Am 30. April 2001 haben der Vertreter des #Landesdenkmalschutzes Berlin, Dr. Jörg Haspel und der #BVG-Vorstand Finanzen, Dr. Joachim Niklas die #Grundatzvereinbarung zum #Denkmalschutz auf dem #U-Bahnhof #Märkisches Museum – einem der rund 79 #denkmalgschützten Berliner U-Bahnhöfe – unterzeichnet.
Das Thema Denkmalschutz hat in den letzten Jahren für die BVG zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere der U-Bahn-Bereich mit seiner umfangreichen, wertvollen und teilweise bereits über 100 Jahre alten Bausubstanz ist sich dem damit verbundenen geschichtlichen Zeugniswert seiner Anlagen bewusst und setzt sich deshalb intensiv mit den Belangen des Denkmalschutzes auseinander. 79 U-Bahnhöfe und einige Streckenbauwerke wurden vom Landesdenkmalamt Berlin auf der Grundlage des Berliner Denkmalschutzgesetzes inzwischen unter Schutz gestellt. Notwendige bauliche Eingriffe, um beispielsweise den Erhalt der Bausubstanz zu sichern oder um U-Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen auszustatten, werden deshalb bereits seit mehreren Jahren mit den jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt.
Im Mittelpunkt steht hierbei, erforderliche #Modernisierungen und technische Neuerungen mit dem historischen Charakter des jeweils betroffenen Bauwerks zu verbinden und #Originalbauteile so weit wirtschaftlich vertretbar zu erhalten und instand zu setzen. Aus den Erfahrungen der oftmals aufwendigen und zeitraubenden Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren der letzten Jahre ist sowohl aufseiten der #Denkmalschutzbehörden als auch aufseiten der BVG der Wunsch nach einer #Vereinheitlichung und damit auch #Beschleunigung dieser Verfahren entstanden. Ein erster Schritt dankenswerter Schritt in diese Richtung war die Einsetzung eines Ansprechpartners im #Landesdenkmalamt Berlin für den gesamten #U-Bahn-Bereich im Jahre 2000. So konnten bereits einige wichtige #netzübergreifende Lösungen für grundlegende Fragestellungen, die sich auf jedem U-Bahnhof wiederholen, erarbeitet werden.
Ein weiterer großer Schritt ist nun die Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben. Den bezirklich gegliederten unteren Denkmalschutzbehörden und der BVG wird dadurch erstmalig ein Hilfsmittel in die Hand gegeben, um den denkmalrechtlichen #Stellenwert eines U-Bahnhofs und des darin enthaltenen ›#Schutzguts‹ schnell zu ermitteln.