Bahn-Vergabe mit
Neufahrzeugen in den
4
Teilnetzen #Stadtbahn und #Nord-Süd (SBSNS-II) nach gegenwärtigem Stand für August 2029 vorgesehen. Sollte sich mit Ausbau der Bahnstrominfrastruktur bereits vorher eine infrastrukturseitige Machbarkeit der Verlängerung der S75 auf die Stadtbahn ergeben, strebt der Aufgabenträger eine frühere Verlängerung der S75 auf
die Stadtbahn an.
Berlin, den 28.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de