24.03.2023
Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen ist von den angekündigten #Streikmaßnahmen im #ÖPNV nicht direkt betroffen. Für die BVG gilt ein eigener #Tarifvertrag, der aktuell nicht verhandelt wird. Es gilt für den Bereich der BVG also tarifrechtlich eine sogenannte #Friedenspflicht.
Die Gewerkschaften Ver.di und EVG kündigen für Montag, 27. März 2023 gemeinsame Streikmaßnahmen an. Voraussichtlich betroffen sind auch der #Regional- und #S-Bahnverkehr in Berlin, nicht jedoch die U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Fähren der BVG. Für die BVG-Fahrgäste heißt das aber: Sie sollten sich während des Streiks auf vollere Fahrzeuge und möglicherweise längere #Wartezeiten einstellen.
„BVG: Busse und Bahnen der BVG sind am 27. März wie gewohnt unterwegs, Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen ist von den angekündigten Streikmaßnahmen im ÖPNV nicht direkt betroffen., aus BVG“ weiterlesen