U-Bahn: Ersatzverkehre bei der Sanierung der U6 aus Senat

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Frage 1:
Welche Maßnahmen für den Umleitungs- und #Ersatzverkehr sind im Zuge der #Sanierung des überirdischen
Teils der #U6 geplant?
Frage 3:
Welche Kapazitäten werden für den Schienenersatzverkehr zu den Hauptverkehrs- und Randzeiten
bereitgestellt?
Frage 5:
Gibt es bereits Überlegungen, wo die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr im Bereich des U-Bahnhofs
Alt-Tegel eingerichtet werden sollen?
Antwort zu 1, 3 und 5:
Der Verkehrsvertrag mit der BVG sieht die Vorhaltung eines ausreichend dimensionierten
Ersatzverkehrs zur Bewältigung der auftretenden #Fahrgastströme vor.
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Die genauen Planungen erfolgen bei der BVG, sie wurden dem Aufgabenträger noch nicht
vorgestellt. Der nächste Abstimmungstermin findet im Frühjahr 2020 statt.
Frage 2:
Sind für die Bauzeit zusätzliche Kapazitäten für die S-Bahn oder zusätzliche Busse außerhalb des eigentlichen
Schienenersatzverkehrs geplant?
Antwort zu 2:
Die S-Bahnstrecke der #S25 von Schönholz nach Hennigsdorf ist überwiegend eingleisig und
in der Zuglänge auf maximal sechs Wagen begrenzt. Das derzeitige Angebot der S25
entspricht dem maximal möglichen Angebot auf der vorhandenen Infrastruktur und kann
daher nicht verdichtet werden.
Frage 4:
Wie viele Haltestellen sind wo für den Schienenersatzverkehr vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs (SEV) der U6 befinden sich
höchstwahrscheinlich am U Kurt-Schumacher-Platz, U Scharnweberstraße, Otisstraße (wie
N6), U Holzhauser Straße, U Borsigwerke und U Alt-Tegel.“
Frage 6:
Wird sichergestellt sein, dass die Busse im Schienenersatzverkehr #behindertengerecht erreichbar sind?
Antwort zu 6:
Der Aufgabenträger gibt im Nahverkehrsplan und im Verkehrsvertrag mit der BVG die
#Barrierefreiheit der Schienenersatzverkehrsbusse vor. Der Umstieg zwischen der U-Bahn
und dem Schienenersatzverkehr erfolgt am U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz, dieser ist
mit einem Aufzug ausgestattet.
Die BVG teilt dazu mit:
„Fahrzeuge, die auf unseren SEV-Linien zum Einsatz kommen, sind grundsätzlich
#barrierefrei und wie auch im Regelbetrieb auf klassischen Buslinien beispielsweise für
Rollstuhlfahrende uneingeschränkt benutzbar. Zu beachten ist die maximale Kapazität für
Rollstühle in den Fahrzeugen. Diese ist vorgeschrieben, nicht zuletzt auch aus
Sicherheitsgründen, und daher nicht variierbar.“
Frage 7:
Wann werden die diesbezüglichen Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf geführt?
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Anwort zu 7:
Die Durchführung der Abstimmungsgespräche liegt in der Verantwortung der BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Um falsche Meldungen oder
Spekulationen auszuschließen, werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt
herausgegeben.“
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz