Flughäfen: Richtfest für das Terminal 2 am Flughafen Berlin Brandenburg, aus Berliner Flughäfen

Die #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und die ZECH Bau GmbH haben heute die #Fertigstellung des Rohbaus des #Terminals 2 am #BER mit dem Richtfest gefeiert. Das #T2 ist für 6 Millionen Passagiere im Jahr ausgelegt und dient als Terminal für Abflug und Ankunft. Es stellt alle Funktionen von Check-in, Gepäckaufgabe und -ausgabe über Sicherheitskontrollen und Serviceeinrichtungen bis hin zu Einzelhandel und Gastronomie bereit. Der Einstieg in das Flugzeug erfolgt von den Warteräumen im Pier Nord, an den das Terminal T2 über zwei Brücken angebunden ist. Das Gebäude soll im Oktober 2020 mit dem BER in Betrieb gehen.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit dem Richtfest ist ein erster wichtiger Meilenstein beim Terminal T2 geschafft. Jetzt wird es darauf ankommen, bis zum Herbst die Voraussetzungen für den Einbau der Gepäckförderanlage zu schaffen. Wenn das T2 in Betrieb geht, erhöhen wir die Kapazität des BER auf 28 bis 30 Millionen Passagiere. Zusammen mit dem Flughafen Schönefeld, der ab dem nächsten Jahr als Terminal 5 ein Teil des Flughafens Berlin Brandenburg wird, können am Standort dann über 40 Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden. Mein Dank gilt den beteiligten Firmen, Bauarbeitern und Behörden sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Kurt Zech, Geschäftsführender Gesellschafter der Zech Group GmbH: „Wir freuen uns, heute das Richtfest für den #Rohbau des Terminal 2 mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH feiern zu dürfen. Für dieses besondere Projekt haben wir mit der ZECH Bau und der ROM Technik ein schlagkräftiges Team aus dem Hause der Zech Group zusammengestellt, was wir mit der planmäßigen Fertigstellung des Rohbaus von Terminal 2 unter Beweis gestellt haben.“

Das Terminal T2 wird direkt vor dem #Pier Nord errichtet und bietet auf einer Fläche von 240 x 40 Metern und einer Höhe von ca. 15 Metern eine Gesamtfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Es hat eine Kapazität von jährlich sechs Millionen Passagieren und erhöht die Kapazität des BER in der ersten Ausbaustufe auf 28 bis 30 Millionen Passagiere. Zusammen mit dem Flughafen Schönefeld, der bis Ende 2025 in Betrieb sein wird (später BER-Terminal T5), können am Flughafenstandort so ab 2020 über 40 Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden.

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Flughäfen: Aufsichtsrat empfiehlt Projektgesellschaft für den Bau von Terminal 3 Kabel und Brandmeldeanlage im Terminal 1 weiterhin nicht mängelfrei, aus Berliner Flughäfen

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Baufortschritt am #BER beschäftigt und sich dabei ausführlich mit den kritischen prüfpflichtigen #Kabelgewerken und der #Brandmeldeanlage auseinandergesetzt. Weitere Themen waren die zu gründende Projektgesellschaft zur Planung des #Terminals 3, die Evaluierung des Aufsichtsrates und der Stand der Vorbereitungen für die operative #Inbetriebnahme des BER (#Projekt-ORAT).

Im Zusammenhang mit dem Baufortschrittsbericht und dem Bericht des TÜV wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, dass es bei den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage noch zahlreiche Mängel gibt. Ausführlich wurde die Frage behandelt, ob und in welchem Ausmaß Verzögerungen bei der Fertigstellung dieser Gewerke zu erwarten sind. Die Geschäftsführung berichtete über verbindliche Zusagen der zuständigen Dienstleister über konkrete Fortschritte bis Ende des ersten Quartals. Wenn diese eingehalten werden, dürfte die Terminierung der für den Sommer anstehenden Wirkprinzipprüfungen nicht beeinträchtigt sein. Dass der TÜV als unabhängiger Sachverständiger seine Perspektive auf die letzten Monate der Baufertigstellung berichtet hat, half dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang sich ein genaueres Bild von der Situation auf der Baustelle zu machen.

Nach ausführlicher Beschäftigung mit dem Thema Projektgesellschaft für das Terminal 3 gab der Aufsichtsrat der Vorbereitung für eine Projektgesellschaft grünes Licht für den eingeschlagenen Weg und beauftragte die Geschäftsführung, im Mai 2019 entsprechende Verträge zur Gründung der Projektgesellschaft den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat vorzulegen.

Der Aufsichtsrat unterstützt die Geschäftsführung außerdem bei den Erwerbsabsichten für das ILA Gelände in Selchow. Ausschlaggebend dafür waren sowohl die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten von Hallen- und Parkplatzflächen als auch die Sicherung der ILA am Standort Schönefeld über das Jahr 2020 hinaus.

Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Vorbereitungen der operativen Inbetriebnahme. Im sogenannten Projekt ORAT sind wichtige Prozesse wie die Verteilung der Fluggesellschaften auf die drei Terminals sowie Untersuchungen zum konkreten Umzug des Flugbetriebs von Tegel zum BER gestartet worden.

Zum Thema Langstreckenentwicklung berichtete die Geschäftsführung, dass verschiedene Airlines bei Gesprächen auf der ITB Interesse zur Aufnahme von Langstreckenverbindungen gezeigt haben. Richard Grenell, der US-amerikanische Botschafter, regte während der Präsentation der neuen Berlin-Philadelphia-Verbindung an, zusätzliche Langstreckenverbindung u.a. zwischen Berlin und Washington aufzunehmen.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich auch mit den Ergebnissen der im Herbst 2018 in Auftrag gegebenen Evaluierung seiner Arbeit. Um festzulegen, welche Hinweise aus der Evaluierung für die eigene Arbeit umgesetzt werden sollen, trifft sich der Aufsichtsrat Ende Mai zu einer zusätzlichen Sitzung.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir haben uns heute intensiv mit den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage beschäftigt. Hier müssen sich die verantwortlichen Firmen noch kräftig anstrengen, um die versprochenen Termine zu halten. Die Ergebnisse unserer Selbstevaluation haben gezeigt, dass es bei unserer Arbeit als Aufsichtsrat durchaus Verbesserungspotenzial gibt. Wir werden uns die Zeit nehmen, konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu beraten und umzusetzen.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Performance der dienstleistenden Firmen ist entscheidend. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden zusammen mit dem TÜV die Arbeiten weiterhin engmaschig und kritisch begleiten. Die Vorbereitungen des Terminals 3 sind auf gutem Wege, die Projektskizze liegt vor und die Projektentwicklung soll noch in diesem Jahr mit der Definition des Zeit- und Kostenrahmens abgeschlossen werden.“

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Flughäfen: Zechbau GmbH baut BER-Terminal T2 als Generalunternehmer, aus Berliner Flughäfen

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Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat die #Zechbau GmbH aus Bremen als #Generalunternehmer mit dem Bau des neuen #Terminals #T2 am #Flughafen #BER beauftragt. Der Auftrag, der in einem EU-weiten Verfahren ausgeschrieben worden war, umfasst die Leistungen für den Hochbau und die technische Ausrüstung des Gebäudes.

Die #Baugenehmigung des Bauordnungsamts des Landeskreises #Dahme-Spreewald für das Terminal T2 liegt seit Juli vor. Zudem wurden die erforderlichen #Baufeldvorbereitungen planmäßig abgeschlossen, so dass bereits in den kommenden Tagen mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden kann. Im Jahr 2020 soll das Terminal T2 fertiggestellt sein.
 

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:

„Aus den Erfahrungen und Schwierigkeiten mit dem äußerst komplexen Fluggasterminal T1 haben wir gelernt. Das Terminalgebäude T2 ist optisch ansprechend, aber stark funktional konzipiert. Die Vergabe des Bauauftrags an einen Generalunternehmer ist Teil dieses pragmatischen Ansatzes. Mit der Zechbau GmbH haben wir einen Generalunternehmer, der zahlreiche Bauprojekte, unter anderem am Flughafen Hannover, erfolgreich umgesetzt hat.“
 

Das Terminal T2 wird direkt vor dem Pier Nord errichtet und bietet auf einer Fläche von 240 x 40 Metern und einer Höhe von ca. 15 Metern eine Gesamtfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Es hat eine Kapazität von jährlich sechs Millionen Passagieren und erhöht die Kapazität des BER in der ersten Ausbaustufe auf 28 Millionen Passagiere. Zusammen mit dem Flughafen Schönefeld, der bis Ende 2025 in Betrieb sein wird (später BER-Terminal T5), können am Flughafenstandort so ab 2020 ca. 40 Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden.

Das Terminal T2 dient als Prozessor und stellt alle Funktionen von Check-in, über Gepäckaufgabe und -ausgabe bis zu den Sicherheitskontrollen sowie Serviceeinrichtungen und Einzelhandel sowie Gastronomie bereit. Der Einstieg in das Flugzeug erfolgt vom Pier Nord, an den das Terminal T2 über zwei Brücken angebunden ist. Insbesondere den Low-Cost-Airlines bietet das neue Terminal optimale Voraussetzungen, mehr Passagiere von und nach Berlin zu fliegen.

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Flughäfen: Erweiterungsmaßnahmen durch Terminal T1-E am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
(FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antworten
einbezogen.
1. Welche Genehmigungen sind für den Bau des #Terminals
#T1-E zu erlangen?
Zu 1.: Es werden ein Planänderungsantrag und eine
Baugenehmigung benötigt.
2. Ist die Planung zum Terminal T1-E insbesondere in
Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss zum #BER rechtlich
abgesichert?
Zu 2.: Siehe Frage 1.
3. Welche rechtlichen Risiken für die Genehmigung
der Planung zum Terminal T1-E bestehen?
Zu 3.: Es besteht das allgemeine Genehmigungsrisiko.
4. Welches ist der genaue Standort dieses zusätzlichen
Terminals T1-E?
Zu 4.: Das T1-E wird in direkter Nähe zum Pier Nord
errichtet.
5. Wann soll das Terminal in Betrieb gehen?
Zu 5.: Das Terminal soll so früh wie möglich in Betrieb
genommen werden.
6. Wie viele Flugzeug-Abstellpositionen werden zusätzlich
für dieses Terminal eingerichtet?
Zu 6.: Für das Terminal werden keine zusätzlichen
#Luftfahrzeugabstellpositionen geschaffen. Es wird das
planfestgestellte Vorfeld A ausgebaut und es werden die
bestehenden gebäudenahen Luftfahrzeugstandplätze, z. B.
vor dem Pier Nord, wie auch gebäudeferne Standplätze
des BER per Bustransfer mit genutzt.
7. Ist dieses Terminal mit dem Hauptterminal direkt
verbunden?
Zu 7.: Das T1-E soll mit dem Pier Nord verbunden
werden.
8. Ist dieses Terminal direkt mit dem BER-Bahnhof
verbunden?
Zu 8.: Es wird eine fußläufige Anbindung des T1-E
mit dem Bahnhof geben.
9. Welche bauliche Qualität hat dieses Terminal?
Zu 9.: Das Terminal soll einen einfachen Standard
aufweisen.
10. Welche Passagierkapazität hat dieses Terminal?
Zu 10.: Das Terminal kann ca. 6 – 8 Mio. Passagiere
pro Jahr (Abflieger und Ankommer) abfertigen.
11. Trifft es zu, dass nach Fertigstellung dieses Terminals
das heutige Terminal SXF-Nord nicht mehr genutzt
wird?
Zu 11.: Nein, dies trifft nicht zu
12. Trifft es also zu, dass dann zwar ein neues Terminal
gebaut wurde, dafür aber ein größeres SXF-Nord
außer Betrieb geht?
Zu 12.: Siehe Frage 11.
13. Welches wäre nach der evtl. Außerbetriebnahme
von SXF-Nord dann die Gesamtkapazität des BER?
Zu 13.: Die Gesamtkapazität des BER beträgt ab Fertigstellung
des neuen Terminals 40 Mio. Passagiere.
Hiervon entfallen auf den SXF-Nord 8 Mio. Passagiere.
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Kapazitäten ab dem
Jahr 2024 ist derzeit in Planung.
14. Welche Passagierzahl wird dann am BER nach
den aktuellsten Schätzungen erwartet?
Zu 14.: Verkehrserwartung nach den aktuellen Passagierprognosen
der FBB:
• 2020 ca. 37 Mio. Passagiere,
• 2023 ca. 39 Mio. Passagiere,
• 2025 ca. 42 Mio. Passagiere.
15. Welche Finanzmittel stehen für diesen Bau zur
Verfügung, wenn doch angeblich die Mittel der FBB nur
bis Mitte 2018 ausreichen?
Zu 15.: Im Rahmen des durch den Aufsichtsrat genehmigten
Ausbauprogramms BER stehen für dieses
Projekt rd. 200 Mio. EUR zur Verfügung. Derzeit findet
eine Variantenuntersuchung zur Validierung statt.
16. In welcher Form wird man dem Ziel der FBB gerecht,
eine Kapazitätsreserve von 20% vorzuhalten, wie
noch im FBB-Geschäftsbericht 2014 als Ziel festgelegt?
Zu 16.: Die im Geschäftsbericht 2014 genannte Kapazitätsreserve
bezieht sich nur auf die Startkapazität im
Eröffnungszeitraum.
Berlin, den 04. Mai 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017)

Flughäfen weltweit BER und SXF: Zwei Terminals hätte nicht nur Berlin, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughaefen-weltweit-ber-und-sxf-zwei-terminals-haette-nicht-nur-berlin/9479796.html

Bleibt #Schönefeld-Alt in Betrieb, gibt es auf dem #BER-Gelände zwei #Terminals, die nicht direkt miteinander verbunden sind. Woanders gibt es bereits solche Beispiele, wobei häufig #Billigfluglinien dann auf ein #Abfertigungsgebäude konzentriert werden, so wie es Mehdorn auch in Schönefeld vorhat. BUDAPEST In der ungarischen Hauptstadt liegen die Terminals rund sieben Kilometer auseinander. Zu Fuß sind sie nicht miteinander verbunden. Im Terminal 1,der für Billigfluglinien vorgehalten wird, befindet sich auch der Bahnhof. BARCELONA In Barcelona sind die beiden Terminals …

Tarife + VBB: Datenschutz bei der VBB Card, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Die #Karten sind beim Einlesen an den #Terminals dem Kunden zuzuordnen. Ist sichergestellt, dass die Daten nicht gespeichert werden? Antwort zu 1: Der #VBB stimmt jeden Umsetzungs-schritt zur #VBB-#fahrCard im VBB-Tarifgebiet mit den #Datenschutzbeauftragten der Länder ab. Beim Einlesen der Karten an den Terminals wird die Gültigkeit der Applikation und der darauf abgelegten Fahrtberechtigung geprüft. Zudem wird die Kartennum-mer gegen eine täglich aktualisierte Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob die Karte/Fahrtberechtigung aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (z.B. Nichtzahlung des monatlichen Abonnementbetrages) zu sperren ist. Es werden aktuell keine Daten der Kontroll- oder Sperrtransaktion in den Terminal-Hintergrundsystemen gespeichert oder an Drittsysteme weitergegeben. Ledig-lich auf der Chipkarte wird ein Logbuch geführt, welches die letzten zehn Transaktionen speichert. Der älteste Ein-trag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsakti-onsdatensatz überschrieben. Frage 2: Falls diese doch gespeichert werden, ist es auszuschließen, dass diese Daten nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden? Antwort zu 2: Wenn ab voraussichtlich 2015 alle Transaktionsprozesse (z.B. Ticketkontrolle, -ausgabe, -änderung) pseudonymisiert in Datensätzen in den Termi-nal-Hintergrundsystemen gespeichert und an das ver-bundweite Hintergrundsystem des VBB übermittelt wer-den, wird strengstens – und immer in enger Zusammenar-beit mit Datenschutzbeauftragten der Unternehmen und der Länder – darauf geachtet, dass keine Bewegungspro-file erstellt werden. Rückschlüsse zur/zum Kun-din/Kunden werden (analog wie z.B. bei EC- und Kredit-karten) nur bei Reklamationen der/des Kundin/Kunden beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen über die Chipkartennummer hergestellt. In den Kontrollsystemen und im verbundweiten Hintergrundsystem des VBB ist es schon allein aufgrund der vorliegenden Daten nicht mög-lich, Bewegungsprofile zu erstellen. So haben beide Sys-teme keinen Zugriff auf persönliche Kundendaten, die nur bei den Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Nur in Fällen, in denen die Kundin oder der Kunde ausdrücklich aufgrund einer Reklamation die Prü-fung ausgewählter Datensätze wünscht, werden diese dem Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen zur Ver-fügung gestellt, damit dieses die Reklamation der/des Kundin/Kunden auf dessen Wunsch bearbeiten kann. Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hinter-grundsystem zusammenlaufen, werden nur zu Prüfzwe-cken verarbeitet, so dass weitestgehend automatisiert und schnell Inkonsistenzen (z. B. fehlerhafte oder unvollstän-dige Transaktionen) erkannt werden können, um entspre-chende Maßnahmen einleiten zu können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren wird die Sicherheit des Systems gewährleistet. Die Transakti-onsdaten werden nach einem definierten Zeitraum (vo-raussichtlich 60 Tage) aus dem System gelöscht. Frage 3: Wie will der VBB sicherstellen, dass die VBB-fahrCard mit effektiven Maßnahmen gegen das sog. „Cloning“ ausgestattet wird? Antwort zu 3: Um das Klonen von Chipkarten auszu-schließen, wurden Maßnahmen zur Verhinderung des Auslesens des Dateninhalts ergriffen. In die Systeme wurde ein spezifischer Zugriffsschutz implementiert. Vor jedem Zugriff wird eine gegenseitige Authentifikation zwischen Chipkarte und Lesegerät auf Basis von Zufalls-zahlen und im Trägermedium gespeicherten geheimen Schlüsseln durchgeführt. Es werden anwendungs- und berechtigungsspezifische Zugriffsrechte und Schlüssel benutzt. Des Weiteren wird zur Verhinderung von Duplikaten des Trägermediums eine weltweit eindeutige, unverän-derbare Kennung des Chips (UID Unit IDentifier) ge-nutzt. Diese Kennung ist in das Konzept zur Zugriffssi-cherung integriert. Außerdem werden auch optische Si-cherheitsmerkmale (Lasergravur) verwendet. Frage 4: Warum ist das Verfahren so gestaltet, dass al-le beteiligten Unternehmen auf die Daten der VBB-fahrCard zu greifen, jedoch der Besitzer nicht? Antwort zu 4: Die VBB-fahrCard kann auch von allen Kundinnen und Kunden an selbst zu bedienenden Info-terminals ausgelesen werden, die viele Verkehrsunter-nehmen im Verbund an zentralen Standorten installieren. Zudem gibt es Apps für NFC-Smartphones, mit denen die Dateninhalte der Karte ausgelesen werden können. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden ihre Abonnements online von zu Hause mit Hilfe eines entsprechenden Chipkartenlesege-räts verwalten und somit auch Dateninhalte direkt einse-hen können. Frage 5: Wie setzt sich der hohe Verwaltungskosten-aufwand (20 €) beim Verlust der Karte zusammen? Antwort zu 5: Die Kosten für den Kunden bei einma-ligem Verlust betragen 10 Euro. Jede weitere Neuaus-stellung einer VBB-fahrCard binnen 24 Monaten nach Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro. Es soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kun-den als verloren gemeldete Karten an andere Personen zur unberechtigten Nutzung weitergeben. Die weitergegebe-nen Karten könnten bis zu einer ersten elektronischen Kontrolle genutzt werden. Zudem soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kunden aufgrund der Möglichkeit des Ersatzes unachtsam mit ihrer VBB-fahrCard umge-hen. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass Kundendaten nicht auf den mobilen Terminals der Kontrolleure miss-braucht werden? Antwort zu 6: Mit den mobilen Kontrollterminals der Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden lediglich die Daten zur zeitlichen und räumlichen Gültigkeit, die für die Kontrolle relevant sind, von der Chipkarte ausgelesen und angezeigt. Nur bei persönlichen Abonnements wer-den (analog zur heutigen Kundenkarte) die persönlichen Daten angezeigt (Kundenname und bei Abonnements, die an ein gewisses Alter gekoppelt sind, das Geburtsdatum). Es werden aktuell jedoch keine kundenbezogenen Da-tensätze in den Terminals gespeichert. Wenn ab 2015 Transaktionsdatensätze erzeugt und an die Terminal-Hintergrundsysteme weitergegeben werden, wird durch entsprechende Zugriffsprofile sichergestellt, dass Kon-trolleure keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Frage 7: Wird sichergestellt, dass nur relevante Daten auf der Karte gespeichert werden, die keinen Rückschluss auf das Kundenverhalten zulassen? Antwort zu 7: Die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard sind von der VDV1)-Kernapplikation GmbH & Co. KG, die den durch Bund und Länder geför-derten technischen und organisatorischen Standards für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland fest-legt, verbindlich vorgeschrieben. Der VBB und alle Ver-kehrsunternehmen im Verbund sowie zahlreiche weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrs-verbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich individuelle Datenfelder einzuführen. 1) Verband Deutscher Ver-kehrsunternhmen Frage 8: Wie kann sichergestellt werden, dass der Be-sitzer einer Karte beim Missbrauch der Daten seiner Kar-ten (Cloning) keine Nachteile in Form von sofortigem Einzug der Karte, Kosten für die neue Karte etc. erfährt? Antwort zu 8: Ein „Cloning“ der Karte ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgeschlossen (vgl. Frage 3). Darüber hinaus ist durch das in das Gesamtsystem in-tegrierte Sicherheitsmanagement sichergestellt, dass – sollten jemals gefälschte Chipkarten im System auftau-chen – diese im Prüfprozess sofort erkannt werden. Sollte dann eine gefälschte Karte ein zweites Mal im System auffallen, wird die/der rechtmäßige Besitzerin/ Besitzer der Original-VBB-fahrCard umgehend informiert und erhält eine neue Karte. Das Kontrollpersonal würde eben-so sofort über die Sachlage der betroffenen Karten-nummer informiert, so dass der Kundin oder dem Kunden keine unnötigen Nachteile entstehen. Es würden der Kun-din oder dem Kunden keine Kosten entstehen. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2014)

Flughäfen: Tegel vor dem Kollaps gerettet, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/investitionen-tegel-vor-dem-kollaps-gerettet,10809148,23896530.html

Berlin – Der #Flughafen #Tegel platzt aus allen Nähten, die #Terminals sind komplett überlastet. Seit Langem arbeitet der wichtigste Berliner Flughafen an der Kapazitätsgrenze. Nun wird endlich investiert. Auch in die schlimmsten Airport-Toiletten im Land. Investitionen in Höhe von 17 Millionen Euro sollen den Flughafen Flughafen Berlin-Tegel vor dem drohenden Kollaps bewahren und den Aufenthalt für die Reisenden etwas angenehmer machen. Der Flugplatz, der zu den am stärksten belasteten in Deutschland zählt, hat internen Einschätzungen zufolge die Kapazitätsgrenze erreicht. „Tegel wird definitiv geschlossen. Aber diese Arbeiten sind unabdingbar, damit wir bis dahin einen guten Standard bieten können“, sagte Elmar Kleinert, der Betriebsleiter der Flughafengesellschaft FBB, am Freitag. Viele Anlagen des wichtigsten Flughafens der Region Berlin-Brandenburg stammen aus dessen Anfangszeit in den 1970er-Jahren. Dazu zählen die Toiletten, deren Zustand in internationalen Fluggast-Blogs besonders …