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Frage 1:
Sind die Beobachtungen des Fragestellers zutreffend, dass der bereits mehrfach – zuletzt im Rahmen der
Anfrage Nr. 18/26044 vom 07.01.2021 thematisierte – #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke seit einigen Tagen nun erfreulicherweise realisiert ist und wenn ja, seit wann ist dieser
in Betrieb und handelt es sich nun um die dauerhafte #Freischaltung desselben?
Antwort zu 1:
Ja. Die #verkehrsabhängige Steuerung an der #lichtsignalgesteuerten Einmündung
#Rummelsburger Landstraße / Minna-Todenhagen-Straße wurde am 23.02.2021 dauerhaft
in Betrieb genommen.
Frage 2:
Weshalb musste erst, wie in der letzten Anfrage mitgeteilt, eine langwierige Klärung der Finanzierung
erfolgen, wo doch dafür Mittel im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur
Verfügung stehen sollten?
Antwort zu 2:
Die Finanzierung der in Rede stehenden #Lichtsignalanlagen-Maßnahme erfolgte seitens
des Bezirks aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die entsprechende Beauftragung der Signalbaufirma erfolgte
abweichend vom Regelprozess, sodass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur nur
indirekte Projektsteuerungsaufgaben hatten. Um das vorliegende Problem der fehlenden
Zusatz-Beauftragung und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung als Teil des
Gesamtvorhabens zu lösen, hat sich letztlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
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und Klimaschutz ausnahmsweise bereit erklärt, die noch fehlenden Finanzmittel
einzubringen.
Frage 3:
Aus welchem Kapitel/Titel wurde die Maßnahme bezahlt und welche Gesamtkosten sind seitens der
Signalbaufirma Swarco Traffic Systems GmbH entstanden?
Antwort zu 3:
Der Bau der Lichtsignalanlage Rummelsburger Str. / Minna-Todenhagen-Str. (SOV) wurde
durch das Bezirksamt beauftragt und gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 2
finanziert. Die Kosten beliefen sich auf rd. 200.000 EUR brutto, die zusätzlichen Kosten für
die Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung auf rd. 4.400 EUR brutto.
Frage 4:
Da seitens des Senats bei diesem banalen Vorgang von einer „Vielzahl der Beteiligten“ berichtet wurde,
welche Verfahrensschritte waren im konkreten Fall im Einzelnen und durch wen notwendig, ehe der
Abbiegepfeil installiert werden konnte? (Bitte um Auflistung der Beteiligten, der einzelnen Schritte und der
jeweiligen Daten)
Antwort zu 4:
Die mit der Frage verbundene Einschätzung, dass es sich hier um einen „banalen
Vorgang“ handelt, wird vom Senat nicht geteilt.
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung war nur ein Teil des Projekts;
allein deren #Steuerungsablauf bedarf einer komplexen #10-phasigen Logik, die entwickelt,
geprüft, getestet sowie programmiert werden musste. Der sogenannte Abbiegepfeil war
bereits mit dem Neubau der Lichtsignalanlage installiert worden, wurde jedoch erst
ansteuerbar durch die kürzlich in Betrieb gegangene verkehrsabhängige Steuerung.
Bezogen auf den konkreten Fall ist aufgrund der Komplexität der Abläufe eine Auflistung
der einzelnen Schritte und Beteiligten nicht möglich gewesen.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung hier künftig Optimierungsmöglichkeiten, etwa durch die Zusammenfassung von
Verfahrensschritten, um zu einer Beschleunigung der Abläufe zu kommen?
Antwort zu 5:
Der Verfahrensablauf stellt sich – wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben – als
Besonderheit dar, so dass daraus keine grundsätzlichen Schlussfolgerungen zum
Prozessablauf beim Bau von Lichtsignalanlagen möglich sind. Gleichwohl zeigt der
vorliegende Sachverhalt, dass bei einer Inanspruchnahme von Sonderfinanzierungen
künftig nach Möglichkeiten für eine andere Ablauforganisation gesucht werden sollte.
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Frage 6:
Wie erklärt sich die „eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen“ bei SenUVK? Gibt es
keine Möglichkeiten des Homeoffice mit entsprechender technischer Ausstattung und wenn ja, warum nicht?
Antwort zu 6:
Selbstverständlich wurden die Arbeitsabläufe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz sowie des nachgelagerten Generalübernehmers für die
Lichtsignalanlagen-Infrastruktur pandemiebedingt angepasst. Mobiles Arbeiten sowie die
Umstellung auf einen digitalen Austausch wesentlicher Projektunterlagen sind Teil der
ergriffenen Maßnahmen. Gleichwohl beziehen sich die pandemiebedingten
Einschränkungen auf alle Beteiligten, wie z.B. den Bezirk, Planende und die
Signalbaufirma. In der Praxis erleichtern bei konfliktbehafteten Sachverhalten
Präsenztermine eine Lösungsfindung.
Berlin, den 22.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz