S-Bahn: Kriterien der Denkmalpflege und geplante Infrastrukturausstattung beim Richtungsbetrieb am Bahnhof Ostkreuz

S-Bahn: Kriterien der Denkmalpflege und geplante Infrastrukturausstattung beim Richtungsbetrieb am Bahnhof Ostkreuz

Ereignis

Die als hochdringlich eingestufte Grunderneuerung des S-Bahnhofs Ostkreuz, für die Baukosten in Höhe von 726 Mio. DM veranschlagt sind, soll nach der Bundesmittelfreigabe im Jahr 1999 beginnen und unter Aufrechterhaltung des S-Bahn-Betriebs eine Bauzeit von 7 bis 8 Jahren beanspruchen. Da der Bahnhof als baugeschichtliches Ensemble geschützt ist, wird der Umbau unter strenger denkmalpflegerischer Begleitung durchgeführt, wobei im Endzustand eine Modernisierung auf Richtungsbetrieb mit 12 behindertengerechten Aufzügen und 17 Fahrtreppen umgesetzt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2659
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch bewertet der Senat die Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz, und in wieweit besteht Übereinstimmung in der Beurteilung dieses Sachverhaltes zwischen Senat und Deutsche Bahn AG?
2. Wann soll die Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz beginnen, und wie lange soll sie dauern?
3. Welche Auswirkungen haben die vom Land Berlin beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz für die zeitliche, technische und finanzielle Vorbereitung der Sanierung?
4. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Sanierung sein, und wer wird diese tragen?
5. Werden dem Land Berlin im Zusammenhang mit der Sanierung Kosten entstehen; wenn ja, für welche Maßnahmen und in welchem Umfang?
6. Welche Denkmalschutzbelange müssen bei der Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz berücksichtigt werden?
7. Wie werden die Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin in die Vorbereitung der Sanierung einbezogen?
8. Welche Festlegungen wurden bereits für die künftige Leistungsfähigkeit und Ausstattung des Bahnhofes Ostkreuz getroffen (Anzahl der Bahnsteige, Zugfolge, Umsteigemöglichkeiten innerhalb der S-Bahn und zu anderen Verkehrsmitteln, behindertengerechte Gestaltung der Zugänge, Anordnung von Fahrradstellplätzen, Stellplätze für Carsharing und Park and Ride usw.)?
9. Welche Verkehrsänderungen werden für die Zeit der Sanierung erforderlich sein, und wie ist hierzu der Vorbereitungsstand?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2659
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es besteht Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG, daß die Grunderneuerung des S-Bahnhofs Ostkreuz sehr dringlich ist. Die hier zuständige DB AG teilt zu dieser und den weiteren Fragen folgendes mit:
„Für die DB AG ist die Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz auf Grund des relativ schlechten Erhaltungszustandes des Bahnhofs eine Aufgabe mit höchster Dringlichkeit. Mit der Planung und Realisierung des Bahnhofsneubaus und den zugehörigen Anpassungsarbeiten wurde die DB Projekt GmbH Knoten Berlin beauftragt.
Zu 2.:
Sofern das durchzuführende Planfeststellungsverfahren komplikationslos abläuft und die Mittelfreigabe durch den Bund erfolgt, wird die Grunderneuerung des Ostkreuzes im Jahr 1999 begonnen. Nach derzeitigem Planungsstand wird der Umbau 7 – 8 Jahre dauern, da unter Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebes umzubauen ist. Längerfristige Totalsperrungen werden nicht zur Verfügung stehen.“
Zu 3.
Der Bereich Ostkreuz soll durch die geplante A 100 unterquert werden. Die A 100 ist Bestandteil der Planung zur Schließung des mittleren Straßenringes (Senatsbeschluß Nr. 6204/95 vom 8. August 1995). Nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand hat die Autobahnplanung keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Gestaltung der Bahnanlagen. Ebenso wird eingeschätzt, daß mögliche bauliche Vorleistungen für die Autobahn sich in die entsprechenden Bauzustände der Bahn einpassen lassen und dadurch keine zeitlichen Verzögerungen eintreten werden.
Zu 4.:
Die hier zuständige Deutsche Bahn AG nimmt wie folgt Stellung:
„Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf 726 Mio. DM. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Grunderneuerung (GVFG und DB GrG § 22), Mitteln des Pilzkonzeptes für den Knoten Berlin (BSchWabG § 8/1), Mitteln des SPNV-Programms (BSchWabG § 8/2), Eigenmitteln der DB AG für eigene nichtzuwendungsfähige Investitionen und Rückbaumaßnahmen sowie EKrG-Anteilen des Landes Berlin.“
Zu 5.:
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz selbst werden dem Land Berlin nur Kosten für den Vorteilsausgleich für die Kynaststraßenbrücke entstehen, deren Neubau von der DB AG veranlaßt wird. Die Kostenhöhe wird im Zusammenhang mit der noch zu schließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ermittelt werden.
Zu 6.:
Bei der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz ist zu berücksichtigen, daß der Bahnhof als Gesamtanlage sowie der Wasserturm als Baudenkmal geschützt sind. Dies bedeutet im einzelnen die Erhaltung von Bahnsteigdächern, Fußgängerbrücke, Beamtenwohnhaus, Empfangsgebäuden und Brückenbögen sowie die städtebauliche Berücksichtigung des Wasserturms bei der Lage der Gleistrassen.
Die Deutsche Bahn AG teilt zu dieser Frage weiterhin mit:
„Der Bahnhof Ostkreuz wurde durch Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Das Ensemble besteht aus insgesamt 14 Einzelobjekten. Die Denkmalschutzbehörden fordern eine behutsame Einordnung des Bahnhofsneubaus in die bestehende Situation, wobei der besonders wertvolle Ensembleeindruck nicht verlorengehen darf.“
Zu 7.:
Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit:
„Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat Denkmalschutzbehörden frühzeitig in die Umplanungen einbezogen. Es wurde eine Bestandsdokumentation erstellt, die den Denkmalschutzbehörden übergeben wurde. Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat entsprechend der Forderung des Landesdenkmalamtes einen denkmalpflegerischen Gutachter einbezogen, der planungsbegleitend tätig war. Die Denkmalschutzbehörden wurden kontinuierlich über den Planungsstand informiert. Sie wurden im speziellen Arbeitskreis ,Denkmalschutz‘ direkt beteiligt. Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin wird die Einbeziehung der Denkmalschutzbehörden in die nächsten Planungsphasen sowie bei der Realisierung gewährleisten.“
Zu 8.:
Diese Frage wird von der zuständigen Deutschen Bahn AG wie folgt beantwortet:
„Im Zuge der Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt bei der S-Bahn die Umstellung vom heute vorhandenen Linienbetrieb auf den kundenfreundlichen Richtungsbetrieb. Es entsteht eine moderne Verkehrsstation, die Zugangsmöglichkeiten in alle vier umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete bietet.
Auf der Stadtbahnebene entstehen zwei Richtungsbahnsteige (Richtung Stadtbahn bzw. Richtung Strausberg, Ahrensfelde, Wartenberg, Erkner) sowie ein Regionalbahnsteig an der Strecke Berlin Hauptbahnhof – Frankfurt/Oder. Die Planung sieht darüber hinaus gegenwärtig zwei Außenbahnsteige an der ehemaligen Ostbahn (Strecken Berlin Hauptbahnhof – Strausberg – Küstrin/Kietz) vor. Die Realisierung dieser beiden Bahnsteige ist jedoch davon abhängig, ob entsprechende Mittel aus dem SPNV-Programms bereitgestellt werden.
Auf der Ringbahn wird der S-Bahnsteig F wesentlich verbreitert. Es entsteht außerdem ein neuer Regionalbahnsteig.
Die Gestaltung der Zugänge wird behindertengerecht erfolgen. Insgesamt sind 12 Aufzüge vorgesehen. Zur Verbesserung des Umsteiekomforts sind 17 Fahrtreppen geplant. Durch eine Verschiebung der Stadtbahnsteige Richtung Osten verkürzen sich die Umsteigewege. Die betrieblich nicht mehr notwendige Nordkurve entfällt im Endzustand; der Halt am Bahnsteig A entfällt ebenfalls. Das vorliegende Bahnhofskonzept sieht Kurzzeitparkzonen und Kiss and Ride-Anlagen vor. Die Standorte für Fahrradständer sind noch nicht festgelegt.“
Zu 9.:
Der Senat geht davon aus, und so ist es auch in zurückliegenden Abstimmungsgesprächen seitens der Deutschen Bahn AG erklärt worden, daß der S-Bahnverkehr grundsätzlich während des Bahnhofsumbaus gesichert wird. Längerfristige Totalsperrungen von Strecken würden vom Senat nicht akzeptiert werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

Ereignis

Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwärtig auf einen Baubeginn 1999 hin, wobei aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Umbauplanungen für den S-Bahnhof
Ostkreuz? Wann wird voraussichtlich mit dem Umbau
begonnen? Wann soll der Umbau beendet sein?
2. Inwieweit wird der Umbau durch laufende Planungen für die
Verlängerung der A 100 beeinflußt oder in seiner Realisierung in Frage gestellt?
3. Ist dem Senat bekannt, daß zur Zeit erhebliche Umwege zum
Erreichen der Wohn- und Dienstleistungsstandorte nordöstlich des Bahnhofes in Kauf zu nehmen sind? Wie ist dies vor
dem Hintergrund vertretbar, daß für das Dienstleistungszentrum Ostkreuz wegen der guten Anbindung des öffentlichen
Personennahverkehrs auf die Erstellung von Stellplätzen
größtenteils verzichtet wurde? Bestehen Planungen für eine
direkte Anbindung des Bereiches Hirschberger Straße/
Hauptstraße an den Standort der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) durch einen Ausgang zur Kynaststraße?
4. Kann ein solcher Ausgang nicht auch vorläufig mit geringem
Aufwand durch Einbeziehung eines nicht mehr genutzten
Gleises, welches die Trasse der Ringbahn unterquert, realisiert werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwertig auf einen Baubeginn
1999 hin, entscheidend sind letztendlich das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung angemessener
Forderungen des Denkmalschutzes und die entsprechenden Mittelfreigaben aus den Finanzierungsquellen Bund (für Bahn und
Autobahn) und Land Berlin (für Straßenzuwegungen sowie gegebenenfalls Straßenbahntrassen). Aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt.
Zu 2.:
Die Linienbestimmung des BMV sieht für die Bundesautobahn
A 100 eine Kreuzung des Bahnhofes Ostkreuz im Bereich der
denkmalgeschützten Fußgängerbrücke vor.
Die DB-AG-Planungen können technisch so ausgerichtet werden, daß bauliche Vorleistungen für den Tunnelabschnitt im
Bereich des Bahnhofs Ostkreuz berücksichtigt werden. Dazu liegt
jedoch derzeit noch keine Bestellung des Straßenbaulastträgers
vor. Es ist davon auszugehen, daß der Autobahntunnel im Bahnhofsbereich ebenfalls planfeststellungspflichtig ist. Eine dem
Straßenbaulastträger vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem
Jahre 1992 weist erhebliche Vorteile einer gemeinsamen Baudurchführung von Umbau der Bahnanlagen und Tunnelrohbau
für die Bundesautobahn aus.
Zu 3.:
Die derzeitige Bahnplanung sieht für den Bahnhof Ostkreuz
jeweils einen Ausgang in nördlicher und südlicher Richtung vor.
Damit besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit in alle
4 Quadranten.
Der Senat von Berlin geht jedoch davon aus, daß ein direkter
Zugang von den Bahnsteigen auf die Kynaststraße erforderlich
ist. Dieser war bisher in der von anderen Investoren vorgesehenen Überbauung der Bahnanlagen vorgesehen. Da damit auf
absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, wird im Zusammenhang mit
der gegenwärtigen Überarbeitung des Projektes dafür die geeignetste Lösung gesucht.
Zu 4.:
Das von Ihnen zur Herstellung einer vereinfachten Zuwegung
in Betracht gezogene Areal wird gegenwertig durch Bereiche der
Deutschen Bahn AG genutzt. Über die Realisierungsmöglichkeit
des Ausganges kann erst nach Vorliegen von Detailplanungen,
die auch das Erfordernis der vorhabenbedingten Flächenvorhaltungen für Bauzustände u. a. beinhalten, entschieden werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“