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Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:
- Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
- Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
- #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
- Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
Spannkammerrückwand - Rückbau und Neubau Geländer
Frage 2:
Was hat die Sanierung damals gekostet?
Antwort zu 2:
Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
Frage 3:
Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
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Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
vorgenommen?
Antwort zu 3:
Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
Antwort zu 4:
Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
Frage 5:
Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
#Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
Antwort zu 5:
Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
#Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
werden.
Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
Frage 6:
Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
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Antwort zu 6:
Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
#Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
Frage 7:
Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
Antwort zu 7:
Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
Frage 8:
Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
Antwort zu 8:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 9:
Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
Antwort zu 9:
Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
Frage 10:
Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
ist? Wenn nein, warum nicht?
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Antwort zu 10:
Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
Berlin, den 18.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz