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Frage 1:
Wie häufig und aufgrund welcher #Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 #Verstöße gegen die #Straßenverkehrsordnung (gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2017 wurden im Land Berlin insgesamt 3.732.428 #Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt; im Jahr 2018 waren es 3.895.141.
Nachträgliche Auswertungen in dem bei der #Bußgeldstelle zur Ahndung von Verkehrsord- nungswidrigkeiten verwendeten Fachverfahren sind nur 14 Monate rückwirkend möglich. Innerhalb des statistisch auswertbaren Zeitraums (19.05.2018 – 19.07.2019) ergibt sich folgende Verteilung der Verstöße:
Verstoßarten	Anzahl
Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs	3.544.899
Geschwindigkeitsüberschreitung	1.097.032
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung	96.480
Verkehrsunfälle	86.198
Rotlichtverstöße	67.106
Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung	30.476
Mobiltelefonbenutzung	24.557
Sicherheitsgurt	9.254
Halterverstoß	6.986
Verkehrszeichen ignoriert	5.919
Überholverbot	2.421
Unvorsichtiges Fahren	2.327
Einnahme berauschender Mittel	2.250
Alkohol im Straßenverkehr	1.057
Polizeianweisung ignoriert	907
Unbefugte Fahrstreifenbenutzung	682
Schutzhelm	456
Überladung	371
Abstandsverstoß	132
Terminüberschreitung Abgasuntersuchung	3
Gesamt	4.979.513
Hinsichtlich der Unterteilung nach Bezirken ist eine statistische Auswertung nur für Anzei- gen der Ordnungsämter möglich, nicht für polizeiliche Anzeigen. Daher ist das Gesamter- gebnis hinsichtlich der Verstoßarten höher als das der bezirklichen Auswertung. Die ge- wünschten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Berliner Bezirke	Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf	472.477
Friedrichshain-Kreuzberg	351.112
Lichtenberg	90.880
Marzahn-Hellersdorf	29.765
Mitte	874.319
Neukölln	117.804
Pankow	393.230
Reinickendorf	70.857
Spandau	58.256
Steglitz-Zehlendorf	139.720
Tempelhof-Schöneberg	212.895
Treptow-Köpenick	70.554
Gesamt	2.881.869
Frage 2:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang #Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Die nachstehenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die erlassenen Buß- geldbescheide. Verfahrenserledigungen durch Zahlung von Verwarnungsgeldangeboten, Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz sowie Verfahrenseinstellungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Die erbetenen Daten für den Auswertungszeitraum 19.05.2018 – 19.07.2019 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Verstoßarten	Anzahl Bußgeldbescheide
Abstandsverstoß	87
Alkohol im Straßenverkehr	934
Terminüberschreitung Abgasuntersuchung	2
Einnahme berauschender Mittel	1.411
Verkehrszeichen ignoriert	929
Geschwindigkeitsüberschreitung	117.889
Halterverstoß	4.543
Mobiltelefonbenutzung	18.172
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung	25.316
Polizeianweisung ignoriert	471
Rotlichtverstöße	48.666
Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs	82.585
Schutzhelm	130
Sicherheitsgurt	3.298
Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung	8.785
Überholverbot	753
Überladung	292
Unbefugte Fahrstreifenbenutzung	218
Verkehrsunfälle	24.132
Unvorsichtiges Fahren	998
Gesamtergebnis	339.611
Die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder beträgt 34.219.298,50 €.  Nachstehend die Anzahl der Bußgeldbescheide, aufgeteilt auf die Berliner Bezirke:
Bezirk	Anzahl Bußgeldbescheide
Charlottenburg-Wilmersdorf	8.532
Friedrichshain-Kreuzberg	7.267
Lichtenberg	2.424
Marzahn-Hellersdorf	536
Mitte	16.197
Neukölln	3.412
Pankow	7.821
Reinickendorf	1.670
Spandau	1.222
Steglitz-Zehlendorf	1.982
Tempelhof-Schöneberg	3.536
Treptow-Köpenick	1.961
Gesamt	56.560
Frage 3:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 1. und 2. die Wirksamkeit der Regelungen der Stra- ßenverkehrsordnung durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 3:
Für die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (#StVG) erlassene Straßenverkehrs- ordnung (#StVO) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.
Die Wirksamkeit der erlassenen Bestimmungen bemisst sich nicht allein nach den geahn- deten Verstößen.
Frage 4:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die #Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 4:
Vom LABO wird dazu mitgeteilt:
Art des Verstoßes	2017	2018
Verpackungsvorschriften	34	24
Schulungsauflagen	10	9
fehlende schriftliche Weisungen	32	43
Kennzeichnungsverpflichtungen	17	27
fehlende Ausrüstungsgegenstände	38	64
Ladungssicherungsvorschriften	167	157
sonstige	19	9
insgesamt	317	333
Frage 5:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 5:
Vom #LABO wurden 2017 insgesamt 130 Bußgelder in Höhe von 25.315,50 € verhängt, sowie insgesamt 148 Bußgelder in Höhe von 29.518,00 € im Jahr 2018.
Eine Gliederung nach Tatbeständen ist nicht möglich.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 4. und 5. die Wirksamkeit der Regelungen der Ge- fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 6:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 7:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 7:
Die Technische Aufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz (#TAB) verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßen- bahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) zentral für ganz Berlin. Eine Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nicht. Im Jahr 2017 wurden 77 Ordnungswidrigkeitsverfahren und im Jahr 2018 80 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.
Folgende Verstöße wurden vom LABO mitgeteilt:
Art des Verstoßes	2017	2018
Verhalten des Fahrers (§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä.	232	124
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec-Karten- lesegerät	536	192
ungenehmigte Personenbeförderung, Fahren ohne FzF	52	48
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahrpreis, Fahren ohne eingeschal- tetes Taxameter	76	104
Parken am Halteplatz, Bereithalten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO)	240	214
fehlende Vorschriften u. Unterlagen (§ 6 TaxO)	116	188
Auszug aus der Genehmigungsurkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG)	24	18
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft)	56	24
falsche Kenntlichmachung (Farbe)	232	68
sonstige	44	76
insgesamt	1608	1056
Frage 8:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 8:
Von der TAB wurden 2017 insgesamt rd. 625,- € und 2018 rd. 1000,- € an Verwarn- und Bußgeldern verhängt.
Das LABO teilt dazu mit:
Art des Verstoßes	Anzahl Bußgelder 2017	Höhe insgesamt 2017	Anzahl Bußgelder 2018	Höhe insgesamt 2018
Verhalten des Fahrers
(§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä.	12	4.216,00 €	2	152,00 €
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec- Kartenlesegerät
43
9.464,50 €
6
761,00 €
ungenehmigte Personenbeförde- rung, Fahren ohne FzF	12	8.350,50 €	12	15.059,75 €
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahr- preis, Fahren ohne eingeschalte- tes Taxameter
8
2.077,00 €
2
257,00 €
Parken am Halteplatz, Bereithal- ten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO)
27
28.188,50 €
7
1.846,00 €
fehlende Vorschriften u. Unterla- gen (§ 6 TaxO)	10	1.736,50 €	4	1.528,50 €
Auszug aus der Genehmigungs- urkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG)	0	0,00 €	0	0,00 €
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft)	0	0,00 €	0	0,00 €
falsche Farbe von Ersatzteilen	0	0,00 €	0	0,00 €
sonstige	15	11.516,50 €	17	13.798,15 €
insgesamt	127	65.549,50 €	50	33.402,40 €
Frage 9:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 7. und 8. die Wirksamkeit des Personenbeförde- rungsgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 9:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 10:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des #Fahrlehrergesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Frage 11:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 10 und zu 11:
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.
Das LABO teilt Folgendes mit:
Art des Verstoßes	Verstöße 2017	Bußgelder 2017	Verstöße 2018	Bußgelder 2018
Fortbildungspflicht	23	3.405,50€	2	407,00€
Fahrlehrerschein nicht ab- gegeben	1	103,50€
Beschäftigungsverhältnis nicht im Fahrlehrerschein ausgetragen
6
389,11€
2
185,95€
insgesamt	30	3898,11€	4	592,95€
2018 wurden aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2018 weniger Verstöße geahn- det.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 10. und 11. die Wirksamkeit der Regelungen des Fahrlehrergesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 12:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 13:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Frage 14:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.
Vom LABO wurden keine Verstöße festgestellt.
Frage 15:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 13. und 14. die Wirksamkeit der Regelungen der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 15:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz