Airlines müssen ihre Start- und #Landerechte in der EU künftig wieder stärker nutzen, um diese nicht zu verlieren. Vertreter der EU-Staaten einigten sich am Mittwoch darauf, dass nach coronabedingten Ausnahmen für die Wintersaison wieder nahezu die #Standardnutzung der sogenannten #Slots gelten soll.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem Ausbau des #Verkehrsflughafens-Schönefeld zum #BER entsteht eine völlig neue Situation am Standort #Schönefeld. Jedoch bleiben die Berliner Kunden – die Airlines – im Prinzip die gleichen. Dadurch, dass das #Luftverkehrswachstum in Berlin besonders durch die #Billigairlines getrieben wurde, wird der BER mit seiner Eröffnung ebenfalls von Low Cost Carriern (LCC) dominiert.
Wie schätzt der Senat die Flughafensituation ein, wenn entsprechend der historisch entstandenen und aktuellen Slotverteilung mit der BER-Eröffnung dort überwiegend nur #LCC starten und landen werden? Zu 1.: Low Cost Carrier haben tendenziell kürzere Umkehrzeiten, was sich positiv auf die Auslastung der Infrastruktur auswirkt. Die Anzahl vor Ort positionierter Flugzeuge steigt und verkehrsarme Zeiten werden besser ausgelastet.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die #Billigflieger vom ausgebauten Flughafen Schönefeld durch BER-adäquate Airlines bzw. Flüge zu substituieren, wie durch Langstreckenflüge und mehr Umsteiger (Transit- und Transferpassagiere)?
Wie geht die Flughafengesellschaft kurz vor der geplanten BER-Eröffnung konzeptionell damit um, dass in der Vergangenheit Berlin vergebene „historische #Slots“ (bzw. „Großvaterrechte“ / „grandfathering“) auf dem ausgebauten Verkehrsflughafen Schönefeld erhalten bleiben, und dass einmal vergebene Slots an Airlines nur unter der Voraussetzung kündbar sind, wenn nicht mindestens 80 % der Slots von den Airlines genutzt werden?
Welche Möglichkeiten hat die FBB, wenn diese Slots für den BER bereits vergeben wurden und Slots nur aus einem Slotpool neu geschaffener, nicht genutzter und zurückgegebener Slots neu vergeben werden können? Zu 2. bis 4.: Flughäfen haben eine Betriebspflicht und sind grundsätzlich für alle Luftverkehrsgesellschaften, die sie anfliegen wollen, offen. Beim Flughafen SchönefeldAlt und beim zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) handelt es sich um voll 2/2 koordinierte Flughäfen. Über die Vergabe der Slots entscheidet die Flughafenkoordination Deutschland gemäß den Vorgaben der EU Slotverordnung VO (EWG) Nr. 95/93. Die derzeitigen Nutzer haben aufgrund ihrer sogenannten Großväterrechte auch zukünftig das Recht, den BER anzufliegen. Hiervon unabhängig wirbt die FBB regelmäßig um neue attraktive Streckenangebote, insbesondere auch im Langstreckenbereich. Erst kürzlich hat der Geschäftsführer der FBB, Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup, diesbezügliche Gespräche in Tokio geführt.
Wie bewertet der Senat die Situation, dass Slots fast ausschließlich nur durch die Schaffung neuer Slots vergeben werden könnten, jedoch der BER (ohne Tegel) mit seinen Kapazitäten bei diesem starken Luftverkehrswachstum durch die LCC diesbezüglich bereits kurzfristig an seine Grenzen stößt? Zu 5.: Der Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 wird hinreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Kann der Senat die Auffassung teilen, dass mit der Eröffnung des BER kurzfristig nur dann neue Slots vergeben werden können, wenn der Flughafen Tegel nicht geschlossen wird? Zu 6.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen