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Vorbemerkung:
Am 25.06.18 meldet der „Tagesspiegel“, dass die BVG wegen fehlender #U-Bahnwagen darüber nachdenkt,
notfalls eine #U-Bahnlinie #einzustellen.
Frage 1:
Stimmt die Aussage des „Tagesspiegel“? Wenn ja, welche U-Bahnlinie wäre betroffen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt mit, dass sie nicht beabsichtigt, eine U-Bahnlinie einzustellen.
Frage 2:
Ist die Aussage im „Tagesspiegel“ korrekt, dass die Mehrheit der Ausfälle aufgrund der Beseitigung
großflächiger Schmierereien auf den Fahrzeugen beruht?
Antwort zu 2:
2
Die BVG teilt dazu mit: „Es ist richtig, dass von den außerplanmäßig nicht einsetzbaren
Wagen die meisten aufgrund von #Vandalismusschäden wie #Graffiti der Werkstatt zugeführt
werden.
Jeder Zug, der mit Graffiti beschmiert wird, steht dem Verkehr für 24h oder länger nicht zur
Verfügung. Das Fahrzeug muss nach dem Vorfall innerhalb von 4-5 Tagen der Werkstatt
zugeführt, dort aufwendig von Hand gereinigt und anschließend dem Verkehr wieder
zurückgeführt werden. Stehen keine zusätzlichen Züge als Reserve zur Verfügung, führt
das entweder unmittelbar oder später (auch an Folgetagen) zu merklichen Ausfällen im
Betrieb.
Der Betriebsleiter U-Bahn (in seiner Funktion als Sachverständiger der Technischen
Aufsichtsbehörde (#TAB)), die TAB selbst und der Aufgabenträger achten darauf, dass
keine Fahrgastzüge mit Schmierereien auf #Signalanlagen (Sicherheitseinrichtungen am
Fahrzeug) Fahrgäste befördern. Diese Züge müssen sofort der #Betriebswerkstatt
zugeführt werden.“
Frage 3:
Was unternimmt die BVG konkret, um die bisher offenbar nicht ausreichenden Maßnahmen zur
Verhinderung von Schmierereien zu optimieren? Bis wann sind diese Maßnahmen abgeschlossen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG setzt Sicherheits- und #Objektschutzbeschäftigte in
Regeleinsätzen ein. Zusätzlich kommen Sicherheitsbeschäftigte in ziviler und dienstlicher
Kleidung in Sonderdiensten zum Einsatz. Videobeobachtung an Schwerpunkten
unterstützt die Arbeit der BVG.“
Frage 4:
Wie viele Straftaten aufgrund von Schmierereien wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden
Jahr 2018 zur Anzeige gebracht? Bitte nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt Folgendes mit:
„Durch die BVG wurden folgende Sachbeschädigungen festgestellt:
2015: 717 Sachbeschädigungen an U-Bahnwagen
2016: 947 Sachbeschädigungen an U-Bahnwagen
2017: 1085 Sachbeschädigungen an U-Bahnzügen
bis 30.06.2018: 639 Sachbeschädigungen an U-Bahnzügen.“
Frage 5:
Wieviele Täter konnten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr 2018 ermittelt werden? Bitte
nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 5:
3
Eine Aussage zu Straftaten im Sinne der Anfrage ist dem Senat nicht möglich.
Frage 6:
Wieviele Verurteilungen fanden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr 2018 in diesem
Zusammenhang statt? Bitte nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 6:
Statistische Erkenntnisse zur Anzahl der Verurteilungen wegen Sachbeschädigungen
durch Graffiti oder vergleichbaren Schmierereien an U-Bahnwagen der Berliner
Verkehrsbetriebe liegen dem Senat nicht vor, da im Fachverfahren der
Strafverfolgungsbehörden keine Erfassung der jeweils beschädigten Gegenstände erfolgt.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat den Gesamtsachverhalt unter dem Gesichtspunkt, dass er die Stärkung des ÖPNV
gegenüber dem Individualverkehr präferiert?
Antwort zu 7:
Jeder Vorfall, der dazu führt, dass angesichts der wachsenden Nachfrage weniger
Fahrzeuge zur Verfügung stehen, ist kritisch zu sehen. Die getätigten Investitionen der
BVG und des Senats in mehr Sicherheit sind daher ein wichtiger Beitrag, um möglichst in
Zukunft eine Umkehr des negativen Trends zu erreichen.
Berlin, den 24.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz