16.07.2026
Was #Freizeitfahrten im Sinne der sozialen Teilhabe betrifft, haben Menschen, denen aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im #Schwerbehindertenausweis durch ein Feststellungsverfahren das Merkzeichen „ T“ zuerkannt wurde, die Möglichkeit, das auf der Grundlage des § 12 des Landesgleichbe- rechtigungsgesetzes Berlin (LGBG) und durch die Verordnung über die Vorhaltung eines be- sonderen Fahrdienstes geregelte Angebot des Sonderfahrdienstes zu nutzen.
Die Beförderung durch den #Sonderfahrdienst erfolgt durch eine durch den Betreiber ge- stellte Fahrzeugflotte. Die Fahrten können durch die Nutzungsberechtigten 14 Tage vor dem Fahrtwunsch über eine spezielle, betreiberseitig bereitgestellte, kostenlose App, per Telefon, per Mail, im Internet und per Fax gebucht werden.
„Barrierefrei bis zum Schluss? Sichere Heimfahrt nach Großveranstaltungen, aus Senat“ weiterlesen