Schiffsverkehr: Biologische Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren und Röhrichtschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus Senat

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Frage 1:
Welche Maßnahmen wurden zur Wiedererreichung der biologischen #Durchlässigkeit von #Schleusen und
#Wehren in Berlin bereits durchgeführt, welche Maßnahmen sind in Planung und wann sollen diese
abgeschlossen werden?
Frage 2:
Gibt es einen #Zeitplan zur Erreichung des Ziels? Wenn ja, führen Sie bitte alle relevanten Zielzeitpunkte auf.
Antwort zu 1 und 2:
Die #Querbauwerke in #Spree und #Havel haben gegenüber denen im #Teltowkanal,
#Landwehrkanal und #Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die höhere Priorität, da sie
aufgrund des höheren Abflusses die Hauptwanderwege für #aquatische Organismen
darstellen. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegt bei der #Wasserstraßen- und
#Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Konkret geplant werden sie durch das
#Wasserstraßenneubauamt Berlin.
Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung:
#Mühlendamm (Spree): 2023,
Spandau (Oberhavel): Ende 2025,
Charlottenburg (Spree): Ende 2025.
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Frage 3:
Welche Aufgaben in Bezug auf die Durchlässigkeit fallen in das Aufgabengebiet des Bundes, welche in den
des Landes Berlin?
Antwort zu 3:
Die Länder koordinieren zur Erreichung der im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführten
Bewirtschaftungsziele Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Werden die
Bewirtschaftungsziele aufgrund einer vorhandenen Stauanlage an einer
Bundeswasserstraße nicht erreicht, sind nach § 34 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen. An allen anderen Gewässern ist
das Land Berlin zuständig.
Frage 4:
Wie steht es mit der Erreichung der biologischen Durchlässigkeit an Gewässern im Eigentum des Landes
Berlin aus, so z.B. an der Humboldtmühle in Tegel zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für
Wanderfischarten und semiaquatische Säugetierarten und der Biotopverbindung Tegeler See-Tegeler Fließ?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle und
Erpe wurden auch die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und semiaquatische
Säugetiere betrachtet und Maßnahmen entwickelt. An der Panke wurden zwei die
Durchgängigkeit behindernde Absturzbauwerke zu einem Beckenpass (Schlosspark
Schönhausen) und einer rauhen Sohlgleite (Schlosspark Buch) umgebaut. Die
Fischdurchgängigkeit wurde im Rahmen einer Untersuchung bestätigt. Die Herstellung der
Durchgängigkeit an den verbleibenden Querbauwerken ist Teil der Maßnahmen, die sich
derzeit in der Planfeststellung befinden.
Am Tegeler Fließ bestehen zwei Querbauwerke auf Berliner Landesgebiet. Aufgrund der
Lage eines Absturzes unterhalb eines Gebäudes (Humboldtmühle) sowie einer Brücke,
wurden verschiedene (Umgehungs-)Varianten geprüft. Zur Herstellung einer
ausreichenden Durchgängigkeit ergibt sich der Bau einer Fischwanderhilfe im
vorhandenen Profil, wozu der Neubau der Brücke erforderlich ist. Dies ist zeitlich zu
koordinieren.
An der Wuhle wurden bereits fünf Querbauwerke durch Sohlgleiten bzw. Beckenpässe
ersetzt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Hindernissen wird im
Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung geplant.
Es wird eine Herstellung der Durchgängigkeit bis spätestens 2027 angestrebt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Maßnahmen zum Röhrichtschutz, die in den naturnahen Bereichen von Spree
und Havel einschließlich der seenartigen Erweiterungen durchgeführt werden?
Antwort zu 5:
Die Maßnahmen zum Röhrichtschutz sind ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt naturnaher
Ufer, zum Biotopverbund und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Durch die Maßnahmen
konnte der in den 1980iger Jahren festgestellte Rückgang des Röhrichts gestoppt werden.
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Insgesamt konnte der Anteil der mit Röhricht bestandenen Ufer erhöht, Altröhrichte
geschützt und an geeigneten Uferabschnitten Röhrichtbestände durch Neupflanzung
wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Programms zum Monitoring von Röhricht
werden die Bestände alle fünf Jahre kartiert und deren Entwicklung bewertet. So konnte
durch das Röhrichtschutzprogramm an den Spree-, Dahme- und Havelseen die
Gesamtfläche an Röhrichtbeständen deutlich erhöht werden. Ausgehend von 1990, zu
Beginn des Röhrichtschutzprogramms, konnte die Röhrichtfläche von ca. 612.000 m² auf
ca. 756.000 m² im Jahr 2005 erhöht werden. Die Röhrichtfläche im Jahr 2015, dem bisher
letztmaligen Kartierungszeitraum, betrug 713.000 m². Der Rückgang zwischen 2005 und
2015 betrifft Gewässer Dämritzsee, Zeuthener See und Oberhavel wo durch Uferverbau
und starker Zunahme des Sportbootverkehrs die Bedingungen sich verschlechtert haben.
An den überwiegend naturnahen Gewässern wie Unterhavel, Tegeler See und Seddinsee
sind die Röhrichtbestände stabil bzw. zeigen einen leichten Zuwachs.
Frage 6:
Welche Maßnahmen wurden seit 2012 zum Schutz der Röhrichte umgesetzt, welche Mittel und wie viel
Personal standen dafür zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Der Schwerpunkt der seit 2012 durchgeführten Maßnahmen lag in der Erhaltung und
Erneuerung der Wellenschutzbauten (Palisaden), der Entnahme von in die Röhrichte
hineinwachsenden Gehölzen und der Sicherung vor landseitigem Betreten. Die für die
Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben standen bei Kapitel 0750, Titel
52140 – Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – zur Verfügung. Die
Umsetzung erfolgte im Rahmen der Personalkapazitäten des für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Bereichs. Darüber hinaus wurden Mittel bei Kapitel 0740,
Titel 52117 – Ufersanierung – in Anspruch genommen; hier erfolgte ein Personaleinsatz
von einer Stelle.
Frage 7:
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Beseitigung der Schäden am Röhricht und Ufererosion
an den Gewässerufern von Havel und Spree? Wenn ja, wie hoch und in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 7:
Die Gewässer Havel und Spree sind Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich ist an den
Bundeswasserstraßen der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung, in Berlin durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin,
unterhaltungspflichtig. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach dem
Bundeswasserstraßengesetz jedoch nur Maßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit und
die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluß. Steht ein
Ufergrundstück nicht im Eigentum des Bundes, so obliegen dessen Eigentümer
grundsätzlich selbst die in seinem Interesse liegenden, nicht zur Gewässerunterhaltung für
die Erhaltung der Schiffbarkeit und des Wasserabflusses gehörenden Maßnahmen,
beispielsweise zur Sicherung des Ufers oder des Grundstücks vor den Einwirkungen des
Gewässers. Die Gewässerufer der Havel und Spree befinden sich überwiegend im
Eigentum des Landes Berlin oder privater Dritter. Daher gibt es keine finanzielle
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Beteiligung des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Röhricht und Ufererosionen an
den landeseigenen oder privaten Gewässerufern. Die Unterhaltung der landeseigenen
Ufereinfassungen sowie der vom Land Berlin angelegten Röhrichtbereiche obliegt dem
Land Berlin als antragstellende Stelle. Dieses ist in den öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie den privatrechtlichen
Verträgen mit dem Bund für jeden Einzelfall geregelt.
Berlin, den 04.04.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz