18.06.2026
Frage 1:
Inwiefern wird im Projektbetrieb der Tatsache Rechnung getragen, dass das #Untersuchungsgebiet zwar „ unterschiedliche Nutzergruppen des öffentlichen Verkehrs abbildet und damit eine möglichst realitätsnahe Untersuchung von #Mobilitätsbedarfen erlaubt“ (Antwort auf Frage 1, S. 2), aber dennoch durch mangelnde #Barrierefreiheit nicht alle Nutzer*innengruppen berücksichtigt werden (vgl. Antwort auf Fragen 4 und 5, S. 3)? Wie bewertet der Senat diesen Umstand?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit, dass im #Projektbetrieb die eingeschränkte Barrierefreiheit des Untersuchungsgebiets ausdrücklich berücksichtigt und transparent gemacht wird. #NordWestraum Level 4 (NoWeL4) ist als Innovations- und #Erprobungsprojekt angelegt, dessen Ziel nicht die sofortige vollständige Inklusion im Rahmen dieses Tests ist, sondern im Forschungsprojekt die schrittweise Entwicklung belastbarer Grundlagen erfolgt. Fragen rund um die Barrierefreiheit werden daher in der #Begleitforschung berücksichtigt, da am Markt bislang noch keine bei der BVG einsetzbaren Lösungen vorliegen und aktuell noch technische Grenzen gesetzt sind. Ziel der Begleitforschung ist, die Anforderungen zu dokumentieren, um sie für die #Weiterentwicklung künftiger Projekte nutzen zu können.
„Nachfrage zu Drucksache 19/26012 – NordWestraum Level 4: Nutzer*innenfreundlichkeit, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, aus Senat“ weiterlesen