Bahnhöfe: Vandalismus an Berliner Bahnhöfen, aus Senat

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus ei- gener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt sind. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

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