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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1) Treffen Informationen zu, dass das #Landeskartellamt Berlin ein kartellrechtliches
Ermittlungsverfahren gegen die auf der #Innenstadt-Spree aktiven #Reeder bzw. Verbände durchführt
und wie ist hier der aktuelle Stand?
Zu 1.: Die Landeskartellbehörde Berlin nimmt die kartellbehördlichen Aufgaben und
Befugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fällen wahr, in
denen die Wirkung eines möglicherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens nicht
über das Gebiet des Landes Berlin hinausreicht. Es ist zutreffend, dass die
Landeskartellbehörde Berlin ein Verfahren führt, bei der es um die Wettbewerbssituation
im Innenstadtbereich der Spree geht. Es wird untersucht, ob die #Zugangsmöglichkeiten
für Anbieter von #Schiffsverkehr in den Innenstadtlagen der Spree in wettbewerbswidriger
Weise beschränkt sind. Grundsätzlich werden – mit Ausnahme etwaiger Bestätigungen
bereits aus der Presse bekannter Fakten – keine Auskünfte zum Inhalt von laufenden
Verfahren erteilt.
2) Welche Haltung vertritt der Senat bzw. die Berliner #Wasserbehörde in diesem Kartellverfahren?
Zu 2.: Der Senat nimmt über die Landeskartellbehörde die Aufgabe wahr, die
Wettbewerbsvorschriften im Land Berlin durchzusetzen. Diese erhält zur Erfüllung ihrer
Aufgabe von Unternehmen, Verbänden sowie ggf. Bundesbehörden und
Landesbehörden wie der Berliner Wasserbehörde Auskunft auf ihre für die Ermittlung des
Sachverhalts und die rechtliche Beurteilung erforderlichen Auskunftsverlangen.
3) Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse
bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde des Landes über zukünftig notwendige Vergabekriterien
auszutauschen? Ist es weiterhin richtig, dass die Wasserbehörde ihre Teilnahme dazu abgelehnt hat?
Was sind die Gründe dafür?
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Zu 3.: Nein, es ist nicht richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde Berlin über
zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen. Es erfolgte eine Anfrage, die
einen im Genehmigungsverfahren befindlichen Vorgang betraf. Die Terminanfrage für
den konkreten Einzelfall musste abgelehnt werden, da sich die Anfrage auf das laufende
Genehmigungsverfahren bezog.
4) Haben zu diesen Themenbereichen Abstimmungen stattgefunden, wann mit welchen
Teilnehmer:innen, welchen Inhalten und welchen Ergebnissen?
Zu 4.: Zu diesen Themenbereichen haben keine Abstimmungen stattgefunden.
5) Gibt es Pläne, nach Beendigung des Kartellverfahrens die wettbewerbsrelevanten Anlegestege
(wieder) vom Land verwalten zu lassen?
Zu 5.: Der Senat plant derzeit nicht, die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder)
vom Land verwalten zu lassen. Konkrete Pläne wären auch verfrüht, solange noch nicht
klar ist, ob ein Problem beim Zugang zu #Stegflächen vorliegt.
6) Wann ist voraussichtlich mit einem Abschluss des Kartellverfahrens zu rechnen?
Zu 6.: Aussagen zur Dauer von Kartellverwaltungsverfahren sind nicht möglich, weil
diese zum einen nicht fristgebunden sind, zum anderen oft von externen Faktoren wie
dem – z.B. pandemiebedingt – verzögerten Zugang zu erforderlichen Informationen
beeinflusst werden.
7) Wie bewertet der Senat dieses Verfahren und wie will er zukünftig eine umwelt- und klimagerechte
#Mobilität auf den Berliner Gewässern sicherstellen?
Zu 7.: Für die nachhaltige und möglichst emissionsarme Nutzung von innerstädtischen
Häfen, Anlegestellen oder ähnlichen Anlagen in Berliner Gewässern ist es Zielsetzung
des Senates, eine emissionsarme Schifffahrt zu unterstützen und/oder Einschränkungen
für hoch emittierende Schiffe durchzusetzen. Die Prüfung zur praktischen Umsetzung ist
noch nicht abgeschlossen.
8) Möchte der Senat seinen Ausführungen noch etwas hinzufügen?
Zu 8.: Der Senat möchte den Ausführungen nichts hinzufügen.
Berlin, den 6. Mai 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe