Straßenverkehr: Schönhauser Allee (VIII), aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Parklets sollen in der #Schönhauser Allee aufgestellt werden?
Antwort zu 1:
Vier.
Frage 2:
An welchen Standorten werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt? (Bitte Hausnummern
angeben)
Antwort zu 2:
 Schönhauser Allee Arcaden, Schönhauser Allee 80
 Blumencafé, Schönhauser Allee 127 A
 Klax Kreativwerkstatt, Schönhauser Allee 59 (2 Stück)
Frage 3:
Wann werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt?
Antwort zu 3:
Die Aufstellung des ersten Parklets ist für Mitte Oktober geplant. Die anderen werden
sukzessive bis Ende November folgen.
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Frage 4:
Welche Nutzungen sind in bzw. auf den einzelnen Parklets geplant?
Antwort zu 4:
Da die Parklets teilweise im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über das
Förderprojekt „Klimaschutz im #Radverkehr“ gefördert werden, ist eine Nutzung als
#Fahrradabstellanlage vorgesehen.
Frage 5:
Wer ist für die Aufstellung der Parklets zuständig?
Antwort zu 5:
Die Parklets werden in enger Absprache mit dem Baulastträger (Bezirk Pankow) durch
einen, von der Hauptverwaltung beauftragten, Dienstleister aufgestellt.
Frage 6:
Wer ist für den Unterhalt, die Wartung und Reinigung der Parklets zuständig?
Antwort zu 6:
Hier ist eine Kombination aus Zuständigkeiten durch den #Bezirk (#Grundunterhalt), die #BSR
(#Reinigung) und sogenannte Paten (soziale Kontrolle) vorgesehen.
Frage 7:
Wie lange ist der Verbleib der Parklets in der Schönhauser Allee geplant?
Frage 8:
Wer ist für den Abbau der Parklets in der Schönhauser Alle zuständig?
Antwort zu 7 und zu 8:
Im Rahmen des genannten Förderprojektes (s. Antwort zu 4) darf der
Zuwendungsempfänger, das Land Berlin, über Gegenstände, die zur Erfüllung des
Zuwendungszweckes hergestellt werden (hier: Parklets), erst nach Ablauf der im
Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (hier: 31.12.2019) verfügen.
Solange ist die Aufstellung der Parklets mindestens vorgesehen.
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Die Verlängerung der Aufstellung in der Schönhauser Allee bzw. die Umsetzung oder der
Abbau der Parklets muss – zum gegebenen Zeitpunkt – zwischen der Hauptverwaltung
und dem Baulastträger, dem Bezirk Pankow besprochen und festgelegt werden.
Frage 9:
Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
Mobilitätsgewährleistung“ insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs auf der Schönhauser Allee
umzusetzen?
Antwort zu 9:
Derzeit befindet der Abschnitt Vier des Berliner Mobilitätsgesetzes in Erarbeitung. Das
Verfahren befindet sich im Stadium der Erstellung des Referentenentwurfes. Somit ist
frühestens mit einer Einspeisung dieses Entwurfes in den politischen Entscheidungsprozess
im Frühjahr 2019 zu rechnen. Eine Umsetzung, der dann im Gesetzesteil
formulierten Ziele des Fußverkehrs, kann demnach erst nach der politischen
Beschlusslage und des Inkraftsetzung des Gesetzesteils erfolgen.
Frage 10:
Welche Gutachten wurden seit 2011 im Auftrag des Senates zur Schönhauser Allee erstellt, um die
verkehrlichen Gegebenheiten der Schönhauser Allee zu erfassen und zu verändern?
Antwort zu 10:
Im Jahr 2017 wurde das Büro Hoffmann + Leichter mit einer „Machbarkeitsstudie
zum temporären Modellprojekt in der Schönhauser Allee in Berlin-Pankow“ beauftragt. Die
Studie befasst sich speziell mit dem Abschnitt Stargarder bis Wichertstraße. Sie wurde im
Rahmen des genannten Förderprojektes (siehe Antwort zu 4), als Voruntersuchung zu den
darin geplanten Maßnahmen, durchgeführt. Weitere Verkehrsuntersuchungen sind dem
Senat für den genannten Zeitraum nicht bekannt.
Frage 11:
Ist dem Senat der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (Drs. VIII-0577) bereits bekannt,
der konkrete Veränderungen, insbesondere im Bereich zwischen Stargarder und Wichertstraße, beinhaltet?
Frage 12:
Teilt der Senat das Anliegen der BVV Pankow (Frage 11) und wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu
rechnen?
Antwort zu 11 und zu 12:
Dem Senat ist der besagte Beschluss aus der Presse bekannt. Die Initiative des Bezirks
Pankow, sich für die Verbesserung der Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte –
zwischen einzelnen Verkehrsträgern – geprägten Verkehrsraumes einzusetzen, wird
grundsätzlich begrüßt. Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
jedoch bisher kein förmliches Stellungnahmeersuchen des Bezirksamtes Pankow vorliegt,
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kann über weitere Details (wie etwa eine Zeitplanung, o. ä.) auch keine Auskunft gegeben
werden.
Berlin, den 28.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz