Bahnhöfe: Beschädigte und zerstörte Glasscheiben bei BVG-Haltestellen, in U- und SBahnhöfen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen
gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie
werden nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1:
In wie vielen Fällen entstand #Sachschaden an #beschädigten oder #zerstörten #Glasscheiben bei BVGHaltestellen,
in den U-Bahnhöfen und den Bahnhöfen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2016
(differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 2:
Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser Glasbruchschäden in den Jahren
2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird ein solcher Glasbruchschaden – grob betrachtet – erneuert?
Antwort zu 1. bis 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Folgende Glasschäden an Wartehallen von Straßenbahn- und Omnibushaltestellen
wurden im angefragten Zeitraum registriert:
2014 854 Schäden
2015 936 Schäden
2016 1.056 Schäden.
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Die ca. 4.600 Wartehallen waren in den genannten Jahren im Wesentlichen im Besitz der
Firma Wall.
Die BVG muss lediglich für ca. 140 Wartehallen die Instandsetzungskosten tragen. Die
Kosten der BVG für die BVG-eigenen Wartehallen liegen bei ca. 18 Tsd. EUR jährlich.
Die bestehenden Gestattungsverträge in Zusammenhang mit den Werberechten regeln,
dass Wall sämtliche Instandsetzungsleistungen durchführt und auch deren Kosten trägt.
Deshalb wird die Zahl der tatsächlichen Schäden die Anzahl der bei der BVG bekannt
gewordenen Schäden übersteigen. Hierzu liegen der BVG keine Zahlen vor.
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden Glasscheiben an Wartehallen in der
Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen erneuert.
Folgende Glasschäden im Bereich der U-Bahnanlagen wurden im angefragten Zeitraum
registriert:
2014: 267 Schäden Kosten: 219 Tsd. EUR
2015: 232 Schäden Kosten: 234 Tsd. EUR
2016: 214 Schäden Kosten: 209 Tsd. EUR
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden die Beschädigungen innerhalb von
zwei Wochen beseitigt.
Eine Differenzierung auf einzelne Verwaltungsbezirke wird durch die BVG nicht
vorgenommen.
Jährlich sind an den Berliner S-Bahnhöfen zwischen 200 und 300 Fälle von beschädigten
oder zerstörten Glasscheiben zu verzeichnen.
Durch die Reparatur bzw. den Austausch von Glasbruchschäden sind folgende Kosten
entstanden:
2014: rund 92.000 EUR
2015: rund 132.000 EUR
2016: rund 87.000 EUR.
Grundsätzlich wird nach einer Sachbeschädigung geprüft, ob eine Erstsicherung
vorzunehmen ist und diese unverzüglich veranlasst. Die Instandsetzung erfolgt in recht
unterschiedlichen Zeiträumen. Sie richtet sich nach der Schadensgröße und dem
erforderlichen Material. Bei einfachen Schäden und vorhandenem Lagermaterial erfolgt
die Reparatur innerhalb von zwei Tagen. Muss Material bestellt werden, z. B.
Spezialgläser, oder sind besondere Größen und Gleissperrungen erforderlich, kann es
auch vier bis acht Wochen dauern. Das betrifft jedoch lediglich ca. ein Fünftel der Fälle.“
Berlin, den 23. Mai 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz