Starke Beeinträchtigung der Mobilität und Orientierungsfähigkeit sichteingeschränkter und blinder Menschen durch ordnungswidrig abgestellte E-Roller., aus Senat

03.11.2022

Frage 1: Nach aktueller #Landesgesetzgebung sollen die Betreiber bzw. Anbieter dieser -Roller für eine ordnungsgemäße Nutzung, Abstellung und ggf. Beseitigung von #ordnungswidrig abgestellten Rollern sorgen. Wie sind die aktuellen Zahlen nicht #ordnungsgemäß abgestellter Roller: – aufgeschlüsselt nach Bezirken – aufgeschlüsselt nach Anbieter – Aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bußgeldern für die Jahre 2020 und 2021?

Antwort zu 1: Die Anzahl der #Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund unzulässigen Parkens mit sog. -Tretrollern im Sinne der #Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2 Jahr 2020 2021 Anzahl Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren 156 237 Für das laufende Jahr 2022 kann insoweit mit Stand vom 30. September mitgeteilt werden, dass bislang 862 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Eine weitergehende statistische Unterscheidung nach Bezirk bzw. Anbieter erfolgt insoweit nicht.

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