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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Bei wie vielen und welchen #U-Bahnhöfen werden in den Jahren 2016 und 2017 #Aufzüge errichtet?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende U-Bahnhöfe sollen nach derzeitiger Pla-nung über das #Aufzugsprogramm bis zum Ende dieses Jahres Aufzüge erhalten:
– Jannowitzbrücke
– Yorckstraße
– Hansaplatz
– Neue Grottkauer Straße
– Zitadelle I
Bis Ende 2017 sollen Aufzüge in folgenden U-Bahn-höfen in Betrieb genommen werden:
– Zitadelle II
– Parchimer Allee
– Thielplatz
– Podbielskiallee
– Oskar-Helene-Heim
– Kurt-Schumacher-Platz
– Jakob-Kaiser-Platz
– Afrikanische Straße“
Frage 2: Bei welchen U-Bahnhöfen werden in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge laufender Sanierungen keine Aufzüge errichtet und aus welchen Gründen?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Prinzipiell werden alle Bahnhöfe bei Sanierung (Grundinstandsetzung) mit einer barrierefreier Zuwegung ausgestattet.“
Frage 3: Bei wie vielen und welchen U-Bahnhöfen werden ab dem Jahr 2018 noch keine Aufzugsanlagen vorhanden sein und kann der Senat versichern, dass deren Nachrüstung bis 2020 erfolgt?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In 69 von 173 U-Bahnhöfen werden Anfang 2018 noch keine Aufzüge alle Bahnsteige mit dem Straßenland verbinden.
U1:
Schlesisches Tor
Görlitzer Bahnhof
Prinzenstraße
Möckernbrücke (U1)
Kurfürstenstraße
U2:
Rosa-Luxemburg-Platz
Klosterstraße
Hausvogteiplatz
Mohrenstraße
Ernst-Reuter-Platz
Deutsche Oper
Sophie-Charlotte-Platz
Kaiserdamm
Neu-Westend
U3:
Augsburger Straße
Spichernstraße
Rüdesheimer Platz
U4:
Viktoria-Luise-Platz
Rathaus Schöneberg
U5:
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
U6:
Borsigwerke
Holzhauser Straße
Seestraße
Hallesches Tor
Platz der Luftbrücke
Alt-Tempelhof
Westphalweg
U7:
Altstadt Spandau
Zitadelle
Paulsternstraße
Rohrdamm
Siemensdamm
Halemweg
Mierendorffplatz
Adenauerplatz
Konstanzer Straße
Blissestraße
Bayerischer Platz
Eisenacher Straße
Möckernbrücke (U7)
Gneisenaustraße
Karl-Marx-Straße
Grenzallee
Parchimer Allee
Zwickauer Damm
U8:
Residenzstraße
Franz-Neumann-Platz
Pankstraße
Weinmeisterstraße
Heinrich-Heine-Straße
Moritzplatz
Schönleinstraße
U9:
Nauener Platz
Birkenstraße
Hansaplatz
Spichernstraße
Güntzelstraße
Friedrich-Wilhelm-Platz
Schloßstraße.
Derzeit werden für alle noch nicht ausgestatten U-Bahnhöfe Bauplanungen erstellt und in die Genehmigung gebracht, so dass planmäßig 2020 alle U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestatten sein sollen.“
Frage 4: Welche konkreten denkmalrechtlichen Be-denken verhinderten bislang die Planung von Aufzügen am Ernst-Reuter-Platz?
Frage 5: Wie arbeiten die BVG, der Bezirk und der Senat an der Lösung dieses Problems und wann ist mit einer abgestimmten Planung zu rechnen?
Frage 6: Wie lange dauert der Einbau der Aufzüge am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz und wann soll er abge-schlossen werden?
Frage 7: Welche zeitliche Verzögerung und welche Kostensteigerungen entstehen durch die erforderliche Umplanung?
Antwort zu 4. bis 7.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es bestehen derzeit noch Uneinigkeiten zwischen der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde. Konkret geht es bei den Bedenken um die Einhaltung von Sichtachsen und die Aufstellung von Pflanzkübeln. Die Planung von Aufzügen und die Bestimmung eines geeig-neten Standortes dauern daher noch an.
Protokollierte Abstimmungsgespräche finden seit An-fang 2015 mit der BVG, dem Bezirk und dem Senat statt. Neue Einwände erfordern immer wieder neue Prüfungen und Berechnungen. Da noch keine finale Entscheidung getroffen wurde, kann kein Endtermin der Planung und auch nicht für die Bauzeit bzw. die Fertigstellung genannt werden.
Sind die Vorabstimmungen abgeschlossen, müssen die Planungen von den Genehmigungsbehörden begutachtet und genehmigt werden. Danach kann mit der Auftrags-vergabe und dem Bau begonnen werden. Wie lange dieser Prozess noch dauern wird, kann derzeit nicht abgesehen werden. Ob und in welcher Höhe eine Kostensteigerung entsteht, kann zum jetzigen Planungsstand noch nicht beziffert werden.“
Frage 8: Wie unterstützen Senat und Bezirk die BVG bei der Lösung der technischen Probleme beim Einbau von Aufzügen am Bahnhof Deutsche Oper und wann ist hier mit einer abgestimmten Planung und der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 8: Für den behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof Deutsche Oper liegt noch keine techni-sche Lösung der BVG vor, da dieser U-Bahnhof im Hin-blick auf den Aufzugseinbau einer der schwierigsten Bahnhöfe Berlins ist, denn die zwei Bahnsteige liegen direkt unter den Fahrbahnen der Bismarckstraße.
Grundsätzlich unterstützen Senat und Bezirke die BVG, die jeweils optimalen Lösungen zu finden, schnell abzustimmen und gegebenenfalls planrechtlich zu sichern. So wird es auch bei der Aufzugsplanung und ihrer Um-setzung beim U-Bahnhof Deutsche Oper geschehen.
Da die BVG bei der Aufzugsplanung zurzeit noch mit der Grundlagenermittlung befasst ist, können Termine für das Vorliegen der abgestimmten Planung und die Inbe-triebnahme der Aufzüge an diesem Bahnhof noch nicht genannt werden.
Berlin, den 18. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2016)