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- Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung
und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst?
Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt.
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere
Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen. - In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im
zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden.
2 - Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts
durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des
Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020?
Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs. - Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten
Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach
wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr
gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres
kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5). - Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den
Standort aufgibt?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der
BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht
von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte
#Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer
verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur
Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60
bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit
Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich.
Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden. - Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem
Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5).
Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG
noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen.
Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen
der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe
Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren.
Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im
Laufe des Jahres 2021 erwartet. - Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass
keine Maßnahmen ergriffen werden? - Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden?
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Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht
Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem
die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes,
das als Denkmal ausgezeichnet ist. - Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet?
Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf
Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden?
Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8. - Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben?
Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6. - Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen?
Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant. - Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des
Betriebsbahnhofs?
Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des
Betriebsbahnhofs.
Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden:
2018 714.582,42 EUR
2019 565.404,72 EUR
2020 630.954,10 EUR. - Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt?
Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“
einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener
Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann. - Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt?
Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die
Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt. - Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php
aktiv?
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Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah.
Berlin, den 24. März 2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe