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Ab 28.01.09 nimmt die Schlichtungsstelle für den Nahverkehr der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ihre Arbeit auf. Konflikte zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen sollen hier gelöst werden.
„Dies ist ein weiterer Beitrag für mehr Kundenzufriedenheit. Die neutrale Schlichtung ergänzt ein bereits gutes Beschwerdemanagement. Die Schlichtungsstelle kann Konflikte einvernehmlich lösen und damit wird der Bus- und Bahnverkehr noch kundenfreundlicher“, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann.
Die Schlichtungsstelle ist eine Anlaufstelle für Kunden des Nahverkehrs, die mit einer von den Verkehrsunternehmen angebotenen Regulierung nicht einverstanden sind. Als neutrale Instanz will sie außerhalb des Rechtsweges zwischen den Fahrgästen und den Verkehrsunternehmen vermitteln. Ziel ist es, einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen.
Mögliche Themenfelder für eine Schlichtung im Nahverkehr können sein:
• Streitigkeiten über die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes (Schwarzfahrer)
• dauerhaft ungenügende Qualität bei den Fahrzeugen und Bahnhöfen
• fehlende Funktion oder Verfügbarkeit von Fahrscheinautomaten bzw. Entwertern
• unzureichende Fahrgastinformation (Aushänge, Ansagen)
• schlechter Kundendienst
• ständige Fehler im Personalverhalten
• oder permanente Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf, wie z.B. Verspätungen und verpasste Anschlüsse
Die Schlichtungsstelle wird finanziell durch die Verkehrunternehmen getragen. Das Land Brandenburg unterstützt die Tätigkeit der Schlichtungsstelle und wirkt aktiv im Beirat mit.
Die Schlichtungsstelle ist angesiedelt beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und im Verlauf der kommenden Woche erreichbar unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr-ost.de
(Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, 29.01.09).
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