S-Bahn + Straßenbahn: Spandau wird verkehrlich abgekoppelt? Keine Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde möglich? Was machen die Straßenbahnplanungen?, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen
#ÖPNV-Angeboten aktuell?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den
S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden.
An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im
Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung
Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes
Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im
Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2
ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die
Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig.
Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre
Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer
Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in
der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige
verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht
ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in
Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan
benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene
ÖPNV-Angebote.
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Frage 2:
Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung
der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen,
Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten
darlegen)
Antwort zu 2:
In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die
Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe
Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch
Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene
Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der
S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der
Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie
z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer
Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die
genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten.
Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene
Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder
Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine
höher liegen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere
die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die
gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird)
Antwort zu 3:
Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich
der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen
schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch
noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen.
Dazu sind weitere Betrachtungen für die -Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw.
alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich
erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6).
Frage 4:
Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit
zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte
vorgesehen.
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Frage 5
Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn?
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden
wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell
sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen)
Antwort zu 5 und 6:
Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der
Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die
Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus
Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen
eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die
Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
Frage 7:
Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte
aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und
bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle
Planungs- und Zielzeiten benennen)
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für
Spandau drei Straßenbahnstrecken vor:
a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau.
Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich,
Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier
läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22
vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden
Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach
gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen.
b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich
einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke
durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat
hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn
durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel
eingeplant.
c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier
noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden.
Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
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beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der
Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse
in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen)
Antwort zu 8:
Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der
Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34
durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung
dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die
Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung
einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor.
Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der
ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund
der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe
Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine
Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die
Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten
verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den
Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten
Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz