Bus: Schülerbeförderung in den Bezirken, aus Senat

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1. Wann wurden die letzten #Ausschreibungen zur #Schülerbeförderung in den Bezirken vorgenommen
(bitte nach Datum und Bezirk auflisten)?
Zu 1:
Alle Bezirke wurden angefragt, folgende Antworten liegen vor:
Bezirk Mitte:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung im Bezirk Mitte erfolgte durch das
Schul- und Sportamt im März 2016.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde im März 2017 die europaweite
Ausschreibung zur Schülerbeförderung veröffentlicht. Der Leistungszeitraum begann
ab 01.08.2017.
2
Bezirk Pankow:
Im Bezirk Pankow erfolgten folgende Ausschreibungen:
– 08/2016 mit Zuschlagserteilung in 12/2016 für die Beförderung vorwiegend körperund/
oder geistig behinderter Schülerinnen und Schüler
– 08/2018 mit Zuschlagserteilung in 09/2017 für die Schülerbeförderung zum
Schwimmunterricht.
Bezirk Spandau:
Die letzten 2 Ausschreibungen zur Schülerbeförderung – hierunter versteht der Bezirk
sowohl die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf dem
Schulweg als auch die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum
Schwimmunterricht – sind vom Ende des I. Quartals 2017 (Schulwegbeförderung)
und von Mitte des II. Quartals 2018 (Beförderung zum Schwimmunterricht).
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf fand die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung
am 01.08.2014 statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die letzte Ausschreibung erfolgte im Jahr 2017. Die Vergabe erfolgte mit dem Datum
vom 29.06.2017.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Im Bezirk Treptow-Köpenick wurde wie folgt verfahren:
a) 21.03.2018 – Tag der Bekanntmachung
b) 27.04.2018 – Zuschlagserteilung
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die Ausschreibungen für die
Schülerbeförderungen gerade erfolgt. Die Angebotsfrist lief zum 21.06.2018 aus. Die
Submissionen der Lose sind erfolgt. Die Vergaben erfolgen derzeit.
Bezirk Lichtenberg:
Der Bezirk Lichtenberg meldet folgende Ausschreibungen:
Beförderung der Grundschülerinnen und Grundschüler zum Schulschwimmen und zu
den Jugendverkehrsschulen.
Öffentliche Ausschreibung: 17-V4-04, ausgeschrieben im Januar 2017
Laufzeit: 01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
01.08.19 – 31.07.20
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Grundschulen, Förderzentren und
weiterführenden Schulen (integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) nach
3
Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und zu
Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin.
Europaweite Ausschreibung: 17-V4-16, ausgeschrieben im Juli 2017
Laufzeit: 12.02.18 – 08.02.19
11.02.19 – 07.02.20
10.02.20 – 05.02.21
Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Förderzentrums Carl-von-Linné-
Schule nach Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und
zu Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin
Europaweite Ausschreibung: 19/2015/V4, ausgeschrieben im Januar 2015
Laufzeit: 01.08.16 – 31.07.17
01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
Anmerkung:
Um kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern, wird die Ausschreibung für
das Förderzentrum Carl-von-Linné-Schule in 3 Losen aufgeteilt. Neuausschreibung
erfolgt voraussichtlich ab Januar 2019.
Bezirk Reinickendorf:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung wurde in Reinickendorf 2015
vorgenommen. Der Vertragsbeginn war aufgrund von Einlegungen von Rechtsmitteln
der 01.11.2017.
2. Wurde in die jeweilige Ausschreibung die Einhaltung der geltenden #Tariflöhne in den
Ausschreibungen auf-genommen und falls Ja, wie wird die Einhaltung der Tariflöhne kontrolliert?
Zu 2:
Bezirk Mitte:
In den jeweiligen Ausschreibungen ist die Einhaltung der geltenden Tariflöhne
aufgenommen worden. Die Kontrolle kann nur über die Rechnungslegung erfolgen.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Ja, die Einhaltung der geltenden Tariflöhne wurde in den besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und der Eigenerklärung zu #Tariftreue,
#Mindestentlohnung und #Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.
Die Kontrolle der Einhaltung der Tariflöhne ist vertraglich möglich, konnte jedoch
bisher aus personellen Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden.
Bezirk Pankow:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde der Vordruck Wirt 322 (Besondere
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen)
Gegenstand der Ausschreibung. Eine Kontrolle ist bisher nicht erfolgt.
4
Bezirk Spandau:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde die Einhaltung der geltenden Tariflöhne mit
aufgenommen. Die Bieter waren entsprechend den vergaberechtlichen
Vorgaben des Landes Berlins verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Tariftreue,
Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeträgen (Formular Wirt
322) abzugeben. Diese wird dann bei Auftragserteilung als besondere
Vertragsbedingung Bestandteil des Vertrages. Eine Kontrolle der Einhaltung der
Tariflöhne erfolgt jedoch ehrlicherweise nicht, sie wäre auch mit dem vorhandenen
Personal nicht leistbar.
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Die Tariflöhne werden nach dem Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in der
jeweiligen geltenden Fassung festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine
Angestellten gemäß dem Tarifvertrag zu entlohnen.
Die Kontrolle findet stichprobenartig statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die Ausschreibung erfolgte in Absprache mit der Vergabestelle in der SE FM. Den
Ausschreibungen wird grundsätzlich das Formblatt Wirt 322 Tariftreue Mindestentgelt
(https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/) beigefügt.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Ja, dieser Punkt war ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung "Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer" (§ 1 Abs. 4 des Berliner
Ausschreibungs- und Vergaberechts)
Jeder Bewerber musste die BvB (Besondere Vertragsbedingungen) und
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
(Wirt 322) schriftlich bestätigen.
Eine gesonderte Kontrolle erfolgt nicht.
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Tariflöhne in den Ausschreibungen ist
eine gesetzlich geregelte Voraussetzung im Vergaberecht. Die Firma verpflichtet sich
schriftlich zur Einhaltung der Zahlung der Tariflöhne.
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Bezirk Lichtenberg:
In o.g. Ausschreibungen wurde der Vordruck der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe aufgenommen. Im Zuge der Angebotsabgabe sind alle Bieter
verpflichtet, die „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) zu unterschreiben.
Die Kontrollen seitens des Schul- und Sportamtes werden jährlich durchgeführt.
Letzte Kontrollen fanden jeweils in den Firmensitzen der vertraglich gebundenen
Fuhrunternehmen statt:
Bezirk Reinickendorf:
Die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen wurden vereinbart.
Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne erfolgt stichprobenartig.
Berlin, den 05. Juli 2018
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

S-Bahn: Planungen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der -Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)