Bus: Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen sind vollständig #barrierefrei ausgebaut (bitte um Darstellung ihres Anteils an der
Gesamtzahl der Bushaltestellen)?
Frage 2:
Welche Bushaltestellen sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet?
Frage 3:
Wie viele und welche Bushaltestellen konnten in den Jahren 2016 und 2017 barrierefrei ausgebaut werden?
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Frage 4:
Wie viele und welche Bushaltestellen können voraussichtlich in diesem Jahr vollständig barrierefrei
ausgebaut werden?
Frage 5:
Wie hoch ist der finanzielle Investitionsbedarf, um das gesamte Bushaltestellen-Netz vollständig barrierefrei
zu gestalten? Bis wann ist mit einer Erreichung dieses Ziels zu rechnen?
Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die 6.481 Bushaltestellen Berlins (Stand 31.12.2017) sind primär die bezirklichen
Straßenbaulastträger zuständig, da sie fast immer im öffentlichen Straßenland liegen.
Einen zentralen Überblick über den jeweiligen Ausbauzustand gibt es daher bislang nicht.
Mit der Aufnahme von baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den
Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) soll
die Grundlage geschaffen werden, um darauf aufbauend in der Laufzeit des neuen
Nahverkehrsplanes ab 2019 ein entsprechendes Haltestellenkataster zu erstellen. Damit
ließe sich dann die Einhaltung der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit überprüfen
und quantitative Aussagen zu Anzahl oder Anteil machen. Mit diesem Überblick wäre es
auch möglich, eine Priorisierung für den weiteren Ausbau vorzunehmen, wenn die
Steuerung der Baumaßnahmen sich danach ausrichten ließe.
In den vergangen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage
sind, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen oder auch
planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an Umbauten zu
realisieren. Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit
mindestens einem sehr hohen Anteil von z.B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen
im Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten bis dahin
jährlich rund 1.500 Haltestellen umgebaut werden. Dies ist angesichts der bisher erzielten
Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche Veränderungen vor allen in der personellen
und organisatorischen, aber auch der finanziellen Ausstattung nicht annähernd realistisch.
Mit Hilfe der zentral verwalteten Mittel des Kommunalinvestitionfonds (KInv-Mittel, Kapitel
2920, Titel 72019) konnten in den Jahren 2016 und 2017 mit 24 Projekten ca. 75
Haltestellenumbauten gefördert werden. Allerdings erhöht sich insgesamt der
Verwaltungsaufwand erheblich bei der Verwendung von Fördergeldern gegenüber der
selbständigen Bearbeitung und Finanzierung im Bezirk, beispielweise im Rahmen der
baulichen Unterhaltung.
Die Regularien der neuen Finanzierungsquelle, dem Nachhaltigkeitsfonds „SIWANA IV“
(Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds), sehen
sogar eine Behandlung einer jeden Bauplanungsunterlage für Haltestellenumbauten im
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Das Verfahren ist dadurch mit so vielen
zeitlichen Unwägbarkeiten behaftet, dass, gepaart mit dem Personalmangel der Bezirke,
keine belastbare Aussage über die in diesem oder im künftigen Jahr fertiggestellten
Haltestellen möglich ist.
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Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In Ausnahmefällen hat die BVG aus Sondermitteln des Senats in eigener Regie in den
letzten Jahren insgesamt 499 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.“
Berlin, den 04.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz