www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die DB AG um Stellungnahme gebe-ten. Die Stellungnahme ist in eigener Zuständigkeit er-stellt und dem Senat übermittelt worden. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wieviel #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 in den #Fahrzeugen von #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt? Frage 2: Wieviel Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2014 auf den U- und S-#Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Durchschnittlich werden für die BVG 250 Mitarbei-ter für Fahrzeuge und U-Bahnhöfe eingesetzt.“ Die DB teilt hierzu mit: „Im Jahr 2014 wurden in Berlin seitens der Deutschen Bahn im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung insgesamt bis zu 550 Sicherheitskräfte beschäftigt, von denen ca. 295 in einem Zeitraum von 24 Stunden im Be-reich des S-Bahnnetzes, d.h. allen Fahrzeugen und allen angefahrenen Bahnhöfen zum Einsatz kommen.“ Frage 3: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Zusätzliche Einstellungen von Sicherheitskräften sind derzeit nicht geplant.“ Die DB teilt hierzu mit: „Zur Gewährleistung der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen setzt die DB weiterhin auf die hohe Perso-nalpräsenz von Bundes- und Landepolizei sowie ergän-zend von DB-eigenen Sicherheitskräften und Serviceper-sonal. Eine Erhöhung des täglich eingesetzten Sicher-heits- und Servicepersonals im Bereich der S-Bahn ist derzeit nicht vorgesehen. Der Einsatz der Sicherheitsper-sonale richtet sich nach erkannten Schwerpunkten und der aktuellen Sicherheitslage, bei Veränderungen der Sicher-heitslage werden kurzfristig weitere Sicherheitskräfte entsprechend des Bedarfs eingesetzt. Des Weiteren wird kontinuierlich der Ausbildungs- und Weiterbildungsstand der eingesetzten Personale verbessert. Darüber hinaus finden alle Aktivitäten in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden statt.“ Frage 4: Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viele Personen und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Durch die BVG werden an 34 Bahnhöfen im U-Bahnnetz sowie in drei stationären Steuerungs- und Ser-vicezentralen rund um die Uhr mobile Betriebsdienstmit-arbeiter eingesetzt. Mit dem Einsatz von Kunden-dienstpersonal auf ausgewählten U-Bahnhöfen trägt die BVG auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Fahrgäste bei. Folgende Bahnhöfe werden täglich von 6:00 bis 14:19 Uhr (Einzelbesetzung) und von 14:00 Uhr bis 22:19 Uhr (Doppelbesetzung) besetzt: Wittenbergplatz Gesundbrunnen Rudow Kurfürstendamm Frankfurter Allee Friedrichstraße Walter-Schreiber-Platz Kochstraße Osloer Straße Potsdamer Platz Darüber hinaus werden, soweit Personal vorhanden ist, folgende Bahnhöfe zu den o. g. Konditionen besetzt. (Da mit dem Personal dieser Bahnhöfe auch Ausfälle auf den o. g. Bahnhöfen kompensiert, Brandbahnhöfe und Sonderdienste abgesichert werden, ist die Besetzung hier nicht garantiert). Uhlandstraße Stadtmitte Johannisthaler Chaussee Rathaus Spandau Schönhauser Allee Tempelhof (Südring) Theodor-Heuss-Platz Frankfurter Tor Westhafen Neukölln Stationäres Personal aus dem Sicherheitsbereich wird derzeit an folgenden Schwerpunktbahnhöfen eingesetzt: Hermannplatz Berliner Straße Alexanderplatz Wittenbergplatz Fehrbelliner Platz Zoologischer Garten Kurfürstenstraße Spichernstraße Osloer Straße Mehringdamm Leopoldplatz Warschauer Straße Hallesches Tor Görlitzer Bahnhof Kottbusser Tor “ Die DB teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zur Frage 3“. Frage 5: Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 2012 sind alle Fahrzeuge und U-Bahnhöfe der BVG mit Videoanlagen ausgerüstet.“ Frage 6: Welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit moder-nen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet? Antwort zu 6: Die BVG Teilt hierzu mit: „Aktuell sind folgende U-Bahnhöfe mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet: Alexanderplatz Johannisthaler Chaussee Osloer Straße Berliner Straße Kottbusser Tor Rathaus Spandau Friedrichstraße Kurfürstenstraße Schönleinstraße Fehrbelliner Platz Leinestraße Alt Tegel Gesundbrunnen Lichtenberg Zoologischer Garten Hermannplatz Leopoldplatz Hermannstraße Mehringdamm Jannowitzbrücke Möckernbrücke Im Laufe des Jahres 2015 werden folgende Bahnhöfe ausgestattet: Adenauerplatz Lipschitzallee Olympiastadion Bismarckstraße Magdalenenstraße Schönhauser Allee Bayrischer Platz Moritzplatz Schloßstraße Eberswalder Straße Neukölln Südstern Friedrich-Wilhelm-Platz Moritzplatz Turmstraße Gneisenaustraße Deutsche Oper Tempelhof Heinrich-Heine-Straße Rudow Warschauer Straße Hallesches Tor Rathaus Neukölln Wilmersdorfer Straße Jakob-Kaiser-Platz Rosenthaler Platz Wittenau Kaiserdamm Richard-Wagner-Platz Wittenbergplatz Karl-Marx-Straße Schlesisches Tor Konstanzer Straße Samariterstraße „ Frage 7: Welche S-Bahnhöfe sind aktuell mit Über-wachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden? Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu mit: „Die im Verantwortungsbereich der DB Station & Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologi-scher Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Überwachungs-schwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespo-lizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausge-richtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsberei-che mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrs-bereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet. Die beiden Systeme befin-den sich momentan noch im Probebetrieb.4 Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Zugabfertigung am Bahnsteig oder die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Die Ausstattung von aktuell 84 S-Bahnhöfen mit Vi-deoanlagen für „ZAT-FM“ befindet sich im Roll-out, realisiert ist die Ausrüstung von 19 Stationen. Die Anla-gen werden die Daten zukünftig für 48 Stunden speichern. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der datenschutz-rechtlichen Prüfung des Verfahrens. Dann können seitens der Ermittlungsbehörden die Aufzeichnungen 48 Stunden lang eingesehen bzw. gesichert werden. Im Rahmen des Ringspeicherverfahrens werden die Daten automatisch nach 48 Stunden durch Überschreibung vernichtet. Damit wird den Anforderungen des Landesrechts zum Daten-schutz entsprochen.“ Frage 8: Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Video-kameras ausgestattet, und hat die Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH ihre Einstellung dahingehend geän-dert, dass Altfahrzeuge doch nachträglich mit Videoka-meras ausgestattet werden? Antwort zu 8: Die DB teilt hierzu mit: „Das Wagenmaterial der S-Bahn Berlin GmbH ist nicht mit Videokameras ausgestattet. Eine Nachrüstung der vorhandenen Fahrzeugflotte ist technisch äußerst schwierig und unverändert risikobehaf-tet und daher nicht vorgesehen. Bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge sollte dieser Qualitätsstandard aus Sicht der S-Bahn Berlin GmbH aber berücksichtigt werden.“ Frage 9: Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterun-ternehmen der S-Bahn Berlin GmbH Mittel für die Ver-besserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen? Antwort zu 9: Die DB teilt hierzu mit: „Durch die Deutsche Bahn AG werden jährlich sub-stantielle materielle und personelle Ressourcen zur Ver-besserung der Sicherheit gestellt, die nicht nur der S-Bahn sondern dem ÖPNV in Berlin insgesamt zu Gute kom-men. Das sind u.a. der Betrieb eines Lagezentrums (ge-meinsam mit der Bundespolizei als „Sicherheitszentrum Bahn“), regelmäßige Sicherheitsrunden mit anderen ÖPNV Betreibern in Berlin / Brandenburg, Präventions-veranstaltungen oder die Stellung von zusätzlichen Si-cherheitskräften bei Großveranstaltungen oder besonderen Lagen. Die zusätzliche Initiative der Deutsche Bahn AG für den Ausbau der Videotechnik ergänzt im Jahr 2015 das Ausbauprogramm in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG, gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und der Bundespolizei. Der Fokus wird hierbei auf einer Aufzeichnung ausgewählter sicherheitsrelevan-ter Bereiche, unter enger Einbindung des Konzerndaten-schutzes, liegen. Eingebunden in die Prüfung zur Umset-zung der zusätzlichen Maßnahme sind alle mittleren und kleineren Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Sie wurden und werden regelmäßig unter Betrachtung verschiedener sicherheitsrelevanter und betrieblicher Faktoren, für die weitere Planung, durch Vertreter der Bundespolizei und der Sicherheitsverantwortlichen der Deutschen Bahn AG bewertet.“ Frage 10: Wie viele Gewaltvorfälle auf U- und S-Bahnhöfen und in U- und S-Bahnen gab es im Jahr 2014? Antwort zu 10: Im Jahr 2014 kam es zu 2070 Gewalt-vorfällen im Bereich der U-Bahn. Bei der statistischen Erfassung ist bezogen auf Gewaltvorfälle keine Differen-zierung zwischen Vorfällen „im Zug“ und „auf dem Bahnsteig“ möglich. Angaben zur Zahl der Vorfälle im Bereich der S-Bahn können von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht gemacht werden, hier liegt die Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)