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Frage 1:
Nach welchen #Kriterien entscheidet die #Verkehrslenkung Berlin, ob und wann eine #Festzeitsteuerung, eine
#verkehrsabhängige Steuerung oder eine Steuerung auf #Anforderung an einer #Lichtsignalanlage erfolgt?
Antwort zu 1:
Die Festlegung der Steuerungsart einer Lichtsignalanlage (#LSA) erfolgt durch die
Verkehrslenkung Berlin auf Basis der bestehenden unterschiedlichen verkehrlichen
Erfordernisse aller Verkehrsarten und der jeweiligen örtlichen Randbedingungen.
Festgelegte Kriterien gibt es dazu nicht. Es handelt sich immer um
Einzelfallentscheidungen unter Abwägung aller verkehrlicher Interessen. Die
verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten einer LSA ergeben sich aus den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA).
Frage 2:
Welche weiteren Steuerungsmöglichkeiten für Lichtsignalanlagen gibt es darüber hinaus?
Antwort zu 2:
Durch Festzeitsteuerungen, verkehrsabhängige Steuerungen und durch eine LSASteuerung
auf Anforderung werden die unterschiedlichen Bedarfe einer LSA-Steuerung
zur Realisierung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufes vollumfänglich
abgedeckt.
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Als Festzeitsteuerungen werden Steuerungen bezeichnet, die für bestimmte Tageszeiten
für mehrere Stunden immer gleich laufende Programme schalten, zum Beispiel ein
Tagesprogramm, ein Nachtprogramm, ein Frühspitzenprogramm und ein
Spätspitzenprogramm, um dem tageszeitlich unterschiedlichen Verkehrsaufkommen
jeweils gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitplanabhängige Auswahl
der Signalprogramme. Darüber hinaus werden in diesen Programmen die akustischen
Freigabesignale für Blinde und Sehbehinderte, soweit diese vorhanden sind, nur auf deren
Anforderung freigegeben. Diese Freigabe stellt eine Art der verkehrsabhängigen
Steuerung dar.
Eine verkehrsabhängige Steuerung ist darüber hinaus eine Steuerung, die sich im Laufe
eines festgelegten Zeitraumes (z.B. innerhalb eines Tages oder einer Woche) verändert
oder von Verkehrsteilnehmenden beeinflusst wird, um dem tatsächlichen
Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Weitergehende verkehrsabhängige Steuerungen
reagieren direkt auf das Verkehrsaufkommen der unterschiedlichen am Verkehr
Teilnehmenden. Eine reine Fußgänger-LSA wird häufig auf Anforderung betrieben, damit
sie nur dann schaltet, wenn für zu Fuß Gehende auch ein Querungsbedarf besteht. Hier
gibt es die insbesondere zur Schulwegsicherung eingesetzte Variante der
Sofortanforderung, bei der, nach Betätigung des Anforderungstasters, die Anlage sofort
schaltet und der Fußverkehr bereits nach wenigen Sekunden sein Grün erhält. Alternativ
kann diese Anforderungsschaltung auch in eine Koordinierung eingebunden werden, so
dass die Fußgängerfreigabe nicht den Fahrzeugpulk innerhalb einer „grünen Welle“ für
den Fahrverkehr unterbricht. Darüber hinaus gibt es in Berlin vereinzelt spezielle
Schaltungen für zu Fuß Gehende, bei denen nach der Anforderung besondere Phasen mit
einer verlängerten Fußgängergrünzeit geschaltet werden.
Die Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfordert in der Regel
verkehrsabhängige Steuerungen. Die Busse und Straßenbahnen melden sich über Funk
an der LSA an (und ab) und erhalten dann entweder eine vorgezogene oder verlängerte
Freigabezeit oder auch eine eigene Sonderphase. Für den Fahrzeugverkehr bietet sich
eine verkehrsabhängige Steuerung an, wenn das Verkehrsaufkommen starken
Schwankungen unterliegt. So können beispielsweise Linksabbiegesignalisierungen, wie
sie im Zusammenhang mit Straßenbahnen in Straßenmittellage vorkommen, nur auf
Anforderung freigegeben werden, wenn kein starker oder nur sporadischer
Linksabbiegeverkehr vorhanden ist. Eine Freigabezeit kann abgebrochen werden, wenn
keine Fahrzeuge mehr auftreten, um Abbiegeverkehren oder der Nebenrichtung früher
Grün zu geben. Ebenso kann eine Freigabe verlängert werden, wenn beispielsweise ein
Stau auftritt.
Eine verkehrsabhängige Steuerung setzt zudem voraus, dass der vorhandene Verkehr,
bzw. die Verkehrsteilnehmenden richtig erfasst werden können. Zur Anforderung von
Verkehrsarten oder zur Bemessung von Verkehrsströmen müssen entsprechende
Detektionsmöglichkeiten vorhanden sein, wie zum Beispiel Induktionsschleifen, eine
Videodetektion, Anforderungstaster oder eine Funkanforderung. Gelegentlich sind hier
bauliche Einschränkungen zur Montage von Erfassungseinrichtungen zu beachten, die
gegebenenfalls die Möglichkeiten einer verkehrsabhängigen Steuerung einschränken.
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Frage 3:
Wann wurde dieser Kriterienkatalog erarbeitet?
Frage 4:
Wer evaluiert in welchen Abständen den Kriterienkatalog?
Frage 5:
Wo ist der Kriterienkatalog veröffentlicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Es gibt keinen erarbeiteten, evaluierten oder veröffentlichten Kriterienkatalog.
Frage 6:
Welche Kombinationen der Steuerung sind an den Berliner Lichtsignalanlagen möglich?
Antwort zu 6:
Im Ergebnis können alle in Beantwortung der Frage 2 genannten
Steuerungsmöglichkeiten einer LSA, in Abwägung des jeweiligen Einzelfalles und der
unterschiedlichen verkehrlichen Interessen, in einer Kombination angeordnet und realisiert
werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz